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Hardware- und Nachrichten-Links des 7. Juni 2013

AMD hat gegenüber der Computerbase bessere Referenz-Kühler für kommende AMD-Grafikkarten versprochen. Offensichtlich ist es AMD aufgefallen, daß nVidia mit den letzten Referenzkühlern zu überzeugen wusste und daß dies durchaus für Pluspunkte bei den Grafikkarten-Käufern gesorgt hat. Allerdings wurden der ComputerBase aus Kreisen der Grafikkarten-Hersteller auch Stimmen zugetragen, welche dieses AMD-Statement für weitgehend "heiße Luft" hielten: Danach läge es üblicherweise im Interesse von AMD, daß das eigene Referenzdesign schnellstmöglich von besseren Partnerdesigns abgelöst wird – eine Zielsetzng, welche man durch bessere Kühler im Referenzdesign schließlich torpedieren würde. Hier bleibt abzuwarten, in welche Richtung das Pendel bei AMD letztlich ausschlägt.

Allerdings dürfte AMD nicht entgangen sein, daß sehr viele Produkttests der ersten Wochen nun einmal auf Basis des Referenzdesigns stattfinden und AMD hier tendentiell schlechter bei Geräuschentwicklung, Temperaturen und Leistungsaufnahme dasteht als bei den nachfolgend in den Markt kommenden Herstellerkarten – und gerade die Tests der ersten Wochen bzw. des Launchtages prägen schließlich die Szenemeinung zu einer Grafikkarte. Aus diesem Gedanken heraus sollte sich doch ein erheblicher Ansporn für AMD ergeben, vernünftige Referenzdesigns zur Verfügung zu stellen. Dabei kann man gut und gerne auch einen solchen "Nebenpunkt" wie das Spulenfiepen angehen, welches derzeit (leider) eher bei AMD- als bei nVidia-Grafikkarten verbreitet ist und durchaus für Abzüge in der B-Note und genauso auch für regelmäßig zum Händler zurückgesandte Karten sorgt.

Golem und der Heise Newsticker führen Details zu Xbox One zu Gebrauchtspielen, Onlinezwang und Datenschutz genauer aus. Als Haupt-Kopierschutzmaßnahme kann man dabei den Zwang betrachten, sich mindestens einmal alle 24 Stunden bei Microsoft einloggen zu müssen – ansonsten stellt die Konsole ihre Spielefähigkeit ein. Bezüglich Gebrauchtspielen hat Microsoft ein flexibles System aufgestellt, welches alles erlauben oder verbieten kann – je nach Wunsch der Spielepublisher. Eine einheitliche Regel zu Gebrauchtspielen existiert daher nicht – einzig allein der direkte, private Weiterverkauf wird generell ausgeschlossen. Bezüglich der Überwachungsfunktionalität von Kinect versucht Microsoft dagegen deutlich zu beschwichtigen: Im Standby-Modus soll die Konsole nur ihren Einschaltbefehl erkennen können und es würden keine weiteren Daten aufgezeichnet werden.

Zudem läßt sich die Raumüberwachung sogar für den eingeschalteten Zustand deaktivierten – nur bei Spielen, welche Kinect voraussetzen, muß man diese Funktion zwingend aktivieren. Alle von der Konsole aufgezeichneten Daten zu genutzten Spielen, gesehenen Filmen, Fotos und Gesichtsausdrücken sowie Herzfrequenz sollen sich auch alleinig nur lokal speichern lassen – was dann wohl eine der ersten Optionen sein dürfte, die ein Xbox-One-Benutzer aktivieren sollte. All dies hört sich erst einmal recht gut an und im Normalfall könnte man damit das Thema "Nutzerüberwachung" bei der Xbox One für geregelt erklären. Gerade im Zuge der PRISM-Entdeckung gilt jedoch: US-Firmen müssen dem Anwender keineswegs die Wahrheit über den vollen Umfang ihrer Möglichkeiten sagen, sondern können mittels geheimen Anordnungen, Richtersprüchen oder gar Gesetzen durchaus dazu gezwungen sein, wider besseren Wissens die Unwahrheit zu sagen. Und genauso gilt auch (spätestens) seit PRISM: Alles was an Überwachungs-Technologie nutzbar ist, wird auch nutzbar gemacht werden. Echte, notfalls einklagbare Garantien kann also auch Microsoft nicht abgeben.