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Hardware- und Nachrichten-Links des 15./16. Dezember 2012

In der kürzlich aufgeworfenen Frage, ob die aktuellen AMD-Grafikkarten die schwankenderen Frameraten als bei nVidia haben und daher eventuell & möglicherweise dieselbe fps-Zahl gar nicht für dasselbe Flüssigkeitsgefühl steht, ergibt sich derzeit die Idee, daß dies eventuell am Boost-Modus der seitens des Tech Reports eingesetzten Radeon HD 7950 "Boost Edition" liegen könnte. Dies wird um so plausiber, als daß vom Boost-Modus speziell dieser Karte bekannt ist, daß jener aufgrund der PowerTune-Limitierung nur arg eingeschränkt funktioniert – sprich die Karte eher selten wirklich ausfahren kann. Sollte dieser Ansatzpunkt zutreffen, würde jene Problematik dann nicht mehr auf allen Karten der Radeon HD 7000 Serie auftreten, sondern maximal nur noch auf den Modellen mit Boost-Modus – und richtig auffallend dann eventuell nur auf jenen Karten mit einem so limitierten Boost-Modus wie bei der Radeon HD 7950 "Boost Edition".

Gestützt wird diese Idee durch den Vergleich mit früheren Tests des Tech Reports, wo andere aktuelle AMD-Grafikkarten keine so deutlichen Abweichungen zwischen fps-Rate und Frametimes-Messungen aufzeigten. Allerdings ist dies derzeit auch nur eine Idee zur Erklärung des aufgezeigten Benchmark-Phänomens – andere Ideen gehen in Richtung eines Treiberbugs seitens AMD, was aber genauso noch unbewiessen ist. Daß ein generelles Problem der AMD-Hardware vorliegt, wäre zwar auch eine Option, ist aber derzeit eine der unwahrscheinlichsten Möglichkeiten und sollte daher nicht schon jetzt als "feststehende Wahrheit" angenommen werden. Immerhin will AMD zu dieser Frage noch vor den Feiertagen offiziell Stellung beziehen – soviel Zeit sollte man dem Unternehmen auf jeden Fall lassen, ehe man irgendwelche Urteile fällt.

Wie die Zeit ausführt, hat der Deutsche Bundesrat das neue Telekommunikationsgesetz ohne größere Änderungen abgenickt, welches Ermittlungsbehörden umfassenden sowie problemlosen Zugriff auf Bestandsdaten bei Telekommunikations-Providern bieten wird (automatisierter Zugriff auf alle gespeicherten Daten inklusive Passwörtern und IP-Adressen ohne jeden Richtervorbehalt oder irgendeine Begründung). Interessant ist dabei, daß die zuvor in den Bundesrats-Ausschüssen angemeldeten Bedenken bezüglich Verhältnismäßigkeit und Verfassungskonformität keinerlei Einfluß auf den endgültigen Bundesratbeschluß hatten – soviel zur Frage, wie wichtig die entsprechenden Fachausschüsse wirklich sind. Die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes muß nun noch durch den Deutschen Bundestag, was aber erst im Jahr 2013 passieren wird.

Ob das neue Gesetz allerdings jemals Gesetzeskraft erlangen wird, steht noch auf einem anderen Blatt, denn das alte Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen zu grober Grundrechtsverstöße gekippt und darauffolgend eine Neufassung von der Regierung gefordert. Da jene Neufassung nun aber noch mehr Möglichkeiten für die Ermittlungsbehörden bietet als das alte Gesetz, dürfte sich das neue Gesetz kaum vor dem Bundesverfassungsgericht halten lassen, möglicherweise sogar schon per Eilantrag ziemlich umgehend abgelehnt werden. Es wird interessant zu sehen, wie die Bundesregierung noch das vom Verfassungsgericht gestellte Ziel einer verfassungsgemäßen Neuregelung bis zum Juni 2013 erreichen will, wenn die aktuelle Neufassung kein reale Chance vor dem Bundesverfassungsgericht haben würde.