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Hardware- und Nachrichten-Links des 5./6. März 2016

Bei der indischen Import/Export-Datenbank "Zauba" ist mal wieder eine AMD-Grafikkarte mit Zollwert von ~1700 Euro und einer Codenummer "C888" aufgetaucht. Aller Wahrscheinlichkeit handelt es sich hierbei um die "Radeon R9 Fury X2", dies legen auch die schon seit November 2015 laufenden gleichlautenden Lieferungen nahe. Die andere superteure bei Zauba aufgetauchte AMD-Grafikkarte dürfte demzufolge AMDs neues HighEnd-Projekt in der Radeon R400 Serie sein, darauf deutet letztlich auch die Codenummer "C993" hin: AMD benutzt für die Radeon R300 Serie Codenummer mit 8er Anfang, für die Radeon R400 Serie Codenummern augenscheinlich mit 9er Anfang. Was hier was ist an Grafikchips und Grafikkarten, ist allerdings immer noch nicht richtig heraus – gerade, weil noch nicht einmal sicher ist, ob der zweite neue AMD-Grafikchip des Jahres 2016 nun ins Performance-Feld geht, oder dann doch ins HighEnd-Feld. Ziemlich sicher ist nur der Stand des "Polaris 10" Grafikchips als LowCost/Mainstream-Chip mit vor allem der Zielsetzung, im Mobile-Segment eine dicke Duftmarke zu setzen.

Golem haben mit Speicherchiphersteller Hynix über die Fortschritte bei HBM2-Speicher gesprochen – interessanterweise benutzt der Hersteller selber diesen Begriff, obwohl die reine Spezifikation keine Unterscheidung in HBM1 (500 MHz Speichertakt) und HBM2 (1000 MHz Speichertakt) vorsieht. Laut Aussage Hynix will man HBM2-Speicher mit 4 GB Kapazität pro Speicherstack ab dem dritten Quartal 2016 in die Massenfertigung übernehmen, Speicherstacks mit 8 GB Kapazität dann ab dem vierten Quartal 2016. Eine Terminangabe zu den laut früheren Roadmaps ebenfalls geplanten 2-GB-Stacks gibt es nicht – jene könnten eventuell auch schnell uninteressant werden, da die Speicherkapazitäten für Grafikanwendungen stark anziehen. Mit den 4-GB-Stacks kann man Gesamtkapazitäten von 8 GB (2048 Bit HBM-Interface) oder 16 GB (4096 Bit HBM-Interface) erreichen, mit den 8-GB-Stacks wären dann 16 GB (2048 Bit HBM-Interface) oder 32 GB (4096 Bit HBM-Interface) möglich. Eben wegen der späten Verfügbarkeit jener 8-GB-Stacks scheint nVidia seine ursprüngliche Pläne abgeändert zu haben, bereits den GP100-Chip der Pascal-Generation mit 32 GB Speicher auszustatten – es werden (zumindest anfänglich) nur maximal 16 GB werden.

Ob man aus Hynix Terminangabe irgendetwas zu den Plänen von AMD bei der Polaris-Generation ableiten kann, bleibt dagegen ungewiß: Selbst wenn AMD Polaris etwas früher vorstellen würde als die Massenfertigung bei Hynix anläuft, muß dies ja nicht bedeuten, das man sich nicht aus der Vorserienproduktion bedienen kann – oder aber notfalls HBM2-Speicher bei Hynix-Kontrahent Samsung einkauft. Eher interessant sind da schon die Aussagen von Hynix zu den HBM2-Abnehmern: So werden nicht nur die jeweiligen Topmodelle von AMDs Polaris und nVidias Pascal explizit genannt – sondern auch ein "Mittelklasse-Chip", welcher mit HBM2-Speicher antreten soll. Golem spekulieren hierbei auf die 2017er AMD-APU "Raven Ridge" mit Zen-Unterbau – nicht undenkbar wäre allerdings auch ein neuer Chip von AMDs Semi-Custom-Sparte, beispielsweise ein neuer Konsolenchip (Nintendo NX). Eine Zeitangabe für jenen Mittelklasse-Chip mit HBM2-Speicher gibt es allerdings noch nicht, insofern sind da noch viele Dinge denkbar.

Ein Urteil des Bundesgerichtshof zur Prüfpflicht von Bewertungsportalen dürfte diese Branche vor einige Veränderungen stellen: Wie u.a. die Tagesschau ausführt, müssen die Bewertungsportale bei Zweifeln an der Echtheit einer Bewertung diese prüfen – primär, ob der Bewerter auch wirklich den bewerteten Dienst in Anspruch genommen hat. Dabei dürfte eine Anscheinsprüfung ausreichend sein, erreichbar durch belegte Terminvereinbarungen, Rechnungen und ähnlichen passiven Belegen. Im Sinne der Verhinderung von vorsätzlich gefälschten Negativbewertungen mag dies sinnvoll erscheinen, allerdings limitiert es auch sicherlich die Lust der Bewerter am (anonymen) bewerten, wenn man sich eventuell prüfen lassen muß. Auch daß das Bewertungsportal durch eine solche Prüfung in den Besitz einiger personengebundener oder gar persönlicher Dokumente gelangen könnte, dürfte ein Bremspunkt sein – selbst wenn die Bewertungsportale hierfür 1000mal den höchstmöglichen Datenschutz oder gar "Anonymität" versprechen. An dieser Stelle angelangt, besteht durchaus das Risiko, das deutschsprachige Bewertungsportale sich der bundesdeutschen Rechtslage durch simple Abwanderung ins Ausland entziehen.