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Hardware- und Nachrichten-Links des 7. Oktober 2015

Aufgrund der teilweise sehr hohen Systemanforderungen zu Star Wars: Battlefront hat man sich bei Eurogamer den Titel anhand der aktuellen Beta-Version angesehen und kann größtenteils Entwarnung geben: Auf einem PC mit Core i7-4790, 8 GB RAM und Radeon R9 290X konnten unter FullHD auf Ultra-Settings Frameraten von durchgehend über 60 fps erzielt werden. Dies bedeutet zum einen, daß die Empfehlung von 16 GB RAM womöglich überzogen ist und 8 GB ihren Dienst genauso gut tun werden. Zum anderen dürften auch noch jede Menge anderer Grafikkarten gut mitkommen, wenn eine Radeon R9 290X zwischen 60 und 80 fps erzielt – da schaffen vermutlich selbst Radeon R9 380 und GeForce GTX 960 noch um die 40 fps (zumindest wenn deren nur 2 GB Grafikkartenspeicher keine Probleme macht). Hier wurde wohl einiges viel heißer gekocht als es letztlich gegessen wird – was in gewissem Sinne erstaunlich ist, denn normalerweise tendieren Spielepublisher nicht dazu, zu hohe Hardware-Anforderungen für ihre Produkte anzugeben, sondern vielmehr eher bewußt die Hardware-Anforderungen schönfärberisch zu niedrig anzugeben, um keine potentiellen Käufer zu verschrecken. Die sicherlich bald anstehenden ernsthaften Hardware-Tests zu Star Wars: Battlefront dürften dann auch die letzten Fragen dazu beantworten, welche Hardware man nun wirklich für diesen Titel benötigt.

Bezüglich der kürzlich berichteten Übernahme von Physik-Spezialist Havoc durch Microsoft wäre eventuell auch darüber nachzudenken, daß Microsoft dies primär wegen der Xbox getan haben könnte. Hierbei würde es gar nicht einmal um eine bessere Physikdarstellung oder eine bessere Hardware-Ausnutzung gehen (dafür würde wohl auch eine reine Lizenzierung ausreichen) – vielmehr könnte Microsoft daran interessiert sein, die Physik-Berechnung bei der Xbox One oder/und zukünftigen Spielekonsolen in seine Cloud auszulagern, um damit den perfekten Kopierschutz zu erreichen. Denn wenn alle Spiele in der Praxis zum Funktionieren auf Physik-Berechnungen in der Cloud setzen, ist ein Spiel-Crack wesentlich schwerer bis unmöglich umzusetzen, selbst wenn die Konsole selber schon gehackt wurde. Genau dafür ist eine reine Lizenzierung auch zu wenig, denn damit würde man ein dauerhaftes Geschäftsmodell von einer Drittfirma abhängig machen – da kauft man selbige lieber vorher komplett auf. Aber dies ist natürlich nur eine Idee – und am Ende könnte Microsoft alles beides machen: Physik-Berechnungen in der Cloud für die Xbox samt einer neuen allgemeingültigen Physik-API in DirectX für Spiele-PCs.  (Foren-Diskussion zum Thema)

Winaero bringen die Aussage eines Microsoft-Mitarbeiters, welche wirklich danach aussieht, als wollte Microsoft die Systemsteuerung in Windows 10 zugunsten der neuen Einstellungs-App abschaffen. Sicherlich sind zwei Systemsteuerungen im selben Windows glatt eine zu viel – aber die Einstellungs-App ist bei weitem nicht so detailliert und so Maus-freundlich ausgelegt wie die altbekannte Systemsteuerung. Setzt Microsoft dieses Vorhaben tatsächlich um, handelt es sich um eine klare Verschlimmbesserung des Betriebssystems – und einen weiteren Fall, wo Microsoft unnötigerweise Ressourcen in die Verschlechterung des eigenen Angebots steckt, anstatt sich um wirklich drängende Probleme zu kümmern. Daneben erlebt der Windows-10-Nutzer auch, was es bedeutet, daß Microsoft Windows 10 als "Windows-as-a-Service" ansieht – man ändert seitens Microsoft einfach nach Gusto das Programm im Nachhinein ab, der Nutzer wird hierbei weder gefragt noch kann sich dagegen wehren. Wirklich seriöse Geschäftspolitik ist dies mitnichten, aber in dieser Frage schlägt sich der Nutzer faktisch selbst: Durch den (durch die Nutzer verursachten) Erfolg von Windows 10 fällt Microsoft schlicht in alte, überhebliche Verhaltensmuster zurück.

Bei Heise zeigt man mögliche Alternativen zum gekippten Safe-Harbor-Abkommen auf, welche aufgrund der tiefen transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen eigentlich zwingend notwendig werden für viele kleine und große Details des Geschäftslebens. Eine andere Meldung von Heise weist aber auf die grundsätzliche Problematik auch anderer Regelungen hin: Die EU-Richter haben mit ihrer Urteilsbegründung klar gemacht, daß die erforderliche "gleichwertige" Datensicherheit im Rechtssystem der USA gar nicht erreichbar ist – wenn beispielsweise einfache Geheimdienst-Order alle gemachten Verträge und bestehenden Gesetze aushebeln können oder aber durch die konkrete Ausführung der technische Infrastruktur garantiert ist, daß die Geheimdienste sowieso alles mitlesen. Würde man diesen Gedanken fortführen, dürfte faktisch gar keine Datenübertragung in die USA (und nach Großbritannien, da in dieser Frage genauso gebettet) stattfinden, so lange wie der grundsätzliche Rechtsrahmen in diesen Staaten weiterhin Überwachung vor Bürgerrechten sieht.

Leider sieht die EU-Kommission laut einer dritten Heise-Meldung dies noch völlig anders – für jene ergibt sich nach dem Urteil noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf, "Augen zu und durch" lautet dabei die Devise. Dies kann einem natürlich auf die Füße fallen, wenn andere Gerichte in Bezug auf jeden EU-Urteil konkrete Datenübertragungen in die USA untersagen oder aber sogar Schadensersatzansprüche anerkennen. Spätestens dann dürfte Druck aus der Wirtschaft zu einer neuen Rechtsgrundlage im Datenaustausch mit den USA führen – welche wie gesagt unter dem schlechten Vorzeichen steht, daß aufgrund der Rechtslage in den USA eigentlich gar kein mit dem EU-Recht konform gehendes Datenschutz-Abkommen überhaupt möglich erscheint. Der Richterspruch ist also faktisch kaum wirklich einzuhalten, das EU-Datenschutzrecht wird im grenzüberschreitenden Verkehr wohl Abstriche machen müssen. Aber eventuell können mit einer Neuregelung wenigstens die gröbsten Fehler korrigiert werden – wie das US-Datenschutzsünder nicht direkt durch EU-Bürger verklagt werden können.  (Foren-Diskussion zum Thema)