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News des 15. Februar 2008

Nach langer Zeit des Wartens hat es S3 Graphics endlich geschafft und die ersten eigenen Direct3D-10.1-Grafikchips für Ende Februar angekündigt. Das bisher als "Destination Films" bekannte Design mündet nun in der Chrome 400 Serie, welche erst einmal aus den Lösungen Chrome 430 und 440 besteht. Dahinter verbirgt sich in beiden Fällen der LowCost-Grafikchip mit Codenamen "Destination D3", bekannte technischen Daten sind die 65nm-Fertigung und das nur 64 Bit DDR breite Speicherinterface. Der gemäß früheren Roadmaps für das Mainstream-Segment geplante Grafikchip "Destination D2", welcher eigentlich in den Ausführungen Chrome 450 und 460 resultieren sollte, wurde erst einmal nicht genannt und ist gemäß unbestätigten Gerüchten auch in dieser Form gestrichen.

Geplant war der "Destination D2" Grafikchip noch in der 90nm-Fertigung – gut möglich also, dass diese Absetzung nur bedeutet, daß S3 Grafikchips den D2 später in 65nm neu auflegen will. Denn alleine nur mit dem "Destination D3" bzw. Chrome 430 und 440 für das LowCost-Bereich wird man kaum irgendetwas reißen können, zumal wenn die Performance dieser Lösungen derzeit auf dem Niveau von Radeon HD 3450 und GeForce 8400 GS geschätzt wird. Hier wird S3 wohl gar nicht viel anderes übrig bleiben, als im OEM-Markt die eh schon niedrigen Preise dieser Karten noch zu unterbieten, um irgendwie einen kleinen Teil des Kuchens ab zubekommen. Das eigentliche Ziel, in irgendeiner Form voranzukommen (und mittelfristig zur dritten Kraft aufzusteigen), wird sich dagegen mit Chrome 430 und 440 sicherlich nicht umsetzen lassen.

Einen interessanten Punkt zu dem Gerücht, nVidia wolle AMD übernehmen, bringen die X-bit Labs: Danach würde die x86-Lizenz von Intel zugunsten AMD eben nur für AMD gelten und im Fall einer Übernahme von AMD nicht automatisch weiterbestehen. Wenn man sich auf dieses Feld der Gedankenspielerei begeben will – und mehr ist momentan an diesem Übernahmegerücht auch nicht dran – dann dürfte dies aber im Endeffekt doch kein echter Hinderungsgrund sein: Denn selbst wenn Intel eine solche Übernahme nicht gefallen mag, benötigt Intel doch weiterhin AMD als Wettbewerber im Prozessoren-Markt, um nicht vor den US-amerikanischen Wettbewerbshütern als klassischer Monopolist dazustehen und dementsprechend harte wettbewerbsrechtliche Auflagen aufgebrummt zu bekommen.

Als Bremspunkt für eine solche Übernahme dürfte eher die sich dann ergebende Situation im Grafikchip-Markt gelten, wenn AMD/ATI und nVidia dann Monopolist im Markt der Grafikchips für extra Grafikkarten wären. Im Normalfall dürfte dies niemals vor den Wettbewerbshütern durchgehen – allerdings stecken diese natürlich auch nicht in der Materie drin und lassen sich eventuell von bunten Powerpoint-Präsentationen beeindrucken, wonach Intel rein offiziell die Nummer 1 im Grafikchip-Markt ist und nVidia sowie AMD/ATI die Nummer 2 und 3 abgeben. Das sich die Intel-Erfolge in diesem Markt ausschließlich auf in Mainboards integrierte Grafikchips beziehen und somit kaum mit den extra Grafikchips von nVidia und ATI vergleichbar sind (und damit also doch das eigentlich zu verhindernde Monopol entstehen würde), geht bei technischen Laien schnell unter.

Davon abgesehen liefert der von den X-bit Labs zitierte Analyst eigentliche selber schon eine Begründung, warum die Idee dieser Übernahme eher denn Nonsens ist: Danach wäre das Geschäft von nVidia durch die Projekte von Intel und AMD gefährdet, einen Grafikchip neben die CPU zu integrieren. Sollte sich diese Idee durchsetzen, hätte dies sicherlich Auswirkungen auf nVidias Geschäfte, allerdings stellt sich der Analyst nach aller Wahrscheinlichkeit die Auswirkungen dessen doch viel zu gewaltig vor. Denn die Integration eines LowCost-Grafikchips neben die CPU bedroht nicht im Ansatz das Kerngeschäft von nVidia mit extra Grafikchips für extra Grafikkarten, da beide Lösungen trotz des gleichen Oberbegriffs ("Grafikchip") zu völlig anderen Käufergruppen mit einem völlig anderen Anforderungsprofil gehen. Selbst das Geschäft mit Mainboard-Chipsätzen dürfte nicht grundlegend betroffen sein – es werden dann halt weniger Mainboard-Chipsätze mit integrierter Grafiklösung verkauft, was ebenfalls nicht bedeutet, daß Mainboard-Chipsätze in irgendeiner Form überflüssig werden würden.

Entgegen der letzte Woche gemeldeten Empfehlung des Wirtschaftsausschusses will der deutsche Bundesrat die geplante Verschärfung der gesetzlichen Indizierung nun doch ohne weitere Anpassungen verabschieden. Dies überrascht um so mehr, als dass die Kritik des Wirtschaftsausschusses nicht inhaltlicher Natur war, sondern in erster Linie auf eine bessere Rechtssicherheit abzielte. Wie so oft will der Gesetzgeber es aber wohl der Gerichtsbarkeit überlassen, die eigentlichen Grenzen des Gesetzes auszuloten – wobei das in diesem speziellen Fall noch nicht einmal durch eine ordentliche Verhandlung entschieden, sondern primär durch (nebenbei durch die lokale Politik weisungsgebundenen) Staatsanwälten durchgeführt werden wird. Denn konkret bedeutet das ganze, dass man nach Verabschiedung dieses Gesetzes nur noch einen beliebigen Staatsanwalt in Deutschland finden muss, welcher einen Indizierungsantrag bei einem Amtsrichter einbringt.

Da es hierbei keinerlei Verhandlung gibt und somit nur der Standpunkt des Staatsanwalts gehört wird, gehen solcherart Fälle zu 99 Prozent ohne größeres Aufhebens durch – vergleiche die Telefonüberwachung oder die Hausdurchsuchungspraxis, wo der gesetzliche Richtervorbehalt schließlich auch nicht (wie vom Gesetzgeber beabsichtigt) dazu geführt hat, im jeweils konkreten Fall unzulässige Maßnahmen auszufiltern. Das Wohl und Wehe von kommerziellen Produkten, welche außerhalb des Jugendschutzes in Deutschland vollkommen legal sind, würde dann also von der Profilierungssucht lokaler Politiker und Staatsanwälte abhängen – womit Wildwuchs und einer komplett uneinheitlichen "Rechtssprechung" alle Türen geöffnet wären.

Natürlich besteht immer noch die Chance, dass alles ruhig bleibt und die Staatsanwaltschaften von diesen erweiterten Möglichkeiten keinen oder kaum Gebrauch machen. Auf der anderen Seite besteht aber genauso auch die Chance zu einem Dammbruch mit einer großen Indizierungswelle gegen alle von der Politik und durch ein gewisses SPAM-Medium ;) als "schädlich" klassifizierten Spiele, in dessen Folge die Spielindustrie doch zu einigen Änderungen ihres Deutschland-Geschäfts gezwungen wäre. Wahrscheinliche Maßnahmen dürfen dabei weniger Lokalisierungen von indizierungsgefährdeten Spielen wie auch mehr Vorab-Schnitte bei deutschen Fassungen sein – also all das, was den volljährigen Spieler bei allem Jugendschutzeifer genauso mit betrifft, obwohl doch die Grundlagen der deutschen Jugendschutzgesetzgebung sich eindeutig gegen schwere Beeinträchtigungen Erwachsener durch den Jugendschutz aussprechen.