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News des 11./12. Juni 2011

Die Umfrage der letzten Woche hatte die optimale Anzahl an Rechenkernen für Notebook-CPUs zum Thema. Dabei hätten wir erwartet, daß es eigentlich eine klare Ablehnung von vier Rechenkernen im Notebook gibt, da diese mit höheren TDPs verbunden sind und es eher selten Aufgaben für gleich vier Rechenkerne im Notebook-Segment gibt – die Ergebnisse der Umfrage ergeben allerdings eher eine Zweiteilung der Meinungen zu diesem Thema: Gut die Hälfte der Umfrageteilnehmer will derzeit zwar nicht mehr als zwei Rechenkerne im Notebook sehen, die andere Hälfte zieht dagegen durchaus Vierkerner auch für den Mobile-Einsatz in Betracht. In der Realität der Kaufentscheidungen bedeutet dies zwar nicht, daß gleich die Hälfte aller verkauften Notebooks Vierkern-Prozessoren enthalten werden, aber das Thema Mobile-Vierkerner interessiert doch weit mehr Anwender als vorab angenommen.

 Wieviel Rechenkerne sind für Notebook-CPUs optimal?

Natürlich hat der Großteil der Vierkern-Interessenten derzeit noch Bedenken bezüglich einer höheren Verlustleistung von Vierkern-Prozessoren im Notebook. Dem können die CPU-Entwickler allerdings entgegensteuern mit ausgereiften Turbo-Modi – beispielsweise mit niedrigem nominellem Takt, aber erstklassiger Turbo-Übertaktung bei nur zwei aktiven Rechenkernen, so daß man die Vorteile von Zweikernern und Vierkernern verbinden kann. AMD wird mit der Llano-Architektur Vierkerner im Mobile-Segment anscheinend massiv promoten – sicherlich auch deswegen, weil die reine CPU-Performance von Llano eher durchschnittlich ist und man nur mit vier Rechenkernen gegenüber Intels Zweikernern mithalten kann, aber immerhin. Intel favoritisiert dagegen derzeit immer noch Zweikerner im Mobile-Segment, die angebotenen Vierkerner haben zumeist satte Preise und kommen daher nur in teuren Notebooks zum Einsatz. Ob sich dies durch den Druck seitens Llano oder/und mit der nächsten CPU-Generation "Ivy Bridge" ändert, wird man sehen müssen.

In unserem Forum läuft derzeit ein interessantes Projekt an, wo ein User ein Gehäuse für externe Grafikkarten in Kleinserie auflegen will, sofern es dafür genügend Interesse gibt. Gedacht ist das ganze aussschließlich zum Ersatz einer integrierten Intel-Grafik und nicht zum Ersatz der Mobile-Grafikchips von AMD und nVidia – denn die haben zumeist selbst ausreichend Power. Da nur ein Mainstream-Niveau angepeilt wird, ist die Limitation der schwachen Anbindung über ExpressCard nicht so schlimm – man verliert etwas Performance, holt dies aber wieder dadurch herein, daß man die günstigeren Grafikkarten des Desktop-Segments verbauen kann und nicht die teilweise elendig teuren Mobile-Grafiklösungen nutzen muß (nur zum groben Vergleich: was im Mobile-Segment einen Aufpreis von 400 Euro wert ist, bekommt man im Desktop-Segment für 150 Euro). Wer sich für das Projekt interessiert, sollte seine Schritte in den entsprechenden Thread lenken und gegebenenfalls sein Interesse bekunden, damit diese Idee eventuell auch praktisch realisiert wird.

Bei Dell ist ein Notebook mit einer "Radeon HD 7450M" gesichtet worden, was die Frage aufwirft, ob es sich hierbei um ein Rebranding, einen Schreibfehler oder aber den unerwarteten Frühstart neuer Grafikchips von AMD handelt. Letzteres ist allerdings die unwahrscheinlichste Lösung – und zwar nicht nur, weil sich neue Grafikchips kaum wirklich bis zur Realisierung verkaufsfertiger Produkte geheimhalten lassen. Auch deuten die genannten Daten zu dieser "Radeon HD 7450M" nicht auf eine neue Chipgeneration hin, sondern auf eine ganz normale Radeon HD 6450M mit 160 Shader-Einheiten, 64 Bit DDR Speicherinterface und DDR3-Speicher (was die bei Dell genannten 13 GB/sec Speicherbandbreite ergibt, der genannte GDDR5-Speicher ist wohl ebenfalls ein Schreibfehler).

Die richtige Radeon HD 7000/M Serie auf Basis der AMD Southern-Islands-Chipgeneration wird erst zum Jahresende mit der breiten Verfügbarkeit der 28nm-Fertigung antreten und dürfte aufgrund der Platzersparnis durch die 28nm-Fertigung erhebliche Fortschritte bei Anzahl der Hardware-Einheiten und eventuell auch der Grafikchip-Architektur mit sich bringen (AMD dürfte wohl durchgehend auf die VLIW4 Shader-Einheiten umstellen). Nicht ganz auszuschließen ist, daß AMD als Test-Durchlauf für die 28nm-Fertigung und natürlich auch aus Gründen einer höheren Wirtschaftlichkeit vorher einen kleineren Grafikchip der bisherigen Northern-Islands-Chipgeneration in 28nm neu auflegt (d.h. ohne Architektur-Änderung einfach in der kleineren Fertigung) – allerdings dürfte ein solcher Grafikchips mit dem übliche Marketing-Getöse des "ersten 28nm-Grafikchips" begleitet werden und kaum einfach so in einem kaufbaren Produkt auftauchen.

Bei Telemedicus gibt es einen juristischen Artikel, welcher die Frage der möglichen Strafbarkeit der kino.to-Nutzer angeht. Leider ließ sich das Thema nicht abschließend klären, das Fazit ist grob, daß die Rechtslage unsicher ist und die Beweisführung nahezu unmöglich – zudem dürften die staatlichen Ermittler im Normalfall anderes zu tun haben. Beachtenswert ist daneben die "kleine Anekdote", wonach die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof die Ansicht vertritt, die Wiedergabe eines Films auf einem Bildschirm würde eine eigenständige Kopie (!) im Sinne der Urheberrechtsgesetzgebung darstellen (was dann auch entsprechende Auswirkungen auf die mögliche Strafbarkeit der reinen Nutzer hätte).

Man könnte dies jetzt einfach als absurde Außenseiteransicht abtun – wenn es nicht gerade eine EuGH-Generalanwältin wäre. Allerdings weist dies um so mehr auf die jämmerliche Lage des Urheberrechts im Zeitalter des Internets hin: Denn anstatt daß der Gesetzgeber jenes tut, wofür er da ist und bezahlt wird, nämlich die juristischen Definitionen für praktische Urherberrechts-Vorgänge anhand der technologischen Realitäten unserer Zeit vorzugeben, streiten sich auf Basis eines gefühlt mittelalterlichen Urheberrechts Gerichte und andere Rechtspfleger im Elfenbeinturm der Realitäts- und Anwender-fremden Theorie darüber, wie diese praktischen Urherberrechts-Vorgänge irgendwie juristisch in den Rahmen eines nicht mehr passenden Urheberrechts hineingepresst werden können.

Nicht nur daß es das Rechtssystem vollkommen konterkariert, wenn in technischen Grundsatzfragen keine Klarheit gegeben ist – am Ende kommt dann auch noch heraus, daß oberster Rechtspfleger zu geradezu absurden Ansichten in Fragen kommen, die jeder Normalbürger aus dem Bauch heraus problemlos richtig entscheiden könnte. All dies könnte man verhindern, wenn sich Gerichte und Staatsanwälte wieder der Rechtspflege widmen könnten (sprich der reinen Anwendung der Gesetze) und nicht durch die (zwangsweise) Auslegung der vielen vorhandenen Gesetzeslücken selber zum faktischen Gesetzgeber werden würden. Dazu müssten die verantwortlichen Regierungen die Aufgabe allerdings selber in die Hand nehmen (was wie gesagt deren Job ist) und ein erschöpfend an die Neuzeit angepasstes Urheberrecht auflegen.