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Hardware- und Nachrichten-Links des 12./13. März 2016

Wie AMD auf Twitter vermeldet hat, wird man zur Game Developer Conference (GDC, 14.-18. März 2016 in San Francisco) einen "Sneak Peak of Polaris" bieten. Hiervon sollte man sich jetzt nicht all zu viel erwarten – aber vielleicht gibt es wenigstens die eine oder andere handfeste Information zur Polaris-Generation. AMDs Livestream startet am 14. März 2016 um 16:00 Uhr kalifornischer Zeit auf UStream, was in Deutschland 00:00 Uhr zwischen dem 14. und 15. März 2016 ergibt. Als gesamtes Themenfeld gibt AMD "Industry Luminaries including Crytek, HTC, Oculus, and Previews of new Silicon and Software Advancements" an – was auf eine stärkere Konzentration des Launches auf VR-Gaming und damit die DualChip-Lösung Radeon R9 Fury X2 aka Radeon Pro Duo hindeuten mag. Jene DualChip-Lösung wird im Rahmen dieses Livestreams womöglich sogar papergelauncht, soll aber dann erst in 1-2 Monaten wirklich ausgeliefert werden.

Unser Forum notiert hingegen eine neue Zauba-Lieferung einer neuen AMD-Grafikkarte: Dabei wurde nur eine einzelne Grafikkarte von Hongkong nach Indien verschifft, jene hatte jedoch mit "C944" eine neue, bislang noch nicht benutzte Codenummer. Auch der Zollwert von ~840 Euro ist bei den bisherigen Lieferungen von der Polaris-Generation zuzuordnenden AMD-Karten noch nicht aufgetaucht – es könnte sich hierbei also durchaus um etwas komplett neues handeln. Richtig einordenbar ist das ganze aber sowieso nicht, da es derzeit noch keinerlei richtig zusammenhängende Erklärungen dazu gibt, wie diese Lieferungen und deren Daten zu deuten sind. Dabei gilt es immer mit einzukalkulieren, daß auch die Grafikchip-Entwickler solcherart Meldungen mitlesen und dann natürlich ihre Handlungsweise entsprechend anpassen – entweder im Sinne noch weitergehender Verschleierungstaktiken, möglicherweise aber auch im Sinne von der bewussten In-die-Irreführung.

Code Zollwerte Lieferungen mögl. Erklärung
C993 ~1500 Euro 2 Stück zum 1. Februar 2016 Polaris 11
C944 ~840 Euro 1 Stück zum 9. März 2016 unsicher
C981 ~650 Euro 2 Stück zum 28. Dezember 2015, 48 Stück zum 30. Januar 2016, 4 Stück zum 16. Februar 2016 Baffin/Polaris 10
C980 ~560 Euro 7 Stück zum 1. Dezember 2015, 2 Stück zum 8. Januar 2016, 24 Stück zum 14. Januar 2016 Baffin/Polaris 10
D000 ~420 Euro 15 Stück zum 14. Januar 2016 Baffin/Polaris 10
C924 ~240 Euro 8 Stück zum 13. August 2015 Testchip (?)
C913 ~200 Euro 30 Stück zum 6. Januar 2015 Testchip (?)
Die kursiv notierten "Erklärungen" in der rechten Spalte sind reine Annahmen unsererseits.

Für einiges Aufsehen hat unter der Woche das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gesorgt, welches die Datenschutzwidrigkeit von Social-Buttons in Webseiten festgestellt hat – u.a. Internet-Law berichten hierüber. Konkret wurde dabei angemängelt, das Facebook über die bekannten Social-Buttons Daten aller möglichen Besucher einer dritten Webseite bekommt – egal, ob jene Facebook-Nutzer sind oder nicht, und das ganze natürlich ohne vorher rechtsgültiger Einwilligung der Webseiten-Besucher. Im eigentlichen wurde damit nur das offensichtliche bestätigt – aber manchmal braucht es auch wirklich erst ein Gerichtsurteil, ehe sich in der Praxis etwas ändert. Eben aus diesem Grunde haben diverse Webseiten schon des längeren vorgesorgt und eine datenschutzfreundliche Zweiklick-Lösung implementiert, welche auch nach diesem Urteil bestehenbleibt. Das Grundproblem, das Facebook nach bundesdeutschem Datenschutz-Maßstäben keinesfalls rechtsicher agiert, ist damit jedoch nach wie vor nicht aus der Welt – läßt sich in einer globalen Welt mit international agierenden Webdiensten aber im eigentlichen gar nicht auf nationalstaatlicher Ebene lösen.

Telemedicus haben interessante Details zum Musikstreaming-Markt zusammengetragen – welche primär erklären können, wieso Musikstreaming bei den Künstlern immer noch zu unbeliebt ist. Dabei sind die von den Streamingdiensten ausgeschütteten Beträge sowieso schon arg niedrig pro Stream – da andererseits hier aber zumindest 70% an die Rechteinhaber gehen und die Streamingdienste in aller Regel immer noch in den roten Zahlen operieren, muß dies wohl so hingenommen werden. Das eigentliche Problem liegt augenscheinlich bei den Plattenverträgen der Musiklabels mit ihren Künstlern, in welchen die Streamingvergütung meistens so behandelt wird wie ein regulärer CD-Verkauf – die Künstler bekommen dafür eher niedrige 5-20% der Einnahmen. Grundlage hierfür sind natürlich die Aufwendungen der Labels für den CD-Verkauf – von den Kosten der ganzen Vertriebskette bis hin zu den Kosten für das Medium selber. Für die Zeit des Musikstreamings ist eine solche Vertragsgestaltung natürlich nicht mehr zeitgemäß, ein solches Vergütungsmodell schon fast als parasitär zugunsten der Labels zu bezeichnen.