2

Hardware- und Nachrichten-Links des 1./2. März 2014

Bei Internet-Law hat man sich mit den juristischen Hintergründen des Urteils gegen die GEMA-Sperrtafeln bei YouTube beschäftigt. Interessant hierbei ist, daß dieses Urteil vom Landgericht München mit einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht begründet wurde – wo das Problem liegt, denn die GEMA und YouTube stehen schwerlich in einem Wettbewerbsverhältnis zueinander. Allein an dieser Stelle dürfte man im Berufungsverfahren ansetzen können – wobei am Ende YouTube der Ausgang des Streits vermutlich fast egal sein dürfte, allein die mediale Aufmerksamkeit für diesen Fall spielt YouTube schon mehr als ausreichend in die Karten. Hintergrund des Streits ist schlicht die Höhe der Urheberrechtsvergütungen, welche YouTube an die GEMA zahlen soll. Normalerweise ist dies ein Punkt, wo man als Außenstehender mangels genauer Informationen nicht richten sollte – allerdings ist dennoch der Hinweis angebracht, daß YouTube sich faktisch mit jeder Verwertungsgesellschaft rund um den Globus hat einigen können, nicht aber (bisher) mit der GEMA.

Laut dem Heise Newsticker will die EU die Urheberrechtsabgaben in Europa harmonisieren und auf alle Geräte ausweiten, mit denen irgendwie Kopien erstellbar sind. Dabei denkt man sogar über Urheberrechtsabgaben bei Cloud-Diensten nach – schließlich kann man über jene auch Musiksammlungen o.ä. speichern. Im Endeffekt sollen alle sich aus der bisherigen Gesetzeslage noch ergebenden Lücken geschlossen und ein umfassendes System der Urheberrechtsgebühren geschaffen werden. Ironischerweise bezieht man sich dabei auf den hohe "Schaden" für die Rechteinhaber durch legale Privatkopien – und mißachtet dabei erneut zwei bedeutsame Gegenargumente: Zum einen haben die Rechteinhaber den größeren Schaden durch illegale Kopien. Jene sind jedoch nicht durch Urheberrechtsabgaben abgeltbar, weil man nicht auf der einen Seite solche Taten straf- und zivilrechtlich verfolgen kann, wenn jene auf der anderen Seite mittels Abgaben faktisch legalisiert werden.

Und zum anderen mißachtet man den besonderen Charakter einer Lizenz insbesondere von Musik- und Videostücken: Jene sollte sinnvollerweise personen- oder gar nur haushaltsgebunden sein. Bei der Kopie einer Musik-CD für das Auto sollte also keine Kopie im Sinne der legalen Privatkopie anfallen, sondern nur eine nicht vergütungspflichtige "Nutzungskopie". Solcherart "Nutzungskopien" existieren nur für verschiedene Geräte und Räumlichkeiten, nie aber zur zeitgleichen Nutzung (wie beispielsweise zwei Betriebssystem-Lizenzen für zwei gleichzeitig laufende Computer genutzt werden können). Aus dieser Warte betrachtet, sollte man eher überlegen, das ganze Gebührensystem komplett aufzulösen, weil damit irregulärerweise nur "Nutzungskopien" für andere Geräte oder Räumlichkeiten vergütet werden – aber letztlich kaum etwas, was wirklich den Kauf einer neuen Lizenz bedingen würde. Und nur dafür sind die Abgaben für legale Privatkopien einstmals erfunden worden: Zum Ausgleich der Rechteinhaber für verlorengegangene Lizenzverkäufe.