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Hardware- und Nachrichten-Links des 13. Mai 2014

Im Forum von Linux Tech Tips hat ein User das GeForce GTX Titan Z Review eines chinesischen Magazins veröffentlicht – wobei jenes Review noch mit der ursprünglich für den 8. Mai avisierten Karte abgefasst wurde und damit ergo aus heutiger Sicht unaktuell ist, da nVidia die DualChip-Karte derzeit weiterhin überarbeitet. Allerdings kann man mittels dieses Reviews sehen, wo die Probleme liegen: Auf Taktraten von 706/876/3500 MHz und realen Boost-Taktraten von bis zu 1058 MHz (vermutlich aber nur Peak-Werte und nicht real in Spielen anliegende Durchschnitts-Werte) kam diese (aus heutiger Sicht) alte Ausführung der GeForce GTX Titan Z zwar auf 69,8% Mehrperformance gegenüber der GeForce GTX Titan Black, dies reichte aber nicht aus, um die Radeon R9 295X2 zu erreichen, welche nochmals 7,3% schneller war. Die Performance der alten Ausführung der GeForce GTX Titan Z ist damit nicht gänzlich schlecht, aber angesichts des doppelten Preises gegenüber der Radeon R9 295X2 wäre die Karte so trotzdem Lachnummer verkommen.

Woran es happert, ist auch teilweise schon erkennbar: Die Peak-Taktraten sind (bei maximal 1058 MHz) nicht das Problem, aber augenscheinlich zwingen Temperatur- oder/und Power-Limit die Karte zu real niedrigeren Taktraten. Nur dadurch ist es zu erklären, weshalb die GeForce GTX Titan Z letztlich sogar (bezogen auf das Gesamtsystem) eine um 33 Watt niedriger Leistungsaufnahme aufwies als zwei GeForce GTX 780 Ti Karten im SLI-Verbund, welche im übrigen im Schnitt der Messungen um -0,3% Differenz dieselbe Performance boten. nVidia wird also an den Punkten Temperatur- und Power-Limit feilen müssen, wobei beides letztlich auch zu einer baulichen Veränderung beispielsweise an der Kühlkonstruktion führen kann. Daß seitens nVidia derzeit nichts mehr bezüglich dieser DualChip-Karte zu hören ist, eröffnet zumindest die Möglichkeit einer längeren Verzögerung von ein paar Wochen – welche dann eben auch Veränderungen am Kartendesign ermöglichen würden.

Aufreger des Tages ist sicherlich die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof zugunsten eines "Recht auf Vergessen" gegenüber Suchmaschinen, basierend auf einer EU-Datenschutzrichtline von anno 1995. Konkret darf man von Suchmaschinen verlangen, mißbeliebige persönliche Informationen nicht mehr zu indizieren – was diese Informationen zwar nicht aus dem Internet löscht, aber über die Suchmaschinen nicht mehr so einfach findbar macht. Die Suchmaschinen-Betreiber müssen in der Folge dieses Urteils die Möglichkeit schaffen, auf Antrag gewissenhaft ein Delistungs-Begehren zu prüfen, können aber auch von Behörden und Gerichten zu einer Delistung gezwungen werden. Da das ganze auf einer europäischen Datenschutzgesetzbung basiert, würde ein betroffenes Suchergebnis somit auch EU-weit nicht mehr angezeigt werden – währenddessen Suchmaschinen-Nutzer von außerhalb der EU weiterhin darauf Zugriff hätten.

Die Diskussion über die Auswirkungen des Urteils startet wohl gerade erst, wobei Befürworter wie Gegner durchaus ihre Argumente für sich haben. Derzeit noch weitgehend fehlend ist vor allem eine Ahnung dazu, nach welchen Kriterien ein Suchergebnis aus dem Suchindex gestrichen werden kann – im konkret vor Gericht verhandelten Fall ging es beispielsweise nur um lange zurückliegende Grundstückspfändung, was eine sehr niedrige Einstiegsschwelle vermuten läßt. So gesehen wird es mit diesem Urteil möglich, zurückliegende mißbeliebige Personeninformationen en masse aus den Suchindizes der Suchmaschinen zu entfernen – was dann wieder die Frage aufkommen läßt, wie jene dann noch ihren Suchauftrag in voller Höhe erfüllen sollen. Zudem wurde die Klage zur Löschung des ursprünglichen Zeitungsartikels (vor einem spanischen Gericht) verloren – was die irritierende Situation ergibt, daß die ursprüngliche Information legal online sein darf, deren Such-Indizierung jedoch nicht erlaubt sein soll.

Die Vorwürfe, die NSA würde per Post verschickte Netzwerk-Technik mit Wanzen und anderen Gerätschaften manipulieren, konnten nunmehr eindrucksvoll bestätigt werden. Wie Heise Newsticker und Netzpolitik ausführen, handelt es sich hierbei auch nicht um Einzelfälle, sondern ein planmäßiges Vorgehen einer Spezialeinheit der NSA samt zahlenmäßig hohem Erfolg. Als Beispiele wurden Router und Server von Netzwerk-Ausrüster Cisco angeführt, welche derart "behandelt" den darüber laufenden Internet-Verkehr nachfolgend der NSA zukommen lassen. Interessanterweise werden die Geräte nicht direkt beim Hersteller manipuliert – wohl um der Gefahr einer Entdeckung zu entgehen, zudem kann man mit der Methode des Abfangens von Postsendungen auch zielgerichteter arbeiten. In jedem Fall macht diese Enthüllung das Internet und auch darin existierende eigentlich sichere Dienste ein Stück weiter unsicher – und wirft nebenbei die Frage auf, ob Europa nicht bezüglich Netzwerk-Technik eigene Anbieter aufbauen sollte, welche unabhängig von US-amerikanischen oder anderen Schnüffelgelüsten sind.