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News des 23. April 2009

Wie Hardware-Infos und BSN in Gemeinschaftsarbeit herausgefunden haben wollen, soll nVidias GT300-Chip über 512 Shader-Einheiten verfügen – was im nVidia-Maßstab mit den sehr hohen Shader-Taktraten jede Menge wäre – der GT200-Chip hat "nur" 240 Shader-Einheiten. Erreicht werden soll dies durch eine Veränderung der Struktur der Shader-Cluster: Diese enthielten bisher jeder 24 Shader-Einheiten, diese Anzahl soll auf 32 steigen. Zusammen mit der Steigerung der Anzahl der Shader-Cluster selber von 10 auf 16 kommen so die insgesamt 512 Shader-Einheiten heraus. Sollte dies so zutreffen, dürfte die Rechenleistung des GT300 mindestens auf dem Doppelten des GT200 liegen – natürlich noch abhängig vom Takt, welcher aber eher höher als niedriger zu erwarten sein wird.

Allerdings werden es sicherlich noch keine 2 GHz Shadertakt werden, wie von BSN angenommen – ein solcher Shadertakt ist mit der 40nm-Fertigung womöglich bei den kleineren Karten möglich, aber so ein Bolide wie der GT300 wird ähnlich wie beim GT200 zu beobachten wohl zu viel groß werden, um auf Spitzentaktraten zu kommen. Zudem wird nVidia die Shader-Einheiten noch flexibler gestalten, so daß diese zukünftig auch an unterschiedlichen Rechenoperationen und unterschiedlichen Daten arbeiten können. Damit wird zwar nicht die Rohleistung, aber die Effizienz des Grafikchips gesteigert, die Shader-Einheiten des GT300 sollten also takt- und hardwarenormiert schneller als diejenigen des GT200 sein (ein direkter Vergleich wird in der Realität aufgrund der grundsätzlich veränderten Hardware aber in dieser Form nicht möglich sein).

Daneben wird noch spekuliert, daß nVidia die Anzahl der Textureneinheiten bei 8 pro Shader-Cluster belassen hat, womit es zum einen 128 TMUs beim GT300 geben würde und zum anderen somit das Verhältnis Shader-Einheiten zu Textureneinheiten größer wird – was aber sicherlich kein Thema für nVidia sein sollte, Texturierleistung hat man derzeit mehr als ausreichend und auf dieser Schiene scheinen die Anforderungen in der Zukunft auch nicht erheblich zu wachsen. So zumindestens die Informationen seitens Hardware-Infos und BSN, welche derzeit dafür aber keinerlei Quellen angeben, so daß hierfür nicht die Hand ins Feuer gelegt werden kann. Zumindest hört sich die Sache ganz glaubwürdig an bzw. ist nicht außerhalb dessen, was im Rahmen aller Möglichkeiten liegt.

Mit dem Donnerstag hat AMD nun endlich die ersten AM3-Prozessoren in Form der Modelle Phenom II X4 945 (3.0 GHz) und Phenom II X4 955 "Black Edition" (3.2 GHz) vorgestellt, letztgenannter Prozessor stellt gleichzeitig auch eine neue Taktfrequenz für den 45nm K10-Kern dar. Beide Prozessoren im Sockel AM3 sind generell für die Unterstützung von DDR3-Speicher vorgesehen, offiziell hat AMD seine Prozessoren bis DDR3/1333 spezifiziert – alles darüber hinaus ist Overclocking außerhalb der Garantie, selbst wenn der CPU-Takt selber eventuell gar nicht angehoben wird. Darüber hinaus kann man beide Prozessoren natürlich auch im Sockel AM2+ betreiben (eine hochwertige Spannungsversorgung und ein BIOS-Update des Mainboards für AM3-Prozessoren vorausgesetzt), dann wird DDR2-Speicher bis zu DDR2/1066 unterstützt.

Derzeit ist leider beim Wechsel von DDR2 auf DDR3 immer noch kaum ein Gewinn spürbar – meßbar sind solche Werte wie 2 Prozent, ein Praxisnutzen ergibt dies natürlich nicht. Dies hängt zum einen damit zusammen, daß die CPU-Hersteller über die letzten Jahre immer ausgefuchster darin geworden sind, bremsende Speicherzugriffe zu minimieren oder/und vorherzusehen, so daß superhohe Speicherbandbreiten nicht zwingend notwendig sind. Und zum anderen ist natürlich zwischen DDR2/1066 und DDR3/1333 von Anfang an kein großer Unterschied zu sehen – erst, wenn man mit dem anrückt, was die verschiedenen Modulhersteller an hochgezüchten DDR3-Speichermodulen inzwischen so anbieten, würde man sich deutlich von der DDR2-Performance absetzen können.

Da ergo derzeit mit dem Support von DDR3 noch nicht so richtig Staat zu machen ist, konzentrierten sich die meisten der heutigen Tests auch eher auf den höheren Takt des Phenom II X4 955, durch welcher dieser nun auch zu höher getakteten Core 2 Quad Prozessoren und teilweise gar zum kleinsten Core i7 aufschließen kann. Zwar sind es nur 200 MHz mehr – aber scheinbar haben AMD bisher genau diese 200 MHz gefehlt, um auch bei den mittelgroßen QuadCores mitspielen zu können. Neben der guten Performance bietet man zudem wieder einmal einen sehr attraktiven Preispunkt, der Phenom II X4 955 liegt mit 245 Dollar Listenpreis deutlich unterhalb des vorab berichteten Listenpreises von um die 300 Dollar.

Intel-Prozessoren Intel-Preis AMD-Preis AMD-Prozessoren
Core 2 Quad Q9650
(3.0 GHz, 12MB L2)
Liste: 316$
Straße: ab 287€
- -
Core i7-920
(2.67 GHz)
Liste: 284$
Straße: ab 258€
- -
Core 2 Quad Q9550
(2.83 GHz, 12MB L2)
Liste: 266$
Straße: ab 236€
Liste: 245$
Straße: ab 239€
Phenom II X4 955
(3.2 GHz)
Core 2 Quad Q9400
(2.66 GHz, 6MB L2)
Liste: 213$
Straße: ab 197€
Liste: 225$
Straße: ab 215€
Phenom II X4 945
(3.0 GHz)
Core 2 Quad Q8400
(2.66 GHz, 4MB L2)
Liste: 183$
Straße: ab 181€
Liste: 195$
Straße: ab 182€
Phenom II X4 940
(3.0 GHz)
- - Liste: 195$
Straße: ab 156€
Phenom II X4 920
(2.8 GHz)
Core 2 Quad Q8200
(2.33 GHz, 4MB L2)
Liste: 183$
Straße: ab 139€
Liste: 173$
Straße: ab 132€
Phenom X4 9950
(2.6 GHz)

Damit ist der preisliche Kontrahent des Phenom II X4 955 der Core 2 Quad Q9550, dessen Performance der neue AMD-Prozessor auf jeden Fall halten kann – die Tendenz geht eher etwas nach oben. Einziger Nachteil der neuen AMD-Prozessoren ist wieder einmal die satte Leistungsaufnahme, welche locker 30 bis 40 Watt höher als bei der Konkurrenz ausfällt und gerade dem 955er Modell kaum noch Spielraum unter der 125-Watt-TDP-Grenze läßt. Hier dürfte auch die Erklärung dafür zu finden sein, daß AMD – trotz guter Overclocking-Resultate – derzeit keine höher getakteten Modelle in den Markt bringt, man will diese TDP-Klasse offenbar nicht verlassen. So wird man auf ein neues CPU-Stepping mit möglicherweise einem geringeren Stromverbrauch warten müssen, ehe es schneller getaktete Phenom II X4 Modelle geben wird.

Trotzdem kann AMD inzwischen als Vorteil für sich ins Feld führen, daß die AM3-Plattform eine mittelfristig zukunftssichere Sache ist, da AMD diese Plattform bis zum Jahresende 2010 als primäre CPU-Plattform benutzen wird. Über diesen Zeitraum – und auch darüber hinaus – sind also noch einige weitere CPUs zu erwarten, dürfte für Upgrade-Nachschub gesorgt sein. Intels Sockel-775-Plattform ist dagegen im Spätherbst ihrer Laufbahn angelangt – selbst wenn Intel beschwört, daß man diese Plattform noch bis zum Jahr 2010 unterstützen wird, so bedeutet dies mitnichten, daß es hier noch schnellere oder anderswie interessante neue CPUs geben wird. Dies ist für Neukäufer ein gewisser Pluspunkt pro AMD – wobei es natürlich immer von der subjektiven Situation abhängt, ob dieser Punkt zum Zuge kommen kann oder nicht.

Daneben wäre noch AMDs neues OverDrive 3.0 zu erwähnen, welches einige neue Funktionen bekommen hat. Zwar funktioniert die Sache in der Praxis noch nicht ganz so wie sie sollte, aber die dahintersteckenden Ideen sind ganz interessant: So kann AMD nun wie Intel mit seinem TurboMode bei den Nehalem-Modellen einzelne Prozessorkerne herunter- bzw. herauftakten, je nachdem ob eine bestimmte Anwendung eventuell besser mit DualCore-Modellen zurechtkommt. Derzeit ist dabei wie bei Intel die Übertaktung um maximal zwei Taktstufen möglich, wie auch bei Intel begrenzt durch die Prozessor-TDP. Allerdings versucht bei AMD der Prozessor nicht, die Sache selbsttätig zu erkennen, sondern die OverDrive-Software steuert dies über vom AMD mitgelieferte und vom Anwender erweiterbare Software-Profile.

Somit kann man dann Software, welche sich standhaft Performancegewinnen mit QuadCore-Modellen verweigert, ein gewisses Leistungsplus im DualCore-Modus zubringen. Dadurch, daß man dies selber festlegen kann, erscheint uns die Sache zudem deutlich zielgerichteter als bei Intel, wo man immer darauf hoffen muß, daß der Prozessor das selber richtig erkennt (und dies vor allem kaum kontrollieren kann). Ein großer Nachteil gegenüber Intel ist allerdings, daß dort der TurboMode innerhalb des Rahmens der Garantie liegt (so lange man nicht die TDP-Grenze des Prozessors manuell erhöht, was aber sowieso nur bei den Extreme-Modellen geht), während Übertaktungen mit AMDs OverDrive generell außerhalb der Garantie liegen.

Dies sollte sich AMD vielleicht noch einmal überlegen, denn das Huntertakten von zwei Rechenkernen beim gleichzeitigen Hochtakten von zwei Rechenkernen um jeweils zwei Taktstufen ist letztlich kein "Overclocking", sondern nur eine "Umtaktung" mit dem absolut nachvollziehbaren Ziel, die Schwächen von nicht für QuadCore-Prozessoren geschriebener Software etwas abzumildern. Normalerweise sollte man hier noch viel aggressiver agieren und – sofern technisch möglich – auch deutlichere Übertaktungen von zwei Kernen (bei gleichfalls deutlicher Untertaktung der beiden anderen Kerne) zulassen. Dies wäre eine perfekte Möglichkeit, um QuadCore-Prozessoren als klar überlegen gegenüber DualCore-Modellen darzustellen – aber natürlich nur, wenn es als "Feature" der CPU innerhalb deren Garantie liegt.

Shortcuts: Gemäß Fudzilla soll AMDs Phenom II X2 5xx Prozessorenserie eine TDP von 80 Watt aufweisen – und nicht 65 Watt, wie gestern noch angenommen. Dies dürfte die Aussichten für diese Prozessorenserie etwas verdüstern, denn eine solche TDP ist für DualCore-Modelle heutzutage einfach nicht mehr zeitgemäß – und Intels DualCore-Modelle gehören allesamt der 65-Watt-Klasse an und verbrauchen trotzdem zumeist erheblich weniger. Die ganzen Meldungen der letzten Tage über weitere kommende AMD-Prozessoren haben HT4U dankenswerterweise aufbereitet und in Tabellenform gegossen. Interessant ist wie gesagt der Phenom II X2 5xx, aber auch die K10-basierenden "Athlon"-Prozessoren ohne Level3-Cache dürften einen Blick wert sein.

"War der Richter befangen?" fragen Gulli zum Pirate-Bay-Gerichtsverfahren – und das Fragezeichen kann man sich hier komplett sparen, denn der Richter ist Mitglied bei gleich zwei schwedischen Vereinigungen von Urheberrechtsinhabern und -verteidigern und war somit in diesem Verfahren faktisch Ankläger und Richter in Personalunion. Normalerweise müsste sich damit die (angekündigte) Berufung erledigt haben und das Verfahren nochmals komplett neu gestartet werden – natürlich sponsored by Steuerzahler ;). Der Heise Newsticker berichtet dagegen zu einer Grundsatzentscheidung des deutschen Bundesgerichtshofs zu Internet-Videorecordern. Danach scheint die Luft für solcherart Dienste deutlich dünner zu werden – allerdings wurde keine kleine Lücke offengelassen, durch welche zumindest ein Anbieter auch zukünftig durchzuschlüpfen hofft.