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News des 9. Januar 2008

HardOCP haben weitere Informationen zu den demnächst seitens nVidia anstehenden neuen HighEnd-Grafikkarten anzubieten. So soll neben der bereits bekannten DualChip-Grafikkarte GeForce 9800 GX2 auch noch eine GeForce 9800 GTX zum anscheinend gleichen Termin antreten. Technische Informationen zu dieser Karte gibt es derzeit noch nicht, da diese aber als Ablösung der GeForce 8800 GTX kommen soll, ist eine Performance unterhalb der GeForce 9800 GX2 sowie ein Preispunkt von 350 bis 400 Euro zu erwarten. Unklar ist derzeit die Chip-Basis dieser GeForce 9800 GTX, genauso wie auch noch nicht bekannt ist, was genau die Namensnennung "GeForce9" bei dieser Karte rechtfertigt.

Der zur GeForce 9800 GX2 gleiche Erscheinungstermin – Vorstellung vermutlich am 14. Februar und Markteintritt Ende Februar bis Mitte März – deutet eventuell sogar darauf hin, daß hier der gleiche Grafikchip wie bei der GeForce 9800 GX2 verbaut wird. Zu dieser Karte konnte man bislang den G92-Chip als Grundlage annehmen, da dies von bekannten technischen Daten her (die GeForce 9800 GX2 kommt mit 256 Shader-Einheiten) doch ziemlich perfekt passt. Denkbar sind aber auch noch andere Modelle – wie diesem, daß die GeForce 9800 GTX auf einem Grafikchip mit mehr Shader-Einheiten als dem bisherigen Maximum von 128 basiert, welcher dann für die GeForce 9800 GX2 schlicht auf eben diese 128 Shader-Einheiten limitiert wird.

Dies würde auch besser zur preislichen und leistungsmäßigen Position der GeForce 9800 GTX passen, welche mit "nur" 128 Shader-Einheiten selbst bei hohen Taktraten von der Leistung her doch weit hinter der GeForce 9800 GX2 mit deren 256 Shader-Einheiten liegen sollte, während beim Preis die genannten Karten im schlimmsten Fall nur gute 30 Prozent trennen werden (da die GeForce 9800 GX2 wohl für 449 Dollar antreten soll). Aber natürlich sind dies derzeit alles nur bessere Theorien und kann sich durch einen Fehler oder eine Fehlinterpretation bei einer der vorhandenen Daten schon alles wieder ändern. Klar erscheint einzig, daß nVidia im Februar/März die GeForce9-Serie mit den Grafikkarten GeForce 9600 GT (Mainstream), GeForce 9800 GTX (HighEnd) und GeForce 9800 GX2 (DualChip HighEnd) eröffnen will, hier soll dann im März/April noch eine GeForce 9800 GT (Performance) hinzustoßen.

Heise Security berichten über ein Gerichtsurteil in einem Phising-Fall, welches dem als Geldwäscher agierenden Mittelsmann ("Finanz-Agent") selbstverständlich eine Mitschuld und damit finanzielle Haftbarkeit gaben. Während die Haftbarkeit bei solcherart "Finanz-Dienstleistungen" allerdings inzwischen allgemein bekannt sein sollte, zeigen die weiteren Ausführungen des Gerichts auch auf, daß sich diese finanzielle Haftbarkeit erst dann ergibt, wenn das Phising-Opfer nicht vollkommen sorglos mit seinen Bankdaten wie auch mit seiner IT-Sicherheit umgegangen ist. Sprich: Nur wer seinen PC ausreichend absichert, kann von dem (zumeist unbewußt) als Geldwäscher agierenden Mittelsmann sein Geld zurückfordern.

Im genauen definierte das Gericht eine ausreichende Absicherung folgendermaßen: Auf Seiten der Software sind dies die regelmäßige Einspielung von Sicherheitsupdates für das Betriebssystem und die verwendete Software sowie die Verwendung eines aktuellen Antiviren-Programms und einer Firewall. Zudem müssen theoretisch auch noch die Sicherheitshinweise der Banken beachtet werden – was aber in der gerichtlichen Praxis kaum Relevanz erlangen dürfte, da in den seltensten Fällen nachweisbar sein dürfte, ob ein Phising-Angriff durch die Nichtbeachtung solcherart Sicherheitshinweise oder eben durch Lücken in der Software erfolgreich war. Die Anforderungen des Gerichts an die Absicherung der Software sind jedoch als in Stein gemeißelt zu betrachten – wer diese verletzt, handelt fahrlässig und hat somit keinen Anspruch auf zivilrechtlichen Schadensersatz.

Und dies dürfte dann nicht nur auf Fälle von Phising zutreffen, sondern eigentlich auf alles, wo ein finanzieller Verlust durch Schadsoftware etc. entstanden ist. Das Gericht hat somit faktisch festgelegt, welche Mindestvoraussetzungen der Internet-Nutzer zuerst einmal erfüllen muß, um selber nicht fahrlässig zu handeln – und erst bei der Erfüllung dieser Mindestvorraussetzungen ergeben sich mögliche Schadensersatzansprüche im zivilrechtlichen Sinne. Oder auch im umgekehrten Fall: Erst bei der Erfüllung dieser Mindestvoraussetzungen kann man selber von Schadensersatzansprüchen dritter Personen freigesprochen werden – beispielsweise wenn der eigene Rechner gekapert und in eine Spam-Schleuder verwandelt wurde. Somit kommt der Mindest-Absicherung von im Internet stehenden Rechnern nicht nur eine Bedeutung im Sinne der eigenen IT-Sicherheit, sondern zukünftig auch im Sinne der rechtlichen Absicherung des Rechner-Besitzers zu.