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News des 29./30. Oktober 2011

Die Umfrage der letzten Woche fragte nach der Kapazität aller im Haushalt verfügbaren Festplatten, gleich ob SSD oder HDD – aber ohne wechselbare Datenträger wie CDs, DVDs, Blu-Rays oder Bandlaufwerke. Dabei wurde bewußt nach der Kapazität aller entsprechenden Datenträger im Haushalt gefragt – da externe Datenträger mit großen Kapazitäten oftmals nicht direkt einem PC oder einem Besitzer zugeordnet sind, bei dieser Umfrage aber nicht außen vor gelassen werden sollten. Die bei der Umfrage aufgelaufenen Ergebnisse sind erstaunlich gleich über alle Kapazitätsmarken verteilt – normalerweise sollte sich irgendwo eine bemerkbare Spitze herausbilden, dies trifft bei dieser Fragestellung aber nicht zu. Zudem hätten wir die maximal-Marke durchaus auch höher als auf "mehr als 10 Terabyte" setzen können, denn für diese Option stimmten beachtbar viele Umfrageteilnehmer, so daß da bei dem einen oder anderen Anwender durchaus noch bedeutend größere Kapazitäten als knapp mehr als 10 Terabyte zu vermuten sind.

 Wie hoch ist die Speicherkapazität aller im Haushalt verfügbaren Festplatten?

In jedem Fall konnte man mittels dieser Umfrage feststellen, daß große Festplatten-Kapazitäten unter den Umfrage-Teilnehmern weit verbreitet sind und die Standard-Bestückung eines PCs mit Festplatten sicherlich oftmals den kleinsten Teil der insgesamt im Haushalt verfügbaren Festplatten-Kapazitäten ausmacht. Sprich: Enthusiasten verfügen über die 3fache bis 5fache Festplatten-Kapazität gegenüber jenen Festplatten, welche man heutzutage beim Kauf eines Standard-PC mit diesem dazubekommt – jene Käuferschicht sollte also aus Sicht der Festplatten-Hersteller als besonders wertvolle Kundschaft entsprechend gewürdigt werden. Und gleichzeitig ist die Festplatte im Zeitalter der SSD nicht im Ansatz abzuschreiben, sondern erfüllt weiterhin (und auch in Zukunft) ihren Zweck als großer und billiger Massenspeicher.

Nach Intel hat nun auch AMD seine Quartalszahlen für das dritte Quartal 2011 veröffentlicht. AMD hat in diesem dritten Quartal eine vernünftige Zahl beim Umsatz geschrieben und vor allem erneut eine gute Zahl beim Gewinn, mittlerweile weist man seit vier Quartalen diesbezüglich durchgehend schwarze Zahlen aus. Im Vergleich mit der Entwicklung, welche Intel innerhalb dieses Zeitraums genommen hat, sind diese AMD-Quartalszahlen aber dennoch unbefriedigend, da Intels Umsatz und Gewinn derzeit durch die Decke schiessen, während AMD nur besseren Durchschnitt abliefert. Hier findet wohl der Umstand seinen Ausdruck, daß AMD den Hauptteil seines Prozessorengeschäfts derzeit in einem Preisbereich machen muß, wo die Gewinnmargen einfach sehr gering sind. Zudem ist AMDs Grafikchip-Sparte erstaunlich unprofitabel: Bei 403 Millionen Dollar Umsatz wurden nur 12 Millionen Dollar Gewinn erwirtschaftet – dies bekommt nVidia (dort kommen die Quartalsergebnisse erst in einem Monat) besser hin.

  AMD Intel nVidia
(Mill. $) Umsatz Gewinn (operativ) Umsatz Gewinn (operativ) Umsatz Gewinn (operativ)
Q4/06 1773 -574 (-529) 9694 1501 (1488) 878 163 (138)
Q1/07 1233 -611 (-504) 8852 1610 (1675) 844 132 (141)
Q2/07 1378 -600 (-457) 8680 1278 (1350) 935 172 (184)
Q3/07 1632 -396 (-226) 10090 1860 (2247) 1115 235 (247)
Q4/07 1770 -1772 (-1678) 10712 2271 (3047) 1202 256 (262)
Q1/08 1456 -358 (-214) 9673 1443 (2062) 1153 176 (202)
Q2/08 1349 -1189 (-143) 9470 1601 (2255) 892 -120 (-155)
Q3/08 1797 -127 (122) 10217 2014 (3098) 897 61 (56)
Q4/08 1162 -1436 (-1274) 8226 234 (1539) 481 -147 (-175)
Q1/09 1177 -416 (-298) 7145 647 (670) 664 -201 (-230)
Q2/09 1184 -330 (-249) 8024 -398 (-12) 776 -105 (-110)
Q3/09 1396 -128 (-77) 9389 1856 (2579) 903 107 (107)
Q4/09 1646 1178 (1288) 10569 2282 (2497) 982 131 (134)
Q1/10 1574 257 (182) 10299 2442 (3448) 1001 137 (147)
Q2/10 1653 -43 (125) 10765 2887 (3981) 811 -141 (-175)
Q3/10 1620 -118 (128) 11102 2955 (4136) 843 84 (103)
Q4/10 1650 375 (413) 11457 3388 (4347) 886 171 (179)
Q1/11 1610 510 (54) 12847 3160 (4158) 962 135 (154)
Q2/11 1574 61 (105) 13032 2954 (3935) 1017 151 (174)
Q3/11 1690 97 (138) 14233 3468 (4785)    
2007 (Mrd) 6,01 -3,38 (-2,87) 38,34 7,01 (8,31) 4,09 0,79 (0,83)
2008 (Mrd) 5,76 -3,12 (-1,51) 37,58 5,29 (8,95) 3,42 -0,03 (-0,08)
2009 (Mrd) 5,40 0,30 (0,66) 35,12 4,38 (5,73) 3,32 -0,07 (-0,10)
2010 (Mrd) 6,49 0,47 (0,84) 43,62 11,67 (15,91) 3,54 0,24 (0,25)

Die letzte Newsmeldung beinhaltete bei der Frage der Spezifizierung von DDR3/2133 noch einen Fehler: DDR3/2133 wurde in der Tat inzwischen seitens der JEDEC offiziell spezifiziert – interessanterweise schon im August 2009. Damit können die CPU-Bauer diesen Standard problemlos verwenden, wie es AMD nunmehr anscheinend beim Llano-Nachfolger Trinity tun wird – Llano selber wurde offenbar noch zu früh entwickelt, um diesen hohen Speichersupport mit einzubauen. Allerdings dürfte es in der Praxis doch wieder darauf hinauslaufen, daß man maximal DDR3/1600 für Trinity benutzt – DDR3/1866 und besonders DDR3/2133 kosten deutlich mehr und brachten zumindest bei Llano keinen echten Performancegewinn auf GPU-Seite (auf CPU-Seite sowieso nicht). Angesichts des LowCost-Ansatzes von Llano – und Trinity dürfte diesbezüglich kaum anders ausfallen – muss man hierbei schließlich immer die effektivste Lösung suchen, nicht zwingend die schnellste (und teuerste).

Mit der "Realität der Tauschbörsen" hat man sich bei Jetzt in Form eines Doppelinterviews mit zwei Rechtsanwälten beschäftigt – das eine Interview mit einem für die Rechteinhaber arbeitenden Anwalt, das andere mit einem für Filesharing-Beschuldige arbeitenden Anwalt. Beachtenswert aus unabhängiger Warte ist der Punkt, daß bei 700.000 Filesharing-Fällen im Jahr bislang offenbar noch kein einziger Fall zur Gänze durchgestritten wurde – die (angebliche) Beweiskette der Rechteinhaber also bislang niemals durchgehend geprüft wurde. Dies ist vor allem bezüglich der Datengewinnung der Filesharing-Jäger interessant – denn wenn deren automatische Programme nur eine gewisse Fehlerquote aufweisen (was von den Rechteinhabern und den durch diese beauftragten Filesharing-Jägern immer zurückgewiesen wird), könnte man die damit erstellte Beweiskette generell für alle Klagefälle anzweifeln und folgend die gesamte damit verbundene Abmahnindustrie maßgeblich behindern.

Sehr schade ist in diesem Zusammenhang, daß bislang kein mit einem Filesharing-Fall betrauter Richter diese Prüfung auf Staatskosten angeordnet hat. Schließlich ist es offensichtlich, das von den Streitparteien keine eine solche Prüfung wünscht: Die Rechteinhaber fürchten um ihre Beweiskette und für die Filesharing-Beschuldigten lohnt sich kein Gutachten im Preisbereich von 5.000 Euro oder mehr für einen Streitfall mit weit geringerem Streitwert. Genauso offensichtlich ist es aber angesichts der 700.000 Fälle pro Jahr auch, daß ein klares gesellschaftliches Interesse daran existiert, diese offene Frage der exakten Beweiskette wenigstens einmal unabhängig zu klären. Es ist ein gewisser Offenbarungseid für einen selbsterklärten Rechtsstaat, wenn die ständige Rechtssprechung bei einem solchen Massenphänomen immer noch auf einer nicht gepüften Beweiskette basiert – die zudem ausschließlich unter der Kontrolle eine der beiden Streitparteien steht.