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News des 30. Juni/1. Juli 2007

Die InformationWeek berichtet über eine Larabee-Präsentation, welche Intel für einige Analysten und Journalisten abgehalten hat. Dabei wurde interessanterweise auch das Thema Raytracing (für den Einsatz unter Spielen) nunmehr klar in Zusammenhang mit dem Larabee-Projekt gebracht, selbst wenn die eigentliche Demonstration dann mangels derzeit vorhandener bzw. lauffähiger Larabee-Hardware noch auf QuadCore-Prozessoren lief. Damit ergibt sich zum ersten Mal ein belegbarer Hinweis darauf, daß Intel das Larabee-Projekt auch für den Einsatz im Grafikkarten-Markt als Beschleuniger für gewöhnliche Computerspiele vorsieht ...

... Einschränkenderweise muß man allerdings dazusagen, daß Intel hier den schwierigst möglichen Weg gewählt hat, um auf dem Markt der Spiele-Beschleuniger zu punkten: Denn sofern die Intel-Beschleuniger nur für Raytracing geeignet sind, würde Intel faktisch in einem eigenen Markt (nicht unähnlich Ageia) stehen und müsste erst langwierig die Spieleentwickler überzeugen, die Intel-Beschleuniger explizit zu unterstützen. Auf der anderen Seite könnte Intel natürlich auch zum jetzigen Zeitpunkt schon wesentlich mehr wissen als wir und aufgrund interner Marktprognosen davon ausgehen, daß zum Larabee-Erscheinen sich Raytracing auch bei den anderen Grafikchip-Entwicklern durchzusetzen beginnt ...

... Danach sieht es derzeit allerdings noch nicht aus. Man muß hier auch sehen, daß der Paradigmen-Wechsel weg von der dreiecksbasierten Texturierung hin zu Raytracing doch schon als gewaltig erscheint und sich der Wechsel selber langsam ankündigen und genauso langsam vollziehen wird. Eher denkbar ist es, daß Raytracing für einige Grafik-Teilbereiche einzusetzen, am grundsätzlichen Aufbau heutiger 3D-Grafik aber nichts zu ändern (wie auch schon hier angedeutet). Dies dürfte einem dedizierten Raytracing-Beschleuniger allerdings nichts nützen, dieser kann seinen Vorteil nur bei vollständiger Raytracing-Grafik ausspielen – und trifft dort wie gesagt auf das alte Henne-Ei-Problem ...

... Sprich: Ohne Marktanteile für einen Raytracing-Beschleuniger bietet kein Spieleentwickler den Support dieser Technologie – und ohne den Support dieser Technologie wird es keine beachtbaren Marktanteile für Raytracing-Beschleuniger geben. Wie man dieses Problem auflösen will, ist noch nicht ganz klar, aber eventuell kann Intel mit seiner Marktmacht hier auch anders agieren als beispielsweise Ageia. Nicht auszuschließen ist im übrigen, daß Intel diese Raytracing-Möglichkeit eher nur als Versuch sieht und einfach einmal schaut, wie weit man damit kommt – und wenn es sich im Spielebereich nicht durchsetzt, dann ist es vielleicht für CAD-Profis interessant. Allerdings ist derzeit bei Larabee sowieso noch nichts wirklich auszuschließen ;).

Der Heise Newsticker vermeldet ein durchaus bemerkenswertes Gerichtsurteil zum Thema Forenhaftung. Urteile zu diesem Themenkomplex gibt es zwar inzwischen reichlich (und auch mit reichlich Widersprüchen), selten gab es jedoch ein Urteil, welches so stark praxisgerecht erscheint. So stellte das Landgericht Berlin unter anderem fest, daß eine vorbeugende Prüfung aller neuen Forenbeiträge durch deren schiere Anzahl praktisch nicht durchführbar sei, womit man eine solche Pflicht dem Forenbetreiber auch nicht auferlegen könne. Dabei bezog man sich interessanterweise sogar explizit auf jene Rechtsgrundlage, wonach jeder Verbreiter einer rechtsverletzenden Äußerung auch als Mitstörer in Haftung genommen werden kann ...

... Diese Passage ist bekannterweise häufig Grundlage von Abmahnungen, Forderungen zu Unterlassungserklärungen und notfalls auch gerichtlichen Streitigkeiten. Allerdings könne diese Haftung laut dem Landgericht Berlin nur dann geltend gemacht werden, wenn eine Verletzung von Prüfpflichten vorliegt – ein kleiner, aber feiner Unterschied. Davon ganz abgesehen ist es hochinteressant, daß diese Regelung aus dem Presserecht stammt – denn wir würden ein Forum als alles andere ansehen als ein "Presseerzeugnis". Ein Forum ist gewöhnlich eine Diskussionsplattform und kommt damit in der realen Welt dem freien Gespräch in einer Bar etc. am nächsten – und für letzteres gilt sicherlich auch kein Presserecht ;) ...

... An diesem Punkt wird auch wieder klar, daß die Angelegenheiten der virtuellen Welt endlich einmal eine explizit für sie verfasste Gesetzgebung benötigen, denn das derzeit praktizierte Überstülpen von Rechtsgrundlagen, welche nicht für die virtuelle Welt (und meistens für ganz andere Dinge) gemacht sind, muß ganz zwangsläufig zu Fehlenschätzungen und Fehlurteilen führen. Explizite Rechtsgrundlagen für die Belange der virtuellen Welt machen sich zudem sowie unabdingbar, da es derzeit für viele Dinge stark widersprüchliche Gerichtsurteile und damit keine belastbare Rechtsgrundlage gibt. Was im Umkehrschluß natürlich auch bedeutet, daß vorgenanntes Urteil des Landgerichts Berlin zwar bedeutsam ist, aber keineswegs die dringend benötigte Rechtssicherheit ergibt, da andere Gerichte nach wie vor durchaus extrem abweichende Urteile fällen.