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News des 31. Mai/1. Juni 2008

Interessante Artikel zur GeForce 9600 GSO gibt es bei der ComputerBase, Techgage und den Techware Labs, wobei die beiden letztgenannten sogar eine 768-MB-Version von Palit im Test hatten. Diese ist, sofern nicht wesentlich teurer als die sonst üblichen 384-MB-Versionen, durchaus interessant, ist doch eines der großen Probleme der GeForce 9600 GSO, daß die aktuellen nVidia-Karten doch einiges an Performance verlieren, wenn weniger als 512 MB Grafikkartenspeicher verbaut sind (während die aktuellen ATI-Grafikkarten mit dieser Situation deutlich besser zurechtkommen). Trotzdem reicht es in meisten Fällen auch für die 384-MB-Version, um den Hauptkonkurrenten Radeon HD 3850 256MB knapp zu schlagen.

Nicht messen kann sich die GeForce 9600 GSO dagegen mit einer Radeon HD 3850 512MB sowie einer GeForce 9600 GT – aber die spielen ja auch preislich eine Klasse höher. Gerade im Vergleich der Ergebnisse der üblichen 384-MB-Version zur 768-MB-Version fällt aber auf, das letztere sich deutlich besser präsentiert: Letztere kann es zumeist mit einer GeForce 9600 GT aufnehmen – was auch wieder nicht so verwunderlich ist, ist doch die Rechenleistung der GeForce 9600 GSO höher als bei der GeForce 9600 GT(und nur die Bandbreite geringer). Gegen eine GeForce 9600 GSO 768MB spricht aber prinzipiell, daß die GeForce 9600 GSO im Endeffekt eine abgespeckte GeForce 8800 GT darstellt und somit deren Lautstärke und Leistungsaufnahme hat.

In diesem Punkt stellt ATI mit der Radeon HD 3850 256MB das sicherlich rundere Angebot zur Verfügung, da hier Performance, Lautstärke und Leistungsaufnahme zusammenpassen und vor allen Dingen der Strombedarf nicht über das hinausgeht, was man bei der Zielgruppe dieser Karte erwarten kann. So gesehen ist die GeForce 9600 GSO also ein recht zweischneidiges Schwert – und nVidia gut beraten, eine echte kleinere Version der GeForce 9600 GT in Form einer GeForce 9600 GS schnellstmöglich herauszubringen. Schon mit ein paar gegenüber der GeForce 9600 GT abgesenkten Taktraten dürfte hier ganz fix eine sehr ansprechende Karte zu zimmern sein, bei welcher Performance, Lautstärke und Leistungsaufnahme durchgehend dem Mainstream-Gedanken entsprechen.

Gemäß Golem erweitert Valve seinen Steam-Dienst demnächst um einige Funktionen, darunter gehört auch die Möglichkeit, Spielstände und Spiel-Konfigurationsdateien online auf den Steam-Servern zu speichern. Interessanterweise werden die neuen Funktionen zumeist ausdrücklich gelobt, dabei sind gerade solche Funktionen für Valve nur ein weiteres Mittel, die Nutzer unabänderlich an seinen Steam-Dienst zu binden, welcher inzwischen weit mehr ist als nur eine digitale Vertriebsplattform. Sicherlich ist Kundenbindung das Ziel der meisten auf Otto Normalverbraucher ausgerichteten wirtschaftlichen Aktivitäten, auf der anderen Seite kann man es auch übertreiben – was spätestens dann passiert, wenn man die Kunden an sich fesselt.

Und hier ist der Steam-Dienst sicherlich der große Vorreiter, wobei Microsofts geplante Aktivitäten in dieselbe Richtung kaum kundenfreundlicher einzuschätzen sind. Für Valve mag sich dies wirtschaflich auszahlen, allerdings wird hier auch eine große Chance vertan, den elektronischen Vertrieb wirklich durchzusetzen: Denn wenn dieser wie bei Valve mit einer Zwangsverdongelung des Kunden einhergeht (beispielsweise über die für den reinen Vertrieb vollkommen unnötige Steam-Software), wird sich das bei einigen Kundengruppen eben niemals durchsetzen. Schaut man sich vergleichsweise das Musik-Business an, so gibt es ja dort schon die ersten Beispiele, wo solcherart extreme Bindungen von Kunden an einzelne Shops mit der Zeit zu Problemen führen, beispielsweise bei der Auflösung des Shops.

Noch steht Valve natürlich erst einmal glänzend da – aber dies vor allem auch mangels ernstzunehmender Konkurrenz. Ist diese erst einmal da, kann niemand dafür garantieren, ob Steam nicht im Laufe der Zeit irgendwann einmal eingestellt oder übernommen werden wird. Dafür dreht sich die Welt doch deutlich zu schnell, um solcherart Voraussagen langfristig treffen zu können. Schade ist in diesem Zusammenhang wie gesagt, daß die mit Steam durchaus vorhandene Chance auf einen reinen elektronischen Vertrieb nicht genutzt wurde und Steam heutzutage ein Dienst ist, ohne welchen die über Steam gekauften Spiele gar nicht mehr laufen. Daß dies im übrigen der Sicherheit vor Raubkopien dienen soll, ist natürlich ein Irrglaube: Denn schon von Half-Life 2 gab es kurze Zeit nach Release (teilweise schneller als die Auslieferung im Handel lief) Raubkopien mit deaktiviertem Steam-Client.

Der Westen hat ein Interview mit der BPjM-Vorsitzenden Elke Monssen-Engberding, aus welchem man ein paar Informationen darüber ziehen kann, wie die neue Rechtslage beim Jugendschutz (automatisches Jugendverbot auch gewaltbeherrschter Spiele) praktisch umgesetzt werden wird. Danach läuft eine Prüfung zur Indizierung nur auf Antrag einer Jugendschutzbehörde sowie die Kommission für Jugendmedienschutz oder auf Anregung einer anderen Behörde sowie aller anerkannten Träger der freien Jugendhilfe los. Im Fall einer Prüfung muß die BPjM dann natürlich auch den neuen Gesetzestext umsetzen – und weil dieser sichtlich verschärft wurde, könnte es zukünftig zu deutlich mehr Indizierungsanträgen kommen. In solcherart Fällen würde die Indizierung aber immer noch von hauptamtlichen Prüfern vorgenommen werden, welche zudem bewiesenermaßen durchaus die Courage haben, abseits des Drucks der öffentlichen Meinung zu entscheiden (Fall Counter-Strike).

Weiterhin offen ist aber die Möglichkeit der automatischen Indizierung: Spiele, welche die Verbotsmaßstäbe des Gesetzes erfüllen, sind laut der BPjM-Vorsitzenden automatisch indiziert – auch ohne Prüfung durch die BPjM. Daß sie die Verbotsmaßstäbe des Gesetzes erfüllen, entscheidet hier ein Amtstrichter auf Antrag einer Staatsanwaltschaft – und wie schon an dieser Stelle ausgeführt, liegt hier die eigentliche Sprengkraft des Gesetzes: Daß nicht ausgewiesene Jugendschutzprüfer in einem standardisierten Verfahren, sondern fachlich in den allermeisten Fällen vollkommen unerfahrene Staatsanwälte und Amtsrichter eine Indizierung vorantreiben. Wenn sich da nur ein "Richter Gnadenlos" findet, kann das ganz schnell zu reihenweise an Indizierungen führen, welche die BPjM nach einer sorgfältigen und fachgerechten Prüfung eventuell nie so aussprechen würde.