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News des 16./17. Dezember 2010

Ein Thread unseres Forums fragt nach möglichen 40nm-Refreshes von nVidia GF110 und AMD RV970/Cayman, sprich also einer weiteren Chip-Generation noch vor dem Erscheinen der 28nm-Fertigung zum Jahresende 2011 hin. Dies wird es allerdings gemäß bekanntem Wissen und auch aus logischen Überlegungen heraus nicht geben – faktisch sind GF110 und RV970/Cayman ja bereits die 40nm-Refreshes von GF100 und RV870/Cypress und zwei Refresh-Generationen sind höchst selten. Vor allem aber sind die Roadmaps der Grafikchip-Entwickler doch deutlich gestreckter als noch vor einigen Jahren, wo eine neue Generation öfters schon nach 6 bis 9 Monaten anstand. Heuer sind ein Jahr Zwischenraum zwischen Chip-Generationen vollkommen normal, womit in den Zeitraum bis zur ersten 28nm-Generation gar keine weitere Chip-Generation mehr hereinpasst. Das Jahr 2011 wird dann "nur" noch die Komplettierung der Radeon HD 6000 und GeForce 500 Serien mit den kleineren Grafikkarten dieser Serien sehen – und danach geht der Blick tatsächlich schon zu den ersten 28nm-Chips.

Zur weiteren Näherung in der Frage, wieso der RV970/Cayman-Chip so unterhalb der Erwartungen performt, können eventuell die Übertaktungs-Benchmarks der X-bit Labs weiterhelfen, welche ihren Radeon HD 6950/6970 Artikel durchgehend auch mit Benchmarks einer Radeon HD 6950 auf 870/2940 MHz ausgestattet haben. Damit hatte diese Karte 90,6 Prozent der Rechen- und Texturierleistung einer Radeon HD 6970 – und dafür aber 106,9 Prozent deren Speicherbandbreite. Damit lief die dieserart übertaktete Radeon HD 6950 allerdings nicht schneller als die regulär getaktete Radeon HD 6970, womit eine totale Bandbreitenabhängigkeit dieser beiden Karten nicht gegeben ist (ansonsten hätte die übertaktete Radeon HD 6950 aufgrund ihrer höheren Speicherbandbreite vorn liegen müssen).

X-bit Labs 6970 vs. 6950 @ 870/2940 MHz 6970 vs. 6950 @ default
1920x1080 4xAA +1,8% (-1,8%) +10,2% (-9,3%)
1920x1080 8xAA +1,2% (-1,1%) +10,9% (-9,8%)
2560x1600 4xAA +0,8% (-0,8%) +11,1% (-10,0%)
2560x1600 8xAA +0,2% (-0,2%) +12,4% (-11,0%)

Irgendetwas anderes scheint noch dahinterzustecken, daß das RV970/Cayman-Design bei ca. 10 Prozent mehr Rohleistung gegenüber dem RV870/Cypress-Design nur auf ca. 15 Prozent Mehrperformance kommt und damit die ganzen Cayman-Effizienzverbesserungen nur eher lächerliche 5 Prozent einbringen sollen. In unserem Forum gibt es ja die interessante These, wonach das RV970/Cayman-Design ursprünglich für viel mehr Hardware-Einheiten innerhalb der 32nm-Fertigung ausgelegt wurde und daß alles dies durch die geringere Einheiten-Anzahl unter der 40nm-Fertigung ein wenig durcheinander geraten sei. Gut möglich, daß die Radeon HD 6950 & 6970 Karten durch künftige Treiber noch deutlich zulegen können – genauso gut möglich, daß wir die großen Vorteile des Cayman-Ansatzes erst bei der nachfolgenden Generation in 28nm sehen werden.

Gemäß den X-bit Labs wird Intel den Sandy-Bridge-Launch allein mit QuadCore-Modelle begehen, die DualCore-Modelle sollen dann im Laufe des ersten Quartals nachfolgen (Liste der kommenden Sandy-Bridge-Prozessoren). Mit dieser bewußten Entscheidung läutet nun auch Intel den Abschied von Zweikern-Prozessoren als (bisher noch) wesentlichem Bestandteil des Desktop-Produktprogramms ein – bei Sandy Bridge wird es beispielsweise auch schon wesentlich mehr Vierkerner als Zweikerner geben und die Vierkerner werden erstmals höhere Taktraten als die Zweikerner aufweisen. Natürlich werden DualCore-Prozessoren weiterhin für einfache Aufgabengebiete wie kleine Bürorechner, Surfstationen, HTPCs etc. benötigt, aber deren Rolle wird mit der Zeit im Desktop-Segment auf Nischen zurückgedrängt werden. Bei AMD stellen Zweikerner schon jetzt die Minderheit des Desktop-Produktprogramms und dürften durch die kommenden CPU-Acrhitekturen Llano und Bulldozer noch weiter verlieren. Mittelfristig – sagen wir im Jahr 2012 – kann man dann von einer Durchsetzung von QuadCore-Prozessoren bei der installierten Basis an Desktop-Rechnern ausgehen.

Gulli berichten über Aussagen eines US-amerikanischen Rechtsexperten zur Frage, ob Anklagen gegen WikiLeaks oder Julian Assange direkt als "Angriff gegen die Pressefreiheit" angesehen werden könnten – was der Rechtsexperte mit dem Hinweis auf den deutlichen Unterschied zwischen "echtem" Journalismus und WikiLeaks verneint. Technisch gesehen mag der Rechtsexperte damit vollkommen richtig liegen, die entsprechenden Gesetzeswerke würden WikiLeaks nicht als "Journalismus" definieren – allerdings existieren die Gesetzeswerke auch nicht zum Selbstzweck, sondern dienen allein dem übergeordneten Ziel, der Presse als "vierte Macht im Staat" zur Kontrolle von Regierung und Politikern die dafür benötigte Handlungsfreiheit zu geben.

Denn selbst wenn WikiLeaks rein technisch kein Journalismus ist, würde eine Anklage gegen WikiLeaks doch letztlich auf exakt dieses hinauslaufen – das Beschneiden der Presse in dieser Form, als daß Zulieferer der Presse ausgeschaltet würden. Letztlich ist daß, was WikiLeaks macht, nichts anderes als arbeitsteiliger Journalismus: Anstatt die Journalisten ihre Quellen anzapfen, macht WikiLeaks dieses – und übergibt die Daten dann der Öffentlichkeit, wo sie von journalistischen Angeboten aufbereitet werden. Im Zweifelsfall passt also schlicht die aktuelle Gesetzeslage nicht zur veränderten Situation – das Gesetz sieht halt vor, daß der Journalist den kompletten Arbeitsvorgang von der Quellengewinnung bis zur (aufgearbeiteten) Veröffentlichung selbst erledigt und beachtet nicht die Möglichkeit einer "Arbeitsteilung". Im Sinne des übergeordneten Ziels ist jedoch der komplette Vorgang als "Pressetätigkeit" schützenswert, ganz egal ob WikiLeaks nun selber Journalismus betreibt oder nicht.

Indirekt mit WikiLeaks verbunden ist auch eine weitere Gulli-Meldung: Danach will das Kreditkartenunternehmen Mastercard in Zusammenarbeit mit der US-Musiklobbyorganisation RIAA künftig keine Zahlungen von Filehoster-Kunden mehr annehmen, um diese Webseiten finanziell auszutrocknen – konkret genannt wurde hierbei die Webseite Megaupload, aber das Programm dürfte sicherlich deutlich weiter gehen. Dabei geht es nicht darum, direkten Handel mit erwiesenen Raubkopien zu unterbinden, sondern es soll mit dieser Maßnahme allein die reguläre Bezahlung der Premium-Accounts der Filehoster-Webseiten unterbunden werden – sprich, ohne daß irgendein Nachweis über illegale Nutzungen erfolgt. Hier hat der schnelle Erfolg gegen WikiLeaks in Form der Austrocknung der üblichen Zahlungswege über Paypal, VISA und eben Mastercard sofort die nächsten Ratten angelockt, welche genauso wie im Fall WikiLeaks ohne jede Anklage oder Gerichtsurteil Zahlungsdienstleister von "ihrem" Recht überzeugen.