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News des 2. Mai 2007

Wie gemäß der umfangreichen Vorab-Berichterstattung im Prinzip schon bekannt, launcht nVidia mit dem zweiten Mai-Tag (bei Lieferbarkeit ab dem 15. Mai) seine GeForce 8800 Ultra – und stellt damit ATIs kommender Direct3D10-Klasse eine weitere, noch höhere Hürde entgegen, noch bevor diese überhaupt in den Markt gelangt. Allerdings sind die Steigerungen der Ultra-Version nicht wirklich weltbewegend: Wie vorher schon erwartet worden war, ändert sich an der zugrundeliegenden Technik absolut überhaupt nichts, sondern gibt es allein höhere Takraten: 612/1512/1080 MHz bei der GeForce 8800 Ultra bedeuten gegenüber den 575/1350/900 MHz der GTX-Version allerdings nur arg gemächliche Steigerungen von 6/12/20 Prozent, was kaum großartige Performancegewinne verspricht ...

... Und genau so sehen dann auch die zum Thema erschienenen ersten Artikel aus (Liste), welche im Schnitt der GeForce 8800 Ultra einen Performancevorsprung von 10 Prozent gegenüber der GeForce 8800 GTX geben. Dies gilt allerdings nur in Auflösungen ab 1280x1024, darunter gleichen sich die Leistungen der beiden Top-Karten von nVidia zu stark – sie sind schlicht schon zu schnell und kommen in Auflösungen bis 1024x768 zu oft in die Nähe des CPU-Limits (zumindestens in Timedemo-Messungen, welche die CPU geringer belasten als Savegame-Messungen bzw. das reale Spiel). Als Ablösung zur GeForce 8800 GTX ist die Ultra-Version somit keineswegs brauchbar, dafür ist der Leistungsunterschied deutlich zu gering. Offensichtlich scheint es sich um ein reines Prestige-Projekt von nVidia zu handeln, um ATI noch einmal viel deutlicher die derzeitigen Markt- bzw. Machtverhältnisse aufzuzeigen ...

... Denn zu einem europäischen Listenpreis von 699 Euro (in den USA gar satte 829 Dollar) ergibt sich gegenüber der derzeit für ca. 490 Euro zu bekommenden GeForce 8800 GTX kein gutes Preis/Leistungsverhältnis: Runden 40 Prozent Mehrpreis stehen wie gesagt nur 10 Prozent Mehrperformance gegenüber. Wirklich torpediert wird die GeForce 8800 Ultra allerdings von den schon im Markt befindlichen GeForce 8800 GTX Grafikkarten mit ab Werk höheren Taktraten: Interessant sind hier die "BFG GeForce 8800 GTX OC2" mit Taktraten von 626/1450/1000 MHz sowie die "XFX GeForce 8800 GTX XXX" mit Taktraten von 630/1400/1000 MHz. Dies trifft zwar beim Shader- sowie beim Speichertakt noch nicht ganz das Niveau der GeForce 8800 Ultra, doch dafür sind die beiden vorgenannten Karten schon für 550 Euro zu bekommen, was ein deutlich besseres Preis/Leistungsverhältnis als bei der GeForce 8800 Ultra bedeutet.

Der Heise Newsticker berichtet darüber, daß die Dienstanweisung zur Online-Durchsuchung womöglich auf einem Mißverständnis beruht: Der damals zuständige Staatssektretär sagte aus, daß es seinerzeit rein offiziell darum gegangen sei, "abgeschottete" Online-Foren ausspähen zu können – was im Sinne der (legalen) Telekommunikations-Überwachung sicherlich auch schon damals von den entsprechenden Gesetzen gedeckt wurde. Natürlich aber bedingt die technische Umsetzung dieses Vorhabens dennoch immer noch den Einbruch in den PC eines der Foren-Teilnehmer – aber eben nur aus dem einzigen Grund, um an die entsprechenden Zugangsdaten zu kommen, sprich hierbei würde es sich um eine Online-Durchsuchung mit extremer Zweckbindung handeln ...

... Allerdings scheint diese Zweckbindung wohl nicht in der bewußten Dienstanweisung vermerkt zu sein – insofern kann diese dann natürlich auch dazu ausgenutzt werden, einen mittels Bundestrojaner geknackten Computer auch gleich vollständig zu durchsuchen (wofür in diesem umfassenden Fall dann wieder die Rechtsgrundlage fehlt). Dem Staatssekretär war es nach eigenen Angaben allerdings nicht bewußt, was für Möglichkeiten er damit den Geheimdiensten an die Hand gab. Dies wirft aber durchaus die Frage auf, ob diejenigen (unbekannten) Ministerialbeamten oder/und Geheimdienstler, welche seinerzeit den Anstoß zu dieser Dienstanweisung gegeben haben, eventuell genauso blauäugig handelten – oder aber den Staatssekretär bewußt eine Dienstanweisung unterzeichnen lassen haben, welche deutlich mehr hergibt, als was man dem Unterzeichner offenlegen wollte.