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News des 30. Januar 2008

Im Forum der VR-Zone gibt es erste, von Chiphell stammenden und dort inzwischen aber nicht mehr vorhandene Benchmarks der GeForce 9800 GX2. Allerdings wird (richtigerweise) gleich erst einmal vor diesen Benchmarks gewarnt, weil derzeit unklar ist, ob diese nicht eventuell komplette gefälscht sind, sowie auf jeden Fall unbekannt ist, ob auch eine zur GeForce 9800 GX2 wirklich passende Treiber-Version eingesetzt wurde (oder schlicht ein modifizierter Treiber). Demzufolge sind die Ergebnisse auch keineswegs auf die Goldwaage zu legen, wonach die GeForce 9800 GX2 sogar etwas langsamer als ein SLI-Gespann aus zwei GeForce 8800 GT 512MB Grafikkarten wäre. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird nVidia mit der GeForce 9800 GX2 mindestens die Hardware-Daten der GeForce 8800 GT 512MB SLI bieten, also 2x 112 Shader-Einheiten und Taktfrequenzen von 600/1500/900 MHz.

Allerdings dürften allein schon die (mehr oder weniger erwiesene) Anhebung der Anzahl der Shader-Anheiten von 2x 112 auf 2x 128 dafür sorgen, daß die GeForce 9800 GX2 faktisch an einer GeForce 8800 GT 512MB SLI vorbeiziehen muß, selbst wenn die Taktraten nur auf dem Niveau der GeForce 8800 GT verbleiben. Insofern dürften diese Benchmarks in jedem Fall noch nicht die wahren Möglichkeiten des kommenden neuen Top-Modells von nVidia abbilden – das zeigt sich auch daran, daß die nVidia-Prognose von 30 Prozent über dem Niveau der GeForce 8800 Ultra mit diesen Zahlen noch weit verfehlt wird. PS: Gemäß Hard Tecs 4U gibt es im übrigen eine kleine Verschiebung des Starts der GeForce 9600 GT: Die neue Mainstream-Lösung auf Basis des G94-Chips soll nunmehr am 21. Februar erscheinen, die GeForce 9800 GX2 bleibt dagegen anscheinend beim ursprünglich gemeinsamen Starttermin, dem 14. Februar.

Wie Hard Tecs 4U berichten, will Intel die Verwendung von DDR3-Speicher durch Subventionen an OEMs puschen, um den derzeit arg überschaubaren Marktanteil von DDR3-Speicher ein wenig zu steigern. Dieser resultiert natürlich primär aus den derzeit noch vollkommen überzogenen Preisen für die neue Speichersorte – welche wiederum auch erst dann sinken werden, wenn DDR3 zur Massenware wird und die Speicherchip und Speichermodul-Hersteller durch die hohen Mengen auch entsprechend günstiger produzieren können. Da Intel diese Umstände natürlich nicht grundlegend ändern kann, dürften die Subventionen eher dazu dienen, DDR3 wenigstens ein bißchen mehr Marktakzeptanz zu verleihen.

Was in gewissem Sinne wieder gut für den Massenmarkt ist: Denn wenn Intel den DDR3-Absatz ankurbelt, dürften Preissenkungen durch höhere Absatzzahlen schneller zu realisieren sein. Auch wenn es derzeit keinerlei Empfehlung für DDR3-Speicher geben kann (bis auf Spezialfälle), nützt dieses Verhalten Intels langfristig damit doch wieder allen. Denn mit AMDs 45nm-Prozessoren und Intels Nehalem-Prozessorenarchitektur im zweiten Halbjahr 2008 wird sich voraussichtlich erstmals ein wirklicher Sinn beim DDR3-Einsatz ergeben, sprich ernstzunehmende Leistungszuwächse gegenüber DDR2. Danach ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis die DDR3-Produktionsmengen so hoch steigen, daß dieser nur noch den prognostizierten 10prozentigen Preisabstand zu DDR2 erreicht. Wenn Intel DDR3-Speicher allerdings jetzt schon mit Subventionen puscht, dürfte der Preis schlicht um so schneller in diese Regionen absinken.

Der Heise Newsticker hat einige Ausführungen den laufenden Europäischen Polizeikongreß und die Online-Durchsuchung betreffend. Am interessantesten war dabei, mit welcher Vehemenz man für die Online-Durchsuchung eintrat, diese solle nunmehr gar als "zentrale staatliche Maßnahme" dienen. Dies hört sich natürlich ganz anders an als frühere Aussagen, wonach es sich bei der Online-Durchsuchung angeblich um Einzelfälle in einem Bereich von 10 bis 20 Anordnungen pro Jahr handeln solle. Denn unter einer "zentralen staatlichen Maßnahme" kann man sich vielmehr eine übliche und damit absolut in der Breite angewandte Ermittlungsmaßnahme vorstellen, nicht aber eine Ausnahme für sehr seltene Fälle.

Davon abgesehen ziemlich lustig ist der Hinweis auf TrustedComputing als Beispiel für die Innovationskraft und Visionsfähigkeit der Industrie in der IT-Technologie, wovon sich die staatlichen Ermittler zukünftig eine Scheibe abschneiden sollen. Zwar stimmt dies prinzipiell erst einmal, gerade aber TrustedComputing könnte sich – wenn es denn richtig ausgeführt wird – als arger Bremsklotz für alle staatlichen Schnüffelbemühungen erweisen. Denn beispielsweise die heute schon angedachte und teilweise schon realisierte Überwachung eines Arbeitssystems durch ein (stark abgespecktes) Kontrollsystem auf demselben PC wird jeglichem Bundestrojaner das Leben extrem schwer bis unmöglich machen. Dies gilt natürlich nur dann, wenn TrustedComputing richtig gemacht wird – d.h. wenn der Nutzer (und nicht der Computerhersteller) die vollständige Kontrolle über das System hat und wenn es in TrustedComputing keine per Gesetz verordnete Schnittstellen für staatliche Schnüffler gibt.

Zudem bei dieser Gelegenheit ein Wort zum angeblichen Abhören von Skype-Telefonaten durch bundesdeutsche Ermittler, welche technisch ebenfalls durch eine Trojaner-Lösung realisiert wird – wobei dieser Trojaner dann halt eben nur Skype abhört und nicht gleich die ganze Festplatte durchsucht. Prinzipiell ist so etwas natürlich machbar, ob allerdings die diesbezüglichen Meldungen schon auf einen Einsatz einer solchen Software hindeuten, wäre erst einmal noch zu bezweifeln. Insbesondere die hierzu veröffentliche Leistungsbeschreibung stellt ja eher das reine Angebot einer sich offensichtlich wichtig machen wollenden Software-Firma dar – was nicht bedeutet, daß dieses Angebot bislang genutzt wurde (oder aber das unsere Polizei technisch in der Lage wäre, jenes zu nutzen).

Gerade auch zu dem angebenen Preis von 3500 Euro pro Monat und Maßnahme läßt sich wenn dann nur eine totale Sparmaßnahme realisieren, was bedeutet: Bei der Infiltration setzt man entweder auf eMails, wo die "Zielperson" ahnungslos auf einen Anhang klicken soll – oder aber auf die Mithilfe der Polizei, welche den Trojaner manuell bei einem kleinen Wohnungseinbruch installiert. Danach dürfte das Programm über keinerlei besondere Tarn- oder Sicherheitsmaßnahmen verfügen, so etwas ist bei diesem Preis unrealistisch. Insofern sollte dieser Trojaner – auch wenn die Festplatte nicht ausgespäht wird, ist es ja letztlich nichts anderes – durchaus für einen erfahrenen Benutzer erkennbar sein, ganz besonders wenn dieser Trojaner aus rechtlichen Gründen eventuelle Sicherheitsprogramme nicht ausschalten darf (umgehen ja, aber das ist wieder nicht so einfach zu realisieren).

Damit ist die ganze Angelegenheit natürlich als wenig schlagkräftig einzuschätzen – aber wie gesagt, wahrscheinlich handelt es sich hierbei sowieso erst einmal nur um ein Angebot einer Software-Firma an die Polizei, nicht aber um eine bereits im Einsatz befindliche Lösung. Die größeren Hürden dürften aber sowieso auf der rechtlichen Seite stehen: So dürfte der Wohnungseinbruch zur Installation des Trojaners höchst illegal sein, da das Recht der Polizei auf die Telefonüberwachung nicht das Recht der Verdächtigen auf die Unversehrtheit der Wohnung aushebelt. Wenn man staatlichen Ermittlern ein solches Recht geben wollte, müsste dieses wenn dann schon explizit formuliert sein – die platte Annahme, mittels einer angeordneten Telefonüberwachung würde der Verdächtige jegliche anderen seiner Grundrechte verlieren, trifft jedenfalls nicht zu.

Desweiteren liegt ein generelles weiteres Problem darin, daß das Abhören eines Telefonats nicht über die eigentliche Telefonleitung, sondern akustisch am Entstehungsort nichts mit einer "Telefonüberwachung" zu tun hat, sondern faktisch einen "großen Lauschangriff" darstellt – es wird das laut in den eigenen vier Wänden ausgesprochene Wort abgehört, nicht in dem Sinne eine Telefonübertragung. Für diesen großen Lauschangriff existieren aber auch ganz andere Regeln und Einschränkungen als für die "gewöhnliche" Telefonüberwachung – und vor allem kann eine normale Anordnung zur Telefonüberwachung nicht einfach in einen großen Lauschangriff umgedeutet werden. Was nicht bedeutet, daß dies nicht eventuell doch so gemacht wird – nur würden sich die befehlenden und durchführenden Beamten damit rechtlich total aufs Glatteis begeben.