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News des 28. März 2007

Hard Tecs 4U berichten ausführlich zu den kommenden Intel-Prozessoren. Wie schon bekannt, steht hier zum Jahresanfang 2008 der Penryn-Core an und damit die ersten in 45nm gefertigten Intel-Prozessoren. Diese sollen in erster Linie mehr Takt (es geht über 3 GHz, gemäß früheren Angaben soll man sogar innerhalb kürzerer Zeit nahe 4 GHz kommen können) bei gleichzeitig nicht steigender Stromaufnahme bringen. Hinzu gibt es allerdings auch noch einen neuen Set an CPU-Befehlserweiterungen, SSE4 genannt. Aber auch andere kleinere Tweaks am Design lassen den Penryn-Core mehr als nur einen einfachen Die-Shrink erscheinen, ein paar Prozente mehr an Pro/MHz-Leistung dürfte es wohl geben. Der FrontSideBus der ersten Penryn-Prozessoren wird im Desktop-Bereich jedoch weiterhin nur FSB1333 betragen – nur die auf dem Penryn basierenden Xeons sollen den FSB1600 bekommen ...

... Damit torpediert Intel allerdings seine eigene DDR3-Strategie, denn für den FSB1333 ist DDR2/667 als äquivalenter Speicherunterbau vollkommen ausreichend – und dieser Speichertakt ist so "niedrig", daß es jenen auf DDR3 nicht einmal gibt. Wie man der Kundschaft mit gutem Gewissen dann DDR3/800, DDR3/1066 und DDR3/1333 andrehen will, wenn dies durch den limitierenden FrontSideBus der eigenen Prozessoren nicht in wirkliche Mehrperformance umschlägt (bzw. umschlagen kann), muß Intel allerdings noch erklären. Und desweiteren gibt es endlich erste Daten zu der der aktuellen Core-Prozessorenarchitektur nachfolgende Nehalem-Prozessorenarchitektur: Jene soll wohl sogar noch 2008 debütieren, wobei ein genauerer Termin derzeit noch nicht bekannt ist ...

... Prinzipiell wurde der Nehalem-Core schon zu Pentium-4-Zeiten als dessen Nachfolger gehandelt – was durchaus auch in architektonischen Ähnlichkeiten resultieren könnte. Derzeit findet sich als Hinweis für diese Annahme zumindestens schon einmal die Rückkehr von HyperThreading in den Nehalem-Core – nun allerdings "Simultaneous Multithreading" genannt. Inwiefern es generell Sinn macht, bis zu achtfach MultiCore ausgeführte Prozessoren noch mit zwei Threads pro Prozessor zu belasten, sei derzeit allerdings erst einmal dahingestellt. Zudem bestätigten sich aber auch die früheren Gerüchte über einen integrierten Speichercontroller (sicherlich schon für DDR3-Speicher ausgelegt) und eine serielle Anbindung an die Außenwelt namens CSI ...

... Wirklich neu ist jedoch, daß Intel in den Nehalem wohl auch eine Grafikeinheit integrieren wird. Allerdings vermuten wir, daß dies wohl noch nichts mit den verstärkten Grafikaktivitäten von Intel nach der ATI-Übernahme durch AMD zu tun hat, da hierfür die Zeit zum Redesign einer neuen Prozessorenarchitektur als zu kurz erscheint. Wahrscheinlicher ist da eher, das Intel Nehalem von Anfang an mit integrierter Grafikeinheit geplant hat – allerdings wohl weniger mit einer 3D-fähigen, dies war beim Entwicklungsstart des Nehalem vor mehreren Jahren sicherlich noch nicht absehbar. Derzeit gehen wir bezüglich der integrierten Grafikeinheit des Nehalem eher von einer rein für 2D-Zwecke nutzbaren Lösung aus, welche sich von der Leistungsfähigkeit her also noch unterhalb der aktuellen integrierten Grafiklösungen von Mainboard-Chipsätzen legen würde.

Laut TweakPC soll eine GeForce 8800 Ultra angeblich 999 Dollar kosten – was wir für ziemlich unglaubwürdig halten, weil eine solche Karte zu diesem Preis selbst bei Leistungsvorsprung gegenüber einer Radeon X2900 XTX von der Presse zerrissen werden würde und damit kaum absatzfähig wäre. Desweiteren kommt wieder das alte Gerücht von einer DualChip-Grafikkarte auf G80-Basis namens "GeForce 8950 GX2" auf. Doch einmal abgesehen von dem Punkt der enormen Stromaufnahme eines solchen Boliden im Rahmen von 200 bis 280 Watt realer Stromaufnahme (und TDP dann 260 bis 340 Watt!) steht hier immer noch die Frage im Raum, wieso nVidia sich so etwas antun sollte: Die G80-Geschäfte gehen gut und selbst wenn der R600-Chip den G80-Chip schlägt, läßt sich das leicht mit Hinweis auf den (mittlerweile deutlich) früheren Erscheinungstermin des G80 erklären.

Wie Hard Tecs 4U berichten, werden die kommenden ATI-Grafikchips RV610 und RV630 über einen integrierten "HD-Audio Controller" verfügen, welcher HD-Audiosignale ausgeben kann. Dies ist allerdings wohl nicht mit einem vollwertigen Soundprozessor zu verwechseln – ATI will hiermit also aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Hersteller von Soundkarten und Audiocodecs angehen. Vielmehr soll eine Erleichterung für Fälle geschaffen werden, wo verschlüsselte Inhalte über den HDMI-Ausgang auf einem Fernseher ausgegeben werden sollen (sowohl Bild als auch Ton, sprich ohne extra Soundanlage). Dann nämlich soll der HDMI-Anschluß auch die Audio-Signale mit durchleiten, wofür man normalerweise ein extra Kabel von der Soundkarte zur Grafikkarte benötigen würde ...

... Bei den RV610/RV630-Grafikchips sollen die Audiodaten dann direkt von dem "HD-Audio Controller" zusammen mit den Videodaten über den HDMI-Anschluß abgegeben werden. Inwiefern der "HD-Audio Controller" dabei weiterhin auf die Unterstützung des auf dem Mainboard verbauten Soundcodecs angewiesen ist, bleibt derzeit noch unklar. Allerdings spricht gegen diese Lösung, daß ATI dann eine vollständige (also auch für Spiele nutzbare) Soundlösung im Grafikchip hätte – und man diesen Umstand wohl sicherlich erwähnt hätte. Aktuell geht es ATI aber nur um eine gewisse Erleichterung für die Hersteller von Wohnzimmer-PCs (HTPCs), wo das Szenario der Ausgabe eines verschlüsselten Films an einem Fernseher schließlich normal sein dürfte. Aus diesem Grund haben auch nur die Grafikchips RV610 (LowCost) und RV630 (Mainstream) diesen "HD-Audio Controller" – weil jene primär in Wohnzimmer-PCs eingebaut werden dürften und weniger denn die HighEnd-Lösung R600.

Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zur Forenhaftung wirbelt mal wieder einigen Staub auf, dabei hat der Bundesgerichtshof in dem Sinne nur eine schon jahrelang so gepflegte Rechtspraxis bestätigt: Die Betreiber von Foren haften erst ab Kenntnis für die Beiträge ihrer Nutzer – und können sich dieser Haftung dann durch Löschung der strittigen Beiträge entziehen. Im Endeffekt hat der Bundesgerichtshof im konkreten Fall nur das Urteil einer unteren Instanz korrigiert, welches eine Haftung der Forenbetreiber verneint hatte, wenn der Ersteller des strittigen Postings bekannt sei (oder bekanntgegeben werden). Insofern bleibt alles beim alten – inklusive auch der weiterhin nicht zufriedenstellend geklärten Situation, welche Forenbetreiber zur Rechtsprüfung von strittigen Beiträgen verdonnert, sobald jemand gegen Forenpostings Einspruch erhebt ...

... Hier liegt ein noch ungeklärter Punkt der derzeitigen Rechtssprechung vor: Sobald sich jemand durch ein Forenposting angegriffen fühlt, kann er den Forenbetreiber zum Löschen des Postings auffordern. Dieser muß nun in dem Sinne eine professionelle Rechtsprüfung durchführen, um sicherzustellen, daß der ihm vorgebrachte Anspruch korrekt ist und nicht einfach willkürlich gelöscht wird. Andererseits kann der Forenbetreiber leider auch nicht die eigentliche rechtliche Klärung abwarten, weil er sich dann gemäß geltender Richtersprüche zum "Mitstörer" macht und voll für das strittige Forumsposting haftbar wäre. Aber natürlich wird diese professionelle Rechtsprüfung strittiger Forenpostings in aller Regel nicht gemacht, sondern einfach wild gelöscht – ganz besonders im Fall große Firma gegen kleines Forum. Daß das nicht im Sinne einer fairen Rechtsordnung sein kann, sollte einleuchtend sein ...

... Auch auch anders herum ergibt die Angelegenheit keinen Sinn: Forenbetreiber sind in aller Regel keine Rechtsgelehrten – allerdings erfordert die aktuelle Rechtssprechung derzeit von diesen die professionelle Rechtsprüfung von strittigen Forenpostings. Dies ist insbesondere, da die Rechtsberatung durch Nicht-Anwälte in Deutschland immer noch (auf Grundlage eines Gesetzes aus dem Dritten Reich wohlgemerkt) untersagt ist, ein schweres Paradoxon: Der Forenbetreiber soll also entweder eine professionelle Rechtsprüfung durchführen, zu welcher er in aller Regel vom Ausbildungsstand her nicht in der Lage ist – oder aber einfach drauflos löschen und damit die Rechte der Forenmitglieder auf Meinungsfreiheit auseinandernehmen. Es wäre doch stark anzuraten, das solche hohen Gerichte wie der Bundesgerichtshof sich diesbezüglich nicht immer wieder nur auf Entscheidungen zu konkreten Einzelfällen zurückziehen würden, sondern endlich einmal eine Lösung für das große Ganze präsentieren würden (oder alternativ den Gesetzgeber dazu auffordern würden).

Shortcuts: Die VR-Zone zeigt das Bild einer wassergekühlten R600-Grafikkarten – was aber wohl nicht ATIs Standardkühlung für den R600 werden wird ;). Daneben berichtet man, daß sich der R600-Chip mit Standardkühlung recht einfach auf 850 MHz übertakten lassen soll, was den früheren Gerüchten von einem default-Takt von 800 MHz neue Nahrung gibt. TweakPC berichten über etwas, was Administratoren für sicherheitsrelevante Bereiche, aber auch Paranoiker begeistern dürfte: Eine Wandfarbe, welche WLAN-Signale blocken kann – und vermutlich aber auch gleich mit die Restabstrahlung von Monitoren sowie den Datenverkehr von per Funk angebundenen Eingabegeräten. Effektiv dürfte dieser Schutz natürlich nur in fensterlosen Räumen sein – aber was nehmen Sicherheits-Fanatiker nicht alles auf sich ;).