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News des 16. Mai 2007

Daß Intel im dritten Quartal neue Core 2 Duo Prozessoren bringen will und zu diesem Zeitpunkt auch die Preise der bereits im Markt befindlichen Prozessoren anpassen wird, war schon bekannt, allerdings fehlte hierzu noch ein genauer Termin. Laut Hard Tecs 4U scheint nun der 22. Juli jenr Tag zu sein, an dem die Core 2 Duo E6x50 Serie releast werden wird. Diese bietet als Unterschied zu den aktuellen Core 2 Duo Prozessoren eigentlich nur den FSB1333 an, allerdings bringt Intel mit dem Core 2 Duo E6850 auf 3.0 GHz auch eine neue, höhere Taktfrequenz. Zudem wird es auch einen neuen Prozessor der Core 2 Duo E4x00 Serie geben: Der E4500 tritt wie üblich auf FSB800 und ohne die Hardware-unterstützte Virtualisierungstechnologie VT an, dafür aber mit 2.2 GHz Takt ...

... Noch viel interessanter als diese neuen Taktfrequenzen dürften allerdings die Preise der neuen Prozessoren sein. So werden E4400 (2.0 GHz) und E4500 (2.2 GHz) das untere Mainstream-Segment mit Listenpreisen von 113 und 133 Dollar bilden. Darüber fängt es aber gleich schon mit den E6x50-Prozessoren an: E6550 (2.33 GHz) für 163 Dollar, E6750 (2.66 GHz) für 183 Dollar und E6850 (3.0 GHz) für 266 Dollar. Dies läßt faktisch keinerlei Platz mehr für die aktuell verkauften Core 2 Duo Prozessoren, welche mit dieser neuen Preissituation wohl allesamt auslaufen dürften. Im HighEnd-Bereich scheint Intel dagegen ab dem Juli – Nutzbarkeit für den normalen Endkunden hin oder her – nur noch auf QuadCore-Prozessoren zu setzen: So wird der Core 2 Quad Q6600 (2.4 GHz) dann für 266 Dollar angeboten werden, der neue Q6700 (2.66 GHz) für 530 Dollar ...

... Jener Core 2 Quad Q6700 ist im übrigen nichts anderes als der bisherige Core 2 Extrem QX6700 unter anderem Namen. Überhalb der genannten Prozessoren wird es dann nur noch die neue Extreme-Klasse geben, welche natürlich nur noch aus QuadCore-Modellen besteht und zu den üblichen Mondpreisen von 999 Dollar angeboten werden wird. Beachtenswert ist zu den Core 2 Duo E6x50 Prozessoren aber noch, daß diese bis auf eine Ausnahme allesamt mit aktivierter "Trusted Execution Technology" (früher LaGrande genannt) ausgeliefert werden. Die Ausnahme ist der E6540, welcher ansonsten zum E6550 gleich ist und auch den gleichen Preis hat. LaGrande dürfte aber wahrscheinlich nur nutzbar sein, wenn dies das Mainboard entsprechend unterstützt (mit integriertem TPM), was derzeit im gewöhnlichen nur bei bewußt für Büro-PCs entwickelten Platinen zutrifft.

Wie die DigiTimes berichtet, soll AMD einige Mainboard-Hersteller über die Verschiebung des Launches des K10-Serverprozessors "Barcelona" von Juni auf nunmehr August bis September informiert haben. Dies dürfte natürlich auch alle anderen hier schon dargelegten AMD-Pläne für K10-Prozessoren verändern: So kann es derzeit als schwer unsicher betrachtet werden, daß K10-Modelle für den Desktop-Einsatz wie prognostiziert im dritten Quartal erhältlich sein werden – vermutlich verschiebt sich dieses nun ins vierte Quartal. Damit wird es für AMD schon wieder recht knapp, denn ein später Launch von K10-Desktopprozessoren bringt diese in die zeitliche Nähe zu Intels 45nm-Prozessoren – und hierbei ist nicht gesagt, daß AMD dieses Duel für sich entscheiden kann, beziehen sich doch alle veröffentlichen Zahlen zum K10 auf den Vergleich zu Intels aktuellen 65nm-Prozessoren.

Gegenüber der Zeit hat der Chaos Computer Club (CCC) die Aussage getroffen, daß es für den normalen Computernutzer keinen funktionierenden Schutz vor der geplanten (und teilweise schon durchgeführten) Online-Durchsuchung geben würde. Dies mag pro forma richtig sein – wenn ein guter Hacker es auf einen Computer abgesehen hat, wird er mit einem gewissen Zeitaufwand auch in diesen eindringen können. Auf der anderen Seite überdramatisiert der CCC die ganze Angelegenheit auch wieder, denn gleiches gilt ja schließlich auch für die üblichen Viren- und Würmerflut des Internets: Auch hiergegen gibt es keinen allumfassenden und jederzeit hundertprozentigen Schutz – und die Chance, von Viren und Würmern traktiert zu werden, ist sicherlich dramatisch höher als diese, von der Online-Durchsuchung betroffen zu sein ...

... Davon abgesehen entwickeln sich Antivirenlösungen derzeit gerade in diese Richtung, nicht mehr stur nach Signaturen von bekannten Schädlingen zu suchen, sondern die Einschätzung, ob eine Software gefährlich ist oder nicht, von dem Wirken dieser Software abhängig zu machen. Diese Entwicklung ist zwar noch lange nicht dort, wo sie einmal hin soll, wird aber langfristig solchen Angriffen wie dem Bundestrojaner mit hoher Erfolgsquote begegnen können. Und einen Nachteil hat der Bundestrojaner gegenüber gewöhnlicher Schadsoftware immer: Er darf übliche Sicherheitsprogramme zwar umgehen, aber wenn die Umgehung nicht möglich ist, niemals ausschalten. Denn im Gegensatz zu gewöhnlicher Schadsoftware ist der Bundestrojaner immer an Recht und Gesetz gebunden und darf demzufolge keine Straftaten begehen (Stichworte Datenveränderung & IT-Sicherheit) ...

... Dies ergibt durchaus einen erheblichen Nachteil zuungunsten des Bundestrojaners, da wirklich gute Sicherheitssoftware schon jetzt relativ schlecht zu überlisten ist und von Schadprogrammen demzufolge regelmäßig ausgeschaltet wird. Insofern spielt auch die Zeit gegen den Bundestrojaner, denn in einigen Jahren dürfte es zum Alltagsbrot von normaler Antivirensoftware gehören, nicht nach Schädlingssignaturen zu scannen, sondern vielmehr das System generell nach sich verdächtig verhaltender Software zu überwachen. Und dann wäre auch für Otto Normalsurfer der Schutz gegenüber dem Bundestrojaner möglich – welcher heute noch denjenigen vorbehalten ist, welche sich mit ihrem Betriebssystem und Überwachungsprogrammen für dieses entsprechend gut auskennen ...

... Davon abgesehen gibt es inzwischen schon eine erste Firma, welche auf der Welle der Berichterstattung über die Online-Durchsuchung mitsurfen und dabei Geschäfte machen will: Wie bei OpenPR nachlesen, preist die Firma SecurStar hierzu diverse eigene Produkte an. Das Stichwort "Online-Durchsuchung" läßt man dabei allerdings wohlweislich aus, denn die hauptsächlich angebotenen Verschlüsselungsprogramme helfen natürlich nicht gegen eine Online-Durchsuchung – vielmehr wurde die Online-Durchsuchung ja auch deswegen aus der Taufe gehoben, um an die Daten von verschlüsselten Datenträgern heranzukommen. Und letztlich wäre zum Thema noch auf einen Aufsatz bei HRR-Strafrecht verwiesen: Dieser stellt in sachlicher Weise alle bekannten Informationen zur Online-Durchsuchung zusammen und kann damit durchaus als Standardwerk bei der Diskussion zur Online-Durchsuchung gelten.