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News des 12. Februar 2007

Wie erwartet wurden war, präsentierte nVidia zum Wochenauftakt die kleinere Version der GeForce 8800 GTS mit 320 MB Grafikkarten-Speicher, zu aber ansonsten unveränderten Daten. Gleichzeitig zum Launch (bzw. ausreichend vorher) haben die Grafikkarten-Hersteller auch schon die Distributoren beliefert, so das der Einzelhandel pünktlich zum Launch mit lieferbaren Karten aufwarten konnte, wie man sich bei den Preisvergleichen von PreisRoboter, Ciao und Geizhals anschauen kann. Die ersten Preise schwanken dabei zwischen 290 und 310 Euro, was sich doch fair für die Karte anhört und auch eine gewisse Differenz zur 640-MB-Version mit derzeit um die 360 Euro Straßenpreis ergibt ...

... Rein von der Performance her erscheint dieser ungefähr 20prozentige Preisunterschied als gerechtfertigt, da der Leistungsunterschied zumeist innerhalb dieses Rahmens ausfällt: Unter 1280x1024 sind es im Schnitt der Messungen diverser Webseiten um die 10 Prozent, unter 1600x1200 hingegen runde 15 Prozent, und unter noch höheren Auflösungen teilweise dann schon um die 20 bis 25 Prozent, was die 320-MB-Ausführung langsamer ist als die 640-MB-Ausführung. Sobald man also auf einer Auflösung von 1280x1024 oder kleiner bleibt, ist die 320-MB-Version absolut empfehlenswert – und umgedreht lohnt sich für Auflösungen überhalb von 1600x1200 dann doch schon wieder die 640-MB-Version, welche dort ihren Mehrpreis auch in Mehrleistung umsetzen kann ...

... Interessant an der GeForce 8800 GTS 320MB ist aber auch, dass ihre trotz des kleineren Speichers etwas geringere Performance gegenüber der 640-MB-Ausführung immer noch ausreichend ist, um die bisherigen HighEnd-Karten Radeon X1900 XTX, Radeon X1900 XTX und GeForce 7900 GTX in Schach zu halten. Zwar rücken diese 512-MB-Karten der GeForce 8800 GTS 320MB unter höheren Auflösungen immer näher, letztlich reicht dies aber nicht aus, um die GeForce 8800 GTS 320MB wirklich zu schlagen: Denn neben ihrer guten Performance hat diese immer noch den Neuheitswert, einen äußerst attraktiven Preis, welcher Radeon X1950 XTX und GeForce 7900 GTX erheblich unter Druck setzt und natürlich als Schmankerl oben drauf die Zukunftstechnologie Direct3D10. ATI versucht hier derzeit mit wirklich günstigen Preisen für die Radeon X1950 XTX von teilweise um die 300 Euro gegenzusteuern, aber wirklichen Erfolg dürfte man hier wohl erst dann haben, wenn man neue Angebote auf R600-Basis für diesen Preisbereich offerieren kann.

Ein paar weitere Details zu Intels 80-Cores-Projekt gibt es bei Hard Tecs 4U sowie Silicon.de. Danach hat das "Polaris" genannte Projekt auf Core-Ebene nicht mehr viel mit heutigen Prozessoren zu tun: Ein einzelner Core besteht bei Polaris grob nur noch aus Level1-Caches für Instruktionen und Daten, zwei Gleitkommaeinheiten (FPUs) und einem Router, welcher den Core mit den anderen umherliegenden Cores auf dem Prozessoren-Die verbindet. Wie stark ein einzelner Polaris-Core gegenüber herkömmlichen PC-Prozessoren geschrumpft ist, lässt sich auch gut an der reinen Transistoren-Zahl ablesen, welche gerade einmal bei etwas über 1 Million Transistoren pro Polaris-Core liegt. Zum Vergleich: Heutige PC-Prozessoren haben pro Core einen Logik-Teil (sprich ohne Level2-Cache) von 20 bis 40 Millionen Transistoren ...

... Von der Transistoren-Menge pro Core her ist Polaris somit am ehesten noch mit einem 486er zu vergleichen, dieser Prozessor stammt allerdings von 1989 ;). Damit wird nochmals bestätigt, was wir schon früher ausführten: Die ManyCore-Zeit wird deutlich kleinere Cores bringen, die Leistung kommt dann durch die hohe Anzahl der Core wie auch dadurch, dass diese (mit ihrer geringen Größe) natürlich viel effizienter zu fertigen und auf hohe Taktraten zu bringen sind. So konnte Intel den Polaris-Prozessor zu einer Verlustleistung von absolut vertretbaren 62 Watt auf immerhin 3.16 GHz betreiben – und erreichte dabei eine rein nominelle Rechenleistung von dem 300 bis 1000fachem eines Core 2 Duo Prozessors. Das größte Problem von ManyCore-Prozessoren sprach man aber ebenfalls erneut an: Für deren Erfolg ist es unabdingbar, dass sich die Software-Programmierung vollkommen vom bisherigen Singlethread-Denken löst – was allerdings seine Zeit brauchen wird.

Das geplante strafrechtliche Verbot von Killerspielen müssen wir an dieser Stelle nochmals ansprechen: Erst einmal sei präzisiert, dass der aktuelle Gesetzesentwurf (PDF) ein Verbot der Herstellung und Verbreitung beinhaltet, wobei mit "Verbreitung" natürlich der Handel und Verkauf gemeint ist. Nicht verboten wird allerdings der reine Besitz sowie die Nutzung – mit der Ausnahme, dass man die bewußten Spiele in keiner Form Minderjährigen zugänglich machen darf. Konkret bedeutet dies auch, dass das Weitergeben sogenannter Killerspiele innerhalb der eigenen Familie an minderjährige Familienangehörige mit bis zu einem Jahr bestraft werden kann – extra dafür will man auch noch das bisher geltende "Erzieherprivileg" streichen, welches Erziehungsberechtigte dazu ermächtige, selber zu entscheiden, wann die eigenen Sprößlinge reif für solcherart Aktivitäten sind ...

... Generell sollte es aber weiterhin möglich sein, sich als Erwachsener (rechtmäßig) die entsprechenden Spiele aus dem Ausland zu besorgen und in den eigenen vier Wänden zu spielen. Da das geplante Verbot allerdings auch die öffentliche Darstellung und Aufführung umfaßt, wird es schwer werden für sämtliche eSports-Veranstaltungen, welche die sogenannten Killerspiele nutzen: Dies dürfte wohl alles flach fallen, selbst LAN-Parties sollten dann nur noch in sehr privatem Rahmen möglich sein. Gleichzeitig wird der Betrieb von Gameservern auf deutschem Boden unmöglich gemacht, da dies in rechtlichem Sinne auch eine öffentliche Aufführung ist (welche halt eben im Internet stattfindet) ...

... Diese geplante Rechtslage würde es aber auch ermöglichen, ausländische Anbieter von Online-Gaming aus dem deutschen Internet auszusperren – zwar nicht die reine Berichterstattung, aber immerhin doch alle Anbieter von Gaming-Servern und Webseiten mit Downloads von Demos und Modifikationen für die betreffenden Spiele. Und da die ganze Sache immerhin als Straftat gewertet wird, kann man somit auch die deutschen Internet Service Provider völlig rechtens anweisen, die entsprechenden ausländischen Webseiten in Deutschland zu sperren. Wobei letzteres nicht nur als theoretische Möglichkeit erscheint, steht doch in den Anmerkungen zum Gesetzesentwurf ganz klar: ... "werden durch
ein Verbot die Handlungsmöglichkeiten gegenüber Internet-Providern gestärkt
" ...

... Dies deutet natürlich alles eher in die Richtung, dass das neue Gesetz, wenn es denn von Bundesrat und Bundestag verabschiedet würde, wirklich eine auch praktisch spürbare Verschärfung der Rechtslage bringen wird. Dies lässt sich allerdings weniger aus dem (sowieso unpräzisen) Gesetzestext erkennen, als vielmehr an der dahinterstehenden Intention der Beteiligten. Denn rein vom Text her liest sich der möglicherweise kommende Paragraph 131a des Strafgesetzbuches nicht anders als der schon existierende Paragraph 131, welcher sich auf gewalttätige Schriften bezieht. Spöttischerweise könnte man sagen, dass wenn die Gerichte den Paragraphen 131 bisher auch schon für Computerspiele angewendet haben, ein extra Paragraph 131a nur für Computerspielenicht wirklich notwendig erscheint und somit eine Gesetzesänderung hierfür reine Zeitverschwendung darstellt ...

... Davon abgesehen ist jedoch generell zu erwarten, dass ein entsprechend beschlossenes Gesetz ziemlich schnell auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter landen wird. Die allerbeste Begründung gegen eine weitere Verschärfung des bestehenden Rechts haben schließlich die Macher des womöglich kommenden neuen Rechts selber gegeben: Dass man die gesamte Begründung zum Gesetzesentwurf unter die Maßgabe des Jugendschutzes stellt, lässt sich wunderbar als Waffe gegen den Gesetzesentwurf benutzen: Denn Jugendschutz darf nie Erwachsenenschutz sein – welcher mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf allerdings zweifelsfrei betrieben wird. Ob der angestrebte Erwachsenenschutz vor Killerspielen mit der Verfassung vereinbar ist, kann hiermit zwar nicht beantwortet werden, aber das Zustandekommen des Gesetzesentwurfs unter der Vorgaukelung eines angeblichen Jugendschutzes ist es sicherlich nicht.