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News des 7. Oktober 2008

AMD hat nun offizielle Details der geplanten Auslagerung der Fertigung in ein neues Unternehmen bekanntgegeben. Danach werden die Dresdner Werke sowie die Fertigung in Austin, Texas und das geplante Werk in New York zukünftig von einer neuen Firma namens "The Foundry Company" geführt, an welcher AMD 44,4 Prozent und ein arabischer Investor 55,6 Prozent der Anteile hält. Der Investor aus dem arabischen Emirat Abu Dhabi wird zudem auch seinen schon bestehenden Anteil an AMD von bisher 8,1 auf später 19,3 Prozent aufstocken. Durch das Verschieben von AMD-Schulden in die neuen Produktionsfirma, den Aktienkauf durch den Investor sowie direkte Zahlungen an AMD verbessert sich die Liquidität von AMD auf einen Schlag um 2,1 Milliarden Dollar – aller Vermutung nach genau das, was das Unternehmen gebraucht hat.

Zudem darf das neue Fertigungs-Unternehmen in der Zukunft Finanzspritzen des arabischen Investors in der Höhe von 3,6 bis 6 Milliarden Dollar erwarten, das Geld ist für den Umbau der Dresdner Fab30 in die Fab38 und das neue Werk in New York (Fab4X) gedacht. AMD zieht sich somit aus der sehr kapitalintensiven Halbleiter-Fertigung vollständig zurück und wird sich – wie früher ATI und derzeit auch noch nVidia – nur noch auf die Entwicklung und Vermarktung kümmern. Allerdings könnte sich mittelfristig durchaus der Herstellungspreis der AMD-Prozessoren etwas verteuern, schließlich will das neue Fertigungs-Unternehmen unabhängig von AMD auch Geld verdienen.

Trotzdem erscheint der Schritt für AMD als sehr sinnvoll, weil die Schuldenlast des Unternehmens zuletzt einfach zu groß war, obwohl das operative Geschäft durchaus Anlaß zur Hoffnung gibt. Ein möglicher Untergang von AMD, welcher angesichts der Schuldenlast nicht gänzlich von der Hand zu weisen war, dürfte somit deutlich abgewendet sein. AMD kann sich nunmehr ganz auf die Entwicklung schlagkräftiger neuer Produkte konzentrieren, während sich das neue Fertigungs-Unternehmen um die Optimierung der aktuellen 45nm-Fertigung sowie die kommenden Einführung der 32nm-Fertigung kümmmern kann. The Foundry Company wird im übrigen zukünftig auch anderen Chip-Entwicklern offenstehen und nicht nur generell AMD-Produkte fertigen.

Als eine weitere Auswirkung der Finanzkrise auf die PC-Industrie kann man den zuletzt stark gefallenen Euro-Kurs sehen: Dieser kratzte noch vor wenigen Wochen an der Marke von 1,60 Euro pro Dollar, inzwischen ist der Kurs auf 1,35 Euro pro Dollar abgerutscht und nähert sich damit dem Kursmittel des Jahres 2007, wo es recht stabile Kurse zwischen 1,30 und 1,35 gab. Dies hat direkte Auswirkungen auch auf die Hardware-Preise in Euroland, da Computer-Hardware in aller Regel zu Dollarpreisen hergestellt wird. Bei gegenüber dem Höchstkurs einem Abschlag von inzwischen fast 20 Prozent müssen hierzulande schlicht und ergreifend einfach die Computerpreise steigen – wenn nicht bei (noch zu früheren Preisen gekaufter) Lagerware, so dann bei neu in die Läger kommender Ware.

Zusätzlich kommt hier hinzu, daß die Tendenz beim Euro/Dollar-Verhältnis in letzter Zeit streng nach unten deutete, kaum jemand bei der Neukalkulation von Preisen also den vollen Wechselkurs ausnutzen wird, sondern sich Reserven für eine mögliche weitere Kursangleichung lassen muß. So ist es auch zu erklären, daß die Preise unseres Grafikkarten-Marktüberblicks Juli 2008 immer noch stimmen bzw. teilweise inzwischen sogar minimal zu niedrig angesetzt sind. Selbst hart im Wettbewerb befindliche Hardware ist faktisch nicht billiger geworden seit dem Juli, tendenziell wie gesagt sogar etwas teurer. Ob hierbei allerdings auch schon der Euro-Abrutsch der letzten Woche einkalkuliert ist, kann man noch nicht sagen und wird sich erst durch weitere Beobachtung der Marktpreise ergeben.

Gulli berichten über ein interessantes Urteil des Verwaltungsgerichts Münster, wonach der Besitz eines internetfähigen PCs nicht automatisch eine Rundfunkgebühren-Pflicht nach sich zieht. Das Verwaltungsgericht argumentierte dabei mit der Tatsache, daß internetfähige PCs nur zu einem gewissen Prozentteil als Empfangsgerät für Internet-TV oder -Radio eingesetzt werden, deutlich anders also als bei einem regulären Radio- oder TV-Gerät. Damit gibt es nunmehr ein zweites Gerichtsurteil gegen die Rundfunkgebühr auf internetfähige PCs und somit durchaus die Chance, daß das entsprechende Gesetz mittelfristig fällt. Zahlen müssen diese Gebühr im privaten Bereich allerdings sowieso nur Personen, welche kein TV-Gerät angemeldet haben, ansonsten gilt der internetfähige PC als gebührenfreies Zweitgerät.