11

News des 10./11. März 2007

Wir kommen nochmals zurück zum Thema der MXM Mobile-Grafiklösungen, welcher wir kürzlich bereits hier und hier erwähnten: Wichtig bei diesen ist noch der Punkt, dass man bei der Idee einer entsprechenden Aufrüstung niemals die Stromversorgung sowie die Kühllösung seines Notebooks überstrapazieren sollte – gerade da in Notebooks eine auf die Hardware stark angepasste Lösung verwendet wird, welche damit zumeist kaum Leistungsreserven besitzt. In diesem Zusammenhang besonders kritisch ist die seitens MXM-Upgrade angebotene GeForce Go 7900 GS in einem MXM-II Modul. Denn diese mittlere MXM-Bauform wird in aller Regel bei solchen Mainstream-Lösungen wie GeForce Go 6600 und 7600 eingesetzt – während für eine GeForce Go 7900 GS eher ein MXM-III Modul (wie bei GeForce Go 6800, 7800 und 7900) angebracht wäre ...

... Mit der kleineren Bauform passt jene GeForce Go 7900 GS nun zwar in viel mehr Notebooks, allerdings besteht dafür auch das erhöhte Risiko, dass Stromversorgung und Kühllösung diese (für Notebooks) durchaus HighEnd zu nennende Grafiklösung nicht mehr vertragen. Zu Notebook-Grafikchips liegen zwar keine verläßlichen Zahlen über den Leistungsverbrauch vor, aber man kann hier sicherlich ähnliche Relationen wie im Desktop-Bereich annehmen, wo eine GeForce 7600 GS ca. 27 Watt verbraucht, eine GeForce 7900 GS dagegen immerhin schon ca. 45 Watt. Natürlich könnten im Einzelfall sowohl Notebook-Netzteil als auch MXM-Kühlung über die nötigen Reserven für diesen Leistungssprung verfügen – allein, eine Garantie dafür gibt es nicht, so dass man diesen potentiellen Stolperstein vorab immer mit einkalkulieren sollte.

Nachdem die deutsche Bundesregierung im Januar mittels einer Gesetzesvorlage zur neuerlichen Urheberrechtsänderung einen Auskunftsanspruch für die Rechteinhaber nur bei gewerblichem Urheberrechtsverstoß angestoßen hatte, rudert laut dem Heise Newsticker der Bundesrat nun deutlich zurück und will diesen Auskunftsanspruch auch für den gewöhnlichen P2P-Sündern im Gesetz verankern. Gleichzeitig will man den seitens der Bundesregierung geplanten Richtervorbehalt streichen, womit man letztlich voll auf der Linie mit den Forderungen der Film- und Musikindustrie liegt: Auskunftsanspruch bei jeglichen Urheberrechtsverletzungen ohne jeden Richtervorbehalt ...

... Insbesondere letzterer Punkt ist dabei äußerst kritisch zu sehen, weil ohne richterliche Kontrolle dem Mißbrauch sowie falschen Verdächtigungen Tür und Tor geöffnet werden – auf die Internet Service Provider als Korrektiv kann man leider nicht setzen, da diese bei Widerspruch seitens der Rechteinhaber ganz schnell als "Mittäter" in die Mangel genommen werden (und dann aus Eigenschutz selbstverständlich äußerst schnell einknicken). Insofern stehen ohne Richtervorbehalt die Daten deutscher Internetsurfer zur freien Bedienung durch die Rechteinhaber im Schaufenster, jeglicher Datenschutz oder auch die Unschuldsvermutung wären aufgehoben. Allerdings führen die Ansichten des Bundesrates natürlich nicht direkt zu einem Gesetz, vielmehr werden sich Bundesregierung und Bundesrat wohl in einem Kompromiß einigen müssen.

Gleichzeitig hat sich der deutsche Bundesrat am Freitag laut wiederum dem Heise Newsticker aber auch gegen eine rasche Regelung für die Online-Durchsuchung ausgesprochen, wie es vom Bundesland Thüringen gefordert worden war. Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Sache aufgehoben ist – sie ist schlicht nur aufgeschoben und dürfte uns vermutlich noch eine ganze Weile begleiten. Unterdessen korrigiert man bei Isotopp unsere Berichterstattung vom letzten Wochenende, wo es um den potentiellen Einsatz der SINA-Boxen zur Einschleusung des Bundestrojaners ging. Hier hält man nun dagegen, dass die SINA-Boxen dafür nicht gebaut sind, sie stellen nur den verschlüsselten internen Teil eines Regierungsnetzes dar, was aber von sich aus wohl keinen Zugriff auf Daten im "unsicheren" allgemeinen Teil des Internets hat ...

... Erhält beispielsweise ein Internet Service Provider eine Überwachungsanordnung gemäß TKÜV, so hat der ISP den Datenzugriff selbstständig zu organisieren, nur die Weiterleitung der Daten an die staatlichen Ermittler erfolgt dann über das SINA-System. Dies würde wohl bedeuten, dass es für den Staat derzeit keine direkte Eingriffsmöglichkeiten in den Datenverkehr bei den Internet Service Providern gibt, womit auch der Verbreitungsweg des Bundestrojaners über die Manipulation des Internet-Datenverkehrs laut dem Artikel der Telepolis vorerst nicht existent wäre. Doch selbst bei einer technischen Lösung in dieser Frage würde hier immer noch das rechtliche Problem anstehen, dass der Staat nicht rechtmäßig den Datenverkehr verändern kann (Strafgesetzbuch Paragraph 303a: Datenveränderung) – und eine rechtmäßige Veränderung von Daten steht nur den Rechteinhabern oder beauftragten Personen zu ...

... Auf der anderen Seite gibt es inzwischen belegbare Versuche von staatlicher Seite, sich das nötige KnowHow für einen Bundestrojaner zu verschaffen: So berichtet ein hauptberuflich als Programmierer tätiger Blogger über zwei an ihn adressierte diesbezügliche Job-Angeboten aus den letzten Monaten: Zum einen wurde ihm seitens des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Schulung für Mitarbeiter diverser Behörden mit dem Thema "Wie schreibe ich einen buffer overflow exploit" angetragen, was besonders bezeichnend ist, da das BSI doch eigentlich eindeutig für die IT-Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zuständig ist – und nicht für das genaue Gegenteil ...

... Und zum anderen gab es die Anfrage nach einem Programm, welches den "Download eines ausführbaren Programms erkennt und dieses on-the-fly mit einem Trojaner versieht", was wiederum in die Kerbe der Verbreitung des Bundestrojaners mittels der Veränderung des Datenstroms schlägt (wobei sich die technische Realisierung immer noch sehr schwierig gestaltet). Zwar nahm der Blogger diese Job-Angebote nicht an, allerdings – wie er selber korrekt anmerkt – könnte der nächste fähige Programmierer "vielleicht weniger Skrupel oder mehr wirtschaftlichen Druck" haben. Insgesamt lässt sich somit sagen, dass sich staatliche Stellen in der Tat schon mit der technischen Realisierung des Bundestrojaners beschäftigen – gleichfalls lässt sich aber auch erkennen, dass man dafür (angesichts der vorstehenden Job-Beschreibungen) auf das Niveau von kriminellen Hackern heruntersinken muß (Übersicht aller 3DCenter News-Meldungen zur Online-Durchsuchung).