4

News des 3./4. Juli 2010

Auszuwerten wäre noch die Umfrage der letzten Wochen zum Thema der Relevanz von Super-Sampling Anti-Aliasing bei der Kaufentscheidung. Jene Umfrage verzögerte sich etwas, weil sich jemand sehr viel Mühe gemacht hat, mit ständig wechselnden IP-Adressen das Umfrageergebnis bewußt zu verfälschen – was sich nur dadurch beheben ließ, alle Stimmen ab einem gewissen Zeitpunkt zu annullieren. Zum Glück existierte zu diesem Zeitpunkt schon eine sichere Stimmenbasis von über 1000 abgegebenen Stimmen, deren Stimmverteilung sich erfahrungsgemäß nachfolgend auch nicht mehr wesentlich verändert – das Ergebnis der Umfrage wurde also letztlich nicht verfälscht, auch wenn der ganze Akt unsererseits einige Nerven und Arbeit gekostet hat. Wieso es einen Sinn ergeben soll, eine solche Umfrage zu verfälschen, darf bitte nicht gefragt werden – dies erschließt sich uns nämlich überhaupt nicht.

Zurück zum Thema der Umfrage: Nicht ganz unerwartet ist Supersampling Anti-Aliasing ein interessanter Punkt nur für einen gewissen Teil der Umfrageteilnehmer – schließlich wird rein praktisch schon eine HighEnd-Grafikkarte vorausgesetzt, zudem funktioniert das Feature auch nicht in jedem Spiel zufriedenstellend. Daß dementsprechend die Mehrheit der Umfrageteilnehmer gar keine (28%) oder nur eine geringe Affinität (38%) zu diesem Feature hat, ist verständlich – es ist nun einmal derzeit ein klares HighEnd-Gimmick. Wenn man diese hohe Anfangshürde jedoch einrechnet, sind die erzielten Prozentwerte dann durchaus ansprechend, denn immerhin ein Drittel der Umfrageteilneher zeigt sich doch mehr oder minder interessiert an Supersampling Anti-Aliasing.

 Wie relevant ist Supersampling Anti-Aliasing bei der Kaufentscheidung?

Sofern ATI und nVidia das Feature noch etwas praktikabler machen könnten und zudem die Spiele-Kompatibilität weiter gesteigert werden kann, könnte Supersampling Anti-Aliasing durchaus mal ein wichtiges Feature im HighEnd-Markt werden. Für Grafikkarten unterhalb des Preisbereichs von 200 Euro dürfte dies allerdings in absehbarer Zeit kaum zutreffend sein, da dort die Leistungsreserven für ein so performancefressendes Feature fehlen. Ob sich dies langfristig einmal ändern mag, hängt von derzeit kaum absehbaren Entwicklungen ab und bliebe demzufolge abzuwarten. Für den Moment danken wir für die Teilnahme an der Umfrage und verweisen auf unsere nächste Umfrage in der rechten Seitenleiste, in welcher es um die Chancen von Intels Sechskern-Nehalems geht – dies besonders unter Beachtung der Meldung, daß selbst der "kleinere" Core i7-970 zu einem Listenpreis von 885 Dollar antreten wird.

Net & Law berichten über ein wichtiges Urteil zur Forenhaftung, bei welchem es um den häufigen Streitfall der gerechtfertigten oder ungerechtfertigten Kritik an Unternehmen und deren Dienstleistungen oder Produkten geht. Im Gegensatz zu Fällen zum Persönlichkeitsrecht (Beleidigungen etc.) sind solcherart Fälle kritischer, weil die Unternehmen sehr schnell eine "Rufschädigung" wittern und die entsprechenden Schadensersatzsummen dann unter Umständen beträchtlich sein können. Allerdings sind die juristischen Voraussetzungen in solchen Fällen auch klarer auf der Seite der Forenbetreiber und -nutzer: So lange es nicht um "abfällige Wertung" handelt, welche versuchen, das Unternehmen "gezielt zu diffamieren", ist das Recht auf freie Meinungsäußerung vorrangig. Dies gilt auch und gerade bei eher negativen Meinungsäußerungen – es ist schließlich der Sinn des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auch negative Erfahrungen kommunizieren zu dürfen.

Selbst klar wertende Äußerungen wie "zweiklassig" oder "nie wieder" sind nach Auffassung des Landgerichts Münster Teil dieser freien Meinungsäußerung – so lange man sich auf selbsterlebte Tatsachen bezieht, können selbstverständlich auch starke negative Urteile gefällt werden. Die klare Aussage des Gerichts ist hierbei, daß erst dann, wenn die "Diffamierung des Betreffenden im Vordergrund steht", die Grenzen der freien Meinungsäußerung erreicht sind. Dies sollte seitens der Unternehmen beachtet werden, bevor man versucht, gegen ein Internetforum wegen angebliche unzulässiger User-Postings gerichtlich zu Felde zu ziehen. Viel besser ist es sowieso, solcherart Streitfälle im Konsens mit den Seitenbetreibern zu lösen und im Zweifelsfall auch mal eine Kröte zu schlucken, welche in den Weiten des Internets normalerweise ohne jede Beachtung bleiben wird – es sei denn, man zerrt sie in das Rampenlicht eines Gerichtsverfahrens.