4

News des 4. Juli 2007

Bei der VR-Zone hat man sich nVidias neuestes LowEnd-Produkt in Form der GeForce 8400 GS angesehen. Die Karte ist primär nichts anderes als eine GeForce 8500 GT mit halt nur 64bittigem Speicherinterface, ansonsten aber gleichen Ausführungseinheiten und identischen Taktraten. Dafür hält sie sich allerdings ganz gut, das nunmehr alte LowEnd-Produkt der DirectX9-Serie, GeForce 7300 GS, wird eigentlich überall klar geschlagen. Natürlich gibt es nach wie vor einen klaren Performancerückstand zu "echten" LowCost-Grafikkarten wie der GeForce 7300 GT oder der GeForce 8500 GT, allerdings reicht die Performance der GeForce 8400 GS trotzdem noch aus, um unter 1024x768 und ohne Anti-Aliasing und anisotropen Filter aktuelle Spiele auf hohem Qualitätseinstellungen mit sehr annehmbaren Frameraten darstellen zu können. Wenn der Anspruch also nicht höher liegt, scheint die Karte durchaus geeignet zu sein – trotz nur 64bittigem Speicherinterface. Genaueres kann man sicherlich aber erst dann sagen, wenn ausführlichere Tests zu dieser Karte vorliegen.

Im allgemeinen Streit um die Verbesserung (oder auch Totalisierung) des Jugendschutzes bringt der Förderverein "Initiative Geldkarte" laut Golem einen durchaus interessanten Vorschlag, wie man eben dieses elektronische Zahlungsmittel zu einer einfachen Altersidentifizierung benutzten könnte. Da auf jeder Geldkarte automatisch gespeichert ist, ob der Besitzer bei Ausstellung volljährig war und genauso auf Wunsch sogar das exakte Geburtsdatum hinterlegt werden kann, könnten diese Karten dazu dienen, sich gegenüber Diensten zu identifizieren, welche Produkte für Erwachsene anbieten. Dazu muß die Karte natürlich zu Hause eingelesen werden, sprich der Benutzer über einen an den PC angeschlossenen Geldkartenleser verfügen ...

... Dieses Verfahren erscheint allerdings immer noch gängiger als das bisherige, wo man sich nach den harten Regeln des bundesdeutschen Jugendschutzes am besten nur über ein PostIdent-Verfahren persönlich gegeüber Dritten identifizieren lassen muß. Ob dieses vorgeschlagene neue Verfahren von Vater Staat anerkannt wird, ist dagegen noch eine ganz andere Schiene – dieser zeigt schließlich bei diesem Thema generell keine besonderen Anstrengungen, die Buchstaben des Grundgesetzes zu erfüllen und bezüglich aller Jugendschutzmaßnamen peinlich darauf zu achten, daß legale Erwachsenenunterhaltung auch weiterhin Erwachsenen zugänglich bleibt und nicht über den Umweg des Jugendschutzes auch für Erwachsene faktisch ausgesperrt wird.

Wie der Heise Newsticker und Golem ausführen, kommt es nun offenbar zur zweiten wesentlichen Änderung der Urheberrechtsgesetzgebung in Deutschland. Die wichtigste Änderung zur bisherigen Gesetzeslage ist dabei, daß künftig auch das Downloaden aus Tauschbörsen strafrechtlich verfolgt werden kann – bisher konnten die Rechteinhaber nur recht mühsam ihre zivilrechtlichen Ansprüche versuchen durchzusetzen. Für diesen Fall wird es auch keine Bagatellklausel geben – es bleibt hierbei also stark abzuwarten, ob diese Gesetzgebung so in der Praxis umgesetzt werden kann, denn wenn dann wöchentlich zehntausende an Strafanzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen über die Staatsanwaltschaften hereinschwappen, dürften diese ganz schnell die weiße Flagge hissen ...

... Gut möglich ist, daß die Staatsanwaltschaften zukünftig ihre eigene Bagatellgrenze finden – was aber mitnichten Entwarnung bedeutet, denn auch unterhalb dieser Grenze wird sicherlich trotzdem erst einmal zur bekannten IP-Adresse die entsprechende Person ermittelt und diese Daten der Medienindustrie für deren Zivilklage übergeben. Insofern könnten hier wirklich schwere Zeiten für Filesharer von urheberrechtlich geschützten Dateien anbrechen – oder aber auch die Flucht in Tauschbörsen der nächsten Generation, welche eine Nachverfolgung der User maßgeblich erschweren oder auch vollständig verhindern. Ein anderer für den Normaluser relevanter Punkt besteht darin, daß es nun leider keine Deckelung der Urheberrechtsabgaben auf diverse Technik-Gerätschaften wie Drucker, Rohlinge und ähnliches geben wird ...

... Damit bleibt das bisherige System bestehen, daß sich die Hersteller dieser Gerätschaften mit den Verwertungsgesellschaften gütlich einigen müssen – wobei in diesem System durchaus eine gewisse Idiotie liegt, denn wie soll man sich gütlich einigen, wenn es keinen beiderseitigen Willen zum Vertragsabschluß gibt, weil die Gerätehersteller schließlich eigentlich überhaupt nichts von den Verwertungsgesellschaften wollen?! In der Praxis wird man also wieder die Gerichte belästigen, welche dann die entsprechenden Geräteabgaben festlegen müssen – anstatt dies gleich vom Gesetzgeber geregelt werden würde. Letzteres würde auch einige von den Verwertungsgesellschaften angedachten Mondabgaben verhindern, welche diverse Produkte hierzulande so teuer machen würden, daß sich der Kauf aus dem europäischen Ausland (gemeinsamer Binnenmarkt ahoi!) deutlich lohnt. Die Verlierer dieser nun weiter wuchernden Verwertungsgesellschafts-Geißel werden also nur die deutschen Hardware-Händler sein.