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News des 2. April 2007

Mit der News von letzter Woche zur Nehalem-Prozessorenarchitektur von Intel wollten wir natürlich keineswegs ausdrücken, daß der Nehalem direkt auf dem Pentium 4 basiert oder es die von uns als reine Möglichkeit ins Spiel gebrachten architektonischen Ähnlichkeiten stichhaltige Hinweis gibt. Dies ist nur eine prinzipielle Möglichkeit, welche sich aus der langen Arbeit von Intel am Nehalem-Konzept ergibt. Die derzeitige Informationslage deutet jedoch – im Gegensatz zu dieser Möglichkeit – eher darauf hin, daß die Nehalem-Architektur deutlich näher an der aktuellen Core-Architektur steht als bisher angenommen. Es ist daher sogar möglich, daß Intel von früheren Designstudien zum Nehalem nunmehr fast nur noch den Namen übernommen hat, so das der aktuelle Nehalem-Core kaum noch etwas mit früheren Planungen aus Pentium-4-Zeiten zu tun hat ...

... Auch bezüglich der hier geäußerten Annahme, Intel könnte bezüglich der integrierten Grafiklösung eventuell nur eine 2D-Lösung in den Nehalem-Core einbauen, gab es Widerspruch bzw. besser klärende Informationen: So wie es ausschaut, soll tatsächlich die bisher in der Northbridge des Mainboard-Chipsatzes integrierte Grafik nun in den Prozessor wandern. Zudem geht die Grafikeinheit anscheinend nicht einmal direkt in den Prozessor, sondern soll als extra Chip auf das Die-Package gepflanzt und dann mittels der seriellen Verbindung CSI mit hoher Bandbreite angebunden werden. Dies spricht alles eher für einen "echten" Grafikchip, sprich mit 3D-Funktionalität – wenngleich sicherlich weiterhin auf dem prinzipiellen Leistungsniveau von integrierter Grafik. Diesbezüglich gibt es im übrigen die hochinteressante Spekulation, daß hiermit nicht Intel auf entsprechende AMD/ATI-Projekte reagiert, sondern daß hierbei vielmehr Intel der Vorreiter sein könnte und AMD mittels der Übernahme von ATI nur kurzfristig reagiert hat.

Wie WinFuture schon vor einiger Zeit berichteten, bezeichnete der bekannte russische Antivirensoftware-Hersteller Kapersky Windows Vista ohne die Warnmeldungen der Benutzerkontensteuerung UAC gar als unsicherer als Windows XP mit Service Pack 2. Dies wird insbesondere dann sehr bezeichnend, wenn man hier mit hinzunimmt, daß Microsoft himself UAC inzwischen nicht mehr als "Sicherheitsfeature" im eigentlichen Sinne sieht (was es ja auch nicht ist). Im Endeffekt wurde hiermit also ausgesagt, daß die vielbeschworene "höhere Sicherheit" von Windows Vista in erster Linie aus in einem Haufen von (extrem nervenden) Warnmeldungen besteht, und die anderen (sicherlich vorhandenen) Sicherheitsanstrengungen von Microsoft nicht ausreichend sind, um mit diesen einen wesentlichen Effekt gegenüber der Vorgängerversion von Windows zu erreichen.

Wieder einmal ein paar Nebelkerzen zur Online-Durchsuchung wirft der BKA-Präsident Jörg Ziercke, der Berichterstattung des Heise Newstickers zu entnehmen. Zuerst versuchte man den Bundestrojaner nicht als Schadsoftware (kein direkter Schadcode) bzw. Trojaner (kein scheinbares Nutzprogramm mit dann zusätzlicher versteckter Funktionalität) darzustellen, was natürlich nur auf rein technischer Ebene eine gewisse Berechtigung hat – im Sinne des Nutzers (und auch der Antivirensoftware-Hersteller) ist der Bundestrojaner aber natürlich trotzdem eine klare Schadsoftware. Desweiteren will man nur bestimmte Dateien übertragen, nicht den Inhalt kompletter Festplatten. Technisch mag dies sinnvoll sein, für eine Beweissicherung ist dies jedoch ausgesprochen unzureichend – solcherart gewonnene "Beweise" dürften gleich aus mehreren Gründen vor Gericht wertlos sein ...

... Ob die Online-Durchsuchung für die polizeilichen Dienste verhältnimäßig ist, wenn mittels dieser sowieso keinerlei gerichtsverwertbaren Beweise gewonnen werden können, ist sowieso noch eine der großen offenen Fragen zum Thema. Eine andere ungeklärte Frage ist diejenige, was passiert, wenn der Bundestrojaner versehentlich das System des Nutzers beeinträchtigt – beispielsweise in dem Dateien gelöscht werden oder gar das Betriebssystem selber beeinflußt wird. Da der Bundestrojaner schließlich tief im System hängen muß, um nicht aufzufallen und gleichzeitig vollsten Zugriff auf alles zu haben, ist ein solcher Fall prinzipiell nicht ausschließbar. So weit scheint man mit dem Bundestrojaner derzeit aber noch bei weitem nicht zu sein, derzeit soll das Projekt gerade einmal den Status "theoretisch inzwischen klarer umrissen" haben – was wohl bedeuten mag, daß bislang nur Wunschvorstellungen der Politiker und Sicherheitsbeamten gesammelt wurden und noch kein Programmierer konsultiert wurde, ob das ganze denn überhaupt realisierbar sei.

Leider kein Aprilscherz ist das, was die CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag an neuen Forderungen zum Ausbau der polizeilichen und geheimdienstlichen Befugnisse gestellt hat. Ohne jetzt auf einzelne Punkte eingehen zu wollen, welche der Heise Newsticker gut ausführt, sei hiermit nur auf die Fälle Mautdaten und Biometriepässe hingewiesen. Denn zu beiden schon beschlossenen Maßnahmen wurde seinerzeit versichert, daß die dabei erhobenen Daten auf keinen Fall für andere, gleich welche Zwecke verwendet werden sollen. Pustekuchen: Die Mautdaten sollen nun ebenfalls der Polizei zur Verfügung gestellt werden (in der Sache sicherlich richtig, aber eben doch ein Wortbruch), während die mittels der Biometriepässe "erworbenen" Fingerabdrucks-Daten zukünftig in den Meldeämtern hinterlegt werden sollen – und damit natürlich in Griffweite von Polizei und Geheimdiensten.

Shortcuts: Gemäß Fudzilla soll ein Ingenieur der Universität des Saarlandes, primär bekannt für ihre Arbeit zum Thema Raytracing auf der CeBIT die Bemerkung fallengelassen haben, der G80-Chip würde über 160 und nicht 128 Shader-Einheiten verfügen. Entsprechende Vermutungen gibt es ja schon des längerem – dem steht allerdings nach wie vor entgegen, daß nVidia nicht gerade bei seinem aktuellen Spitzenmodell Hardware-Einheiten deaktiviert ausliefern dürfte. Möglich ist natürlich rein technisch alles ;). Gleichzeitig setzte man bei Fudzilla noch das wilde Gerücht in die Welt, die ATI-Chips RV610 und RV630 würden angeblich sowohl in 65nm als auch in 80nm daherkommen. Dies halten wir allerdings vorerst für extrem unglaubwürdig, weil das ATI ein Heidengeld kosten würde – dafür, daß die 65nm-Versionen perspektivisch wirtschaftlicher sind und eine eventuelle 80nm Fertigung demzufolge umgehend wieder gestoppt werden würde ...

... Endlich einmal einen Notebook-Kühler für große 17-Zoll-Boliden gibt es in Form des Thermaltake Tai-Chi M+, derzeit im Test bei DarkVision Hardware. Mit einer Grundfläche von 400x330 ist die Plus-Version deutlich größer als bisherige Notebook-Kühler, welche zumeist nur eine Breite von 300mm oder geringfügig darüber haben. Informationen ganz praktischer Art zur möglichen Wirkungsweise und Verbreitungsweg des Bundestrojaners gibt es bei der Futurezone. Stichpunkte einer Ausarbeitung über die (mannigfaltigen) verfassungsrechtlichen Bedenken am Antikillerspiele-Gesetzesentwurf aus Bayern sind dagegen bei Krawall nachschlagbar. Und als Nachtrag zu den gestern schon aufgelisteten Aprilscherzen sei noch derjenige des Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein erwähnt: Danach fordert man den Bundestrojaner zur heimlichen Datenschutzkontrolle – natürlich auch und besonders zur Kontrolle anderer staatlicher Stellen ;).