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News des 31. August 2007

Die X-bit Labs haben die wichtigsten aktuellen Direct3D10-Grafikkarten auf den ersten verfügbaren Direct3D10-Spieletitel vermessen. Dabei ergaben sich jede Menge Erkenntnisse: So wurde die Performance der aktuellen Direct3D10-Grafikkarten unter den Direct3D10-Titeln als eher niedrig bezeichnet – selbst aktuelle HighEnd-Lösungen, welche unter DirectX9-Spielen keinerlei Performance-Probleme kennen, kommen unter Direct3D10-Titel regelmäßig an ihre Grenzen. Die Direct3D10 Mainstream- und besonders die Direct3D10 LowCost-Grafikkarten wurden hingegen gleich einmal als generell ungeeignet für Direct3D10-Titel klassifiziert – Benutzer dieser Karten fahren deutlich besser, wenn sie in Direct3D10-Titeln den DirectX9-Renderpfad benutzen.

Diese klare Aussage, welches sich allerdings auch schon durch die eher schwache Technik der ersten Direct3D10 LowCost- und Mainstream-Karten ergibt, ist natürlich nicht gerade günstig für die Marktdurchsetzung von Direct3D10 – denn den Spieleentwicklern nützt eine große Basis an installierten Direct3D10-Beschleunigern natürlich nichts, wenn diese sich primär aus Grafikkarten ergibt, welche klar zu langsam für die neuesten Direct3D10-Titel sind. Daneben gab man im Vergleich ATI vs. nVidia erstaunlicherweise und abweichend vom üblichen Bild ATI den Vorzug: Und in der Tat zeigen zwei der Benchmarks (Call of Juarez, Company of Heroes) die ATI-Karten generell vorn, nur im dritten benutzten Benchmark (Lost Planet) dreht sich das wieder um.

Jetzt sind nur drei Benchmarks sicherlich nicht ausreichend, um von einer klaren Tendenz zu sprechen. Zieht man nun aber noch BioShock hinzu, wo ATI ebenfalls vorn liegt, wird die Sache schon interessanter. Sicherlich gilt nach wie vor die vollkommen richtige Aussage der X-bit Labs, daß es wohl entscheidend auf den Reife- und Optimierungsgrad der jeweiligen Treiber ankommt, aber dennoch deutet sich hier leicht an, daß die ATI-Beschleuniger womöglich unter Direct3D10 generell stärker dastehen als ihre aktuellen nVidia-Pendants. Gegenüber den ersten Tests der Direct3D10-Grafikkarten von ATI und insbesondere den Tests zur Radeon HD 2900 XT, welche eher durchschnittliche Ergebnisse erbrachten, wäre dies allerdings ein erheblicher Leistungssprung zugunsten von ATI.

Neues Futter für die Diskussion um die sogenannten "Killerspiele" kommt mittels zweier Artikel: Zum einen berichtet der Spiegel über ein kurz vor dem Start stehendes Online-Shooterspiel, bei welchem (echtes) Geld für Frags ausgezahlt werden soll (welches von den jeweils unterlegenen Personen kommt). Derzeit liegen noch deutlich zu wenige Informationen über das Spiel vor, nichts desto trotz ist schon jetzt das Kesseltreiber der Mainstream-Medien mit Spannung (und Popcorn) zu erwarten, wenn diese jenes Spiel entdecken werden. Sicherlich deutlich weniger Öffentlichkeit wird dagegen der von AreaGames vermeldete Abschlußreport zum Amoklauf an der Virgina Tech Universität in Blackburn bekommen, in welchem absolut keinerlei Bezug zu gewalthaltigen Computerspielen hergestellt werden konnte (der Täter hatte vielmehr "Sonic the Hedgehog" gespielt).

Im Fall "YouTube vs. rechtsextreme Videos" rudert die YouTube-Mutter Google inzwischen laut dem Heise Newsticker stark zurück und verspricht das schnelle Entfernen entsprechenden Materials. Ob das nun mehr ist als nur ein Lippenbekenntnis, bleibt allerdings abzuwarten, denn die Aussagen kamen von Google Deutschland und beziehen sich auch explizit auf deutsches Recht. In den USA – also dort, wo YouTube gehostet und als Firma eingetragen ist – gilt dieses jedoch wie schon einmal ausgeführt nicht, womit auch die seitens des Google-Sprechers genannte Klassifizierung als "illegale Inhalte" dort zweifelsfrei nicht zutrifft. Nun gut, womöglich will man nun wirklich einmal die YouTube-Nutzungsbestimmungen durchsetzen, welche (auch in den USA) solcherart Material eigentlich generell verbieten. Man darf jedoch damit rechnen, daß YouTube bzw. Google sich dann entsprechenden Ärger in den USA einhandeln, denn ein derart selektives Ausblenden verstößt ziemlich klar gegen die US-Definition von Meinungsfreiheit – wenn, dann müsste YouTube wohl generell jegliche Videos mit Politikbezug ausschließen.