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Hardware- und Nachrichten-Links des 11./12. Februar 2015

PC Perspective haben 13 Stück GeForce GTX 960 übertaktet – wobei hier nicht nur Karten unterschiedlicher Hersteller dabei waren, sondern sogar gleiche Modelle derselben Hersteller, womit man etwas zur Streubreite beim Übertakten derselben Grafikkarte sagen kann. Generell betrachtet lagen alle 13 GeForce GTX 960 irgendwo auf derselben Übertaktungshöhe – die Übertaktungsergebnisse bewegten sich ausnahmslos zwischen 1501 und 1576 MHz Chiptakt, abzüglich des allerhöchsten Übertaktungsergebnisses sogar nur zwischen 1501 und 1558 MHz. Dies deutet auf eine generell ziemlich gleichbleibende Chipqualität beim GM206-Chip der GeForce GTX 960 hin – und auch darauf, daß das persönlich erreichte Übertaktungsergebnis mehr von Glück und Pech abhängig ist als von Modell und Hersteller. Beispielsweise kam das beste und das schlechteste Übertaktungsergebnis im Test von PC Perspective beiderseits von MSI – und auch bei den getesteten Karten von Asus und EVGA gab es "gute" und "schlechte" Übertaktungsergebnisse. Beim Speichertakt war die Streubreite mit 3854 bis 4146 MHz leicht höher, aber dies ist bekannterweise sowieso rein vom Glück abhängig.

Gemäß der italienischen Webseite Bits & Chips (maschinelle Übersetzung ins Deutsche) denkt Intel derzeit angeblich darüber nach, Broadwell-K zu streichen – was auch gleichbedeutend mit der kompletten Streichung von Broadwell für den Desktop-Einsatz wäre, denn von Broadwell sollen keine "normalen" Modelle in den Desktop-Einsatz gehen. Hintergrund der Streichung sollen Thermikprobleme sein – eine etwas ungewöhnliche Erklärung angesichts der recht laufruhigen Vorgänger und dem Einsatz der kleineren 14nm-Fertigung bei Broadwell. An dieser Stelle kann man durchaus darüber spekulieren, ob die totale Mobile-Fixierung von Intel bei der Broadwell-Architektur eventuell Nachteile für den Desktop-Einsatz mit sich gebracht hat. In jedem Fall gilt, daß sollte Broadwell-K nun doch nicht erscheinen, dann wenigstens im Desktop-Segment keine zwei Intel-Architekturen zur nahezu selben Zeit antreten würden, es also freie Bahn für Skylake geben würde.

Laut Fudzilla soll der Samsung Exynos 7420 Smartphone-SoC im kommenden Galaxy S6 bereits der 14nm-Fertigung entstammen. Dies wäre überraschend und vor allem sehr frühzeitig, schließlich soll Samsungs eigene 14nm-Fertigung gerade einmal im zweiten Quartal 2015 anlaufen – und selbst dies gilt als gewagte Termin-Angaben. Zudem hat ein Anlaufen der Fertigung nichts mit der Möglichkeit zu einem Launch eines millionenfach verkauften Gerätes zu tun – Apple hat beispielsweise letztes Jahr vom Frühjahr bis Herbst monatelang A8-SoCs der 20nm-Fertigung für den Launch des iPhone 6 vorproduzieren lassen, nur damit man am Launchtag auch wirklich in (großer) Millionen-Stückzahl lieferfähig war. Wenn der Exynos 7420 wirklich bereits der 14nm-Fertigung entstammt, dann sollte sich an die kommende Vorstellung des Galaxy S6 im März eigentlich ein Auslieferungstermin nicht vor Herbst anschließen – es sei denn, hier lauert eine gewisse Überraschung: Entweder ist Samsungs 14nm-Fertigung noch weiter als bisher angenommen, oder aber der Exynos 7420 kommt schlicht noch in der 20nm-Fertigung.

Golem berichten über die neuesten Probleme mit Smart-TVs: Die Modelle von Samsung haben nun (teilweise) damit angefangen, unaufgefordert Werbung einzublenden – und zwar nicht, wenn man im Internet surft, sondern beim Abspielen von Filmen per App sowie sogar beim Pay-TV. Samsung kann diese Fälle derzeit zwar als Fehler entschuldigen, aber insgesamt wird damit auf ein kommendes Problem hingewiesen, welches jetzt noch gar nicht so offensichtlich ist: Mit den SmartTVs geht die Kontrolle des TV-Geräts wieder auf den Hersteller über, sie liegt nicht mehr beim Käufer. In der Zukunft wird es somit problemlos möglich sein für die Hersteller, die Zügel anzuziehen – notfalls auch erst später nach dem Kauf, so daß der Käufer die Falle nicht sofort sieht. Am Ende steht dann nicht mehr ein Kaufvertrag mit dem TV-Händler, sondern ein Nutzungsvertrag mit dem TV-Hersteller – in welchem sich letzterer nach Belieben spätere Änderungen und Anpassungen seiner "Leistungen" genehmigt.