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News des 30. Mai 2008

S3 Graphics hat nun noch eine höher getaktete Version seines D3-Grafikchips vorgestellt, etwas hochtrabenderweise Chrome 440 GTX genannt. Die Chipbasis ist wie gesagt dieselbe wie bei der Anfang März vorgestellten Chrome 430 GT, laut der Produkt-Webseite trennen beide Grafikkarten nur die Taktraten und der verwendete Speicher: So taktet die Chrome 430 GT mit 625/500 MHz und besitzt 256 MB DDR2-Speicher, die Chrome 440 GTX kommt dagegen mit Taktraten von 725/700 MHz und der Verwendung von 256 MB GDDR3-Speicher daher. Damit hat die Chrome 440 GTX eine um 16 Prozent höhere Rechenleistung zusammen mit einer um 40 Prozent höheren Speicherbandbreite vorzuweisen.

Bezüglich der Speicherbandbreite werden Chrome 430/440 aber sowieso primär durch das verbaute 64 Bit DDR Speicherinterface limitiert, was auch gleich die Zielrichtung dieser Karten auf das OEM-Segment vorgibt. Ob sich die neu vorgestellte Chrome 440 GTX mit ihren höheren Taktraten auch im Retail-Geschäft bewähren kann, wäre zudem arg zu bezweifeln, dafür müsste S3 eigentlich mit verschiedenen Grafikkarten-Herstellern zusammenarbeiten, welche die hierfür notwendige Marktdurchdringung mitbringen können. Allein mit dem Angebot im S3-Shop sind gerade Karten dieses Preisbereichs sicherlich nicht in Breite absetzbar. Sofern S3 von diesen Karten also wirklich gute Stückzahlen umsetzt, dürfte dies dann ausschließlich über OEM-Verträge gehen.

Insofern sind die Angebote des S3-Shops eher denn als Placebo zu sehen als denn als ernstzunehmender Ansatz, im Retail-Geschäft etwas zu erreichen. Aber womöglich ist dies auch schon lange nicht mehr im Interesse von S3: Es ist durchaus nicht auszuschließen, daß der im Besitz von VIA befindliche Grafikchip-Entwickler mit seinem kleinen Anteil am OEM-Geschäft zufrieden ist und keinerlei Ambitionen mehr hat, in den "echten" Grafikkarten-Markt einzusteigen. Gerade für den Mutterkonzern VIA könnte es wichtiger sein, daß S3 alle paar Jahre mal einen neuen Grafikchip herausbringt, welchen man dann nachfolgend für die integrierten Grafikchips auf den eigenen Mainboard-Chipsätzen verwenden kann, als wenn man sich jetzt im Retailmarkt mit den Schwergewichten ATI/AMD und nVidia anzulegen versucht.

Der Heise Newsticker vermeldet ein im August in den Markt kommendes neues Stepping von Intels 45nm-Prozessoren. Das neue Stepping nennt sich E0 im Gegensatz zum bisherigen C0-Stepping (nur beim Core 2 Quad Q9300 ist es etwas anders: bisher M1- und zukünftig R0-Stepping) und bringt einige Detailverbesserungen mit sich, welche allerdings allesamt die Performance nicht betreffen. Interessant ist jedoch, daß Intel mit diesem neuen E0-Stepping bei ein paar Xeon-Prozessoren die TDP senken wird, immerhin von 150 auf 120 Watt. Dies kann man als Hinweis darauf deuten, daß die Prozessoren dieser Fertigungslinie allgemein etwas weniger Strom ziehen – was umgedreht auch die Übertaktungseigenschaften verbessern sollte. Genaueres hierzu können dann natürlich nur entsprechende Tests dieser E0-Prozessoren ergeben.

Kreativrauschen berichten über eine neue Methode im Kampf gegen Raubkopien, welche scheinbar zum ersten Mal beim aktuellen Indiana Jones eingesetzt wurde. Dabei wird im Kinofilm an einer Stelle die digitale Tonspur unleserlich gemacht, so daß die Vorführgerätschaft automatisch auf die zur Sicherheit immer mit vorhandene analoge Tonspur wechselt (und sofern analoge und digitale Soundausgabe nicht gleich ausgepegelt wurden, merkt dies dann auch der Kinobesucher). Der Clou bei der Sache ist, daß jede Kopie des Streifens den Fehler an einer leicht anderen Stelle hat, so daß man bei einer Raubkopie im nachhinein feststellen kann, aus welchem Kino der Sound stammt.

Aber natürlich ist auch ein solches Wasserzeichen nicht wirklich sicher, kann man dieses auch durch das Zusammenschneiden aus zwei Soundkopien (mit jeweils unterschiedlichem Fehler) überbrücken. Ob es wirklich eine sinnvolle Methode im Kampf gegen Raubkopien ist, die Qualität des Filmes (bzw. seines Sounds) zu beschneiden, darf zudem generell in Frage gestellt werden – eine Methode, um mehr Leute zum Kinobesuch zu bewegen, ist es sicherlich nicht. Und noch wurde der Stein der Weisen in Bezug auf Raubkopien zweifelsfrei nicht gefunden – ein perfektes Beispiel ist da gleich der vorgenannte Indiana Jones: Der war vier Tage nach Kinostart in Fernost schon als DVD-Kopie erhältlich, sicherlich nur in mittelprächtiger Qualität, aber dafür auch schon in deutscher und englischer Sprache ;).

Gulli berichten über ein EU-Projekt, wonach es zukünftig auch eine totale Videoüberwachung im Flugzeug geben soll, natürlich alles nur zum Schutz gegen Terroristen. Interessant an diesem ist aber weniger das Vorhandensein der Kameras in jedem einzelnen Passagiersitz, sondern mit welcher Technik diese verknüpft werden wird: Eine Software, welche automatisch verdächtige Personen erkennen soll. In einem Test soll dies schon ganz gut geklappt haben – wobei in diesem Test mangels echter Terroristen als Testpropanden sicherlich nur festgestellt wurde, ob eine Person besonders nervös bzw. aufgeregt war.

Da dies aber gerade in einem Flugzeug eine durchaus häufige Reaktion von Normalbürgern darstellt, ist die Praxistauglichkeit einer solchen Überwachungsmethode stark zu bezweifeln: Die sich zweifellos einstellenden Fehlalarme werden zum einen mit der Zeit zu einem laxen Umgang mit eben diesen Alarmen führen, was echten Terroristen wiederum in die Hände spielt. Und zum anderen müssen sich die Fluggesellschaften natürlich auch auf (teilweise teure) Schadensersatzklagen durch von Fehlalarmen betroffenen Normalbürger einstellen, da letztere in einem solchen Fall in aller Regel nicht gerade sanft angepackt werden.

Bemerkenswert ist, daß man diese Art von Überwachungssoftware, welche aus Videobildern auf die Absichten bzw. den Gemütszustand der überwachten Person schließen kann, inzwischen für einsatzreif hält. Diskutiert wurde über so etwas schon länger – ob man es mit einer ausreichend hohen Erkennungsrate hinbekommt, war immer das Problem. Sollte eine solche Software jetzt oder demnächst einsatzbereit sein, ist nicht auszuschließen, daß diese zukünftig an jede Art von bereits vorhandener Videoüberwachung angeschlossen wird. Aus bestehenden Videoüberwachungs-Systemen, welche eigentlich Straftaten aufklären oder präventiv verhindern sollen, würden somit Systeme, welche ständig unsere Absichten und Gemütszustände versuchen würden herauszufinden.