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Hardware- und Nachrichten-Links des 14. Mai 2013

Gemäß Betanews hat Microsoft den Verkaufsnamen für das Windows-Blue-Update "Windows 8.1" offiziell bestätigt und gleichzeitig frühere Gerüchte zurückgewiesen, daß jenes Update in irgendeiner Form etwas kosten würde. Die eigentlich geplante Microsoft-Strategie mit jährlichen, allerdings kostenpflichtigen Betriebssystem-Versionen wird also zumindest mit Windows 8.1 noch nicht umgesetzt werden. Eine öffentliche Preview-Version von Windows 8.1 soll am 26. Juni erscheinen, der Release der finalen Version über den Windows Store kann für den frühen Herbst (aka September) erwartet werden.

Der Heise Newsticker berichtet über eine augenscheinliche Spionage-Funktion von Skype, mittels welcher in Skype-Kurznachrichten weitergereichte https-Links von Skype aus kontrolliert werden. Dabei fragt Skype rein die Verwaltungsinformationen der hinter den https-Links stehenden Servern ab – ob dies jetzt viele Informationen bietet, sei dahingestellt. Die offizielle Erklärung von Skype-Eigner Microsoft, es handle sich um eine Maßnahme zur Abwehr von Spam-, Betrugs- oder Phising-Seiten, kann allerdings getrost als freche Lüge bezeichnet werden – denn dann würde man weniger die https-Links anfassen als vielmehr die seitens Skype jedoch komplett in Ruhe gelassenen http-Links.

Ganz generell betrachtet gehören in Skype-Kurznachrichten definitiv keine Links zu internen Seiten, Passwörter oder ähnliches hinein, da Skype in seinen Nutzungsbestimmungen ganz offen erklärt, daß der Konsument hierfür keinerlei Datenschutzrechte anbringen kann. Die konkrete Gefahr durch die aktuell vorliegende Überprüfung von https-Links aus Skype-Kurznachrichten ist jedoch eher geringfügig, da letztlich nur sowieso erhältliche Informationen über im Internet stehende Server abgefragt werden. Andererseits kann man immer anfügen, daß eine Spionage-Funktion niemals wegen einer augenblicklich scheinbaren Ungefährlichkeit als "unwichtig" abgetan werden sollte – schließlich kann sich auch erst viel später noch ergeben, was das ganze für einen "Nutzen" für die Überwacher hat.

Der Spiegel, Golem und der Heise Newsticker berichten über das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Googles "Autocomplete"-Funktion, mittels welcher dem Suchendem bei einer teilweisen Eingabe von Suchbegriffen basierend auf den Suchbegriffen anderer Google-Nutzer Vorschläge für diverse Suchen unterbreitet werden. Da diese zugrundeliegende Auswertung der Suchbegriffe aller Google-Nutzer maschinell passiert, werden hierbei nicht zwingend passende oder gar richtige Suchvorschläge unterbreitet – und unter Umständen kann es beispielsweise passieren, daß in den Google-Suchvorschlägen eine Person mit den unschönen Begriffen "Betrüger" oder "Scientology" in Verbindung gebracht wird.

An dieser Stelle werden jedoch in Deutschland Persönlichkeitsrechte verletzt, wie der Bundesgerichtshof jetzt urteilte. Google muß allerdings die "Autocomplete"-Funktion nicht inhaltlich überarbeiten – was schwer möglich wäre, da Google nur gut nach Relevanz suchen kann, jedoch viel weniger gut nach der Richtigkeit von Informationen. Es reicht dem Gericht vielmehr aus, wenn man Google auf eventuell rechtverletzende Suchvorschläge aufmerksam machen kann und Google jene dann nach Prüfung entsprechend auf eine Blacklist setzt. Dies hört sich möglicherweise nach viel Aufwand und Mehrarbeit an, vermutlich dürften diese Option allerdings nur auf den Schlips getretene Prominente und übliche Verdächtige wie Scientology nutzen – der Einfluß auf den Index der Google-Suchvorschläge dürfte also eher minimal und im Fall der Prominenten glatt relevanzlos sein.