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Hardware- und Nachrichten-Links des 14./15. Mai 2016

Die spanische Webseite El Chapuzas Informatico bestätigt die kürzliche Information über die auf der kommenden Computex anstehende Polaris-10-Vorstellung, womit das ganze nunmehr als mehr oder weniger sicherer Fakt angesehen werden kann. Zugleich gibt es eine Terminpräzisieriung: AMDs Computex-Pressekonferenz läuft von 4 Uhr bis 5:30 am frühen Morgen deutscher Zeit, da Taiwan uns natürlich um einige Stunden voraus ist (zu US-Zeiten ist es sogar die Nacht des vorhergehenden 31. Mai). Ob es einen Stream dieser Pressekonferenz gibt, ist noch nicht ganz klar, hierzu dürfte AMD im Fall des Falles aber sicherlich noch eine offizielle Ankündigung herausgeben. In jene 90 Minuten wird AMD dann allerlei Themen packen, darunter bekannterweise auch den Launch der Carrizo-basierten "Bristol Ridge" APU-Generation – womit nur ein gewisser Teil der Zeit für Grafik-Hardware zur Verfügung stehen wird und demzufolge keinerlei erschöpfende Polaris-Präsentation zu erwarten ist. Aber in jedem Fall darf man zu diesem Zeitpunkt genauere Informationen über einzelne Polaris-Modelle und deren Marktstart erwarten – denn da nVidia in diesem Punkt bereits vorgeprescht ist, muß AMD nunmehr langsam einmal Farbe bekennen.

Im Zuge des nur noch ein paar Tage entfernt liegenden Launches zur GeForce GTX 1080 (17. Mai 2016, nVidia-typisch wären 15 Uhr deutscher Zeit) geht es in unserem Forum schon hoch her bei der Auswertung und Deutung diverser Vorab-Ergebnisse – welche meist mit dem Problempunkt daherkommen, synthetische Benchmarks (3DMark & GFXBench) zu sein, damit oftmals auch keinen guten Vergleich zu anderen Grafikkarten (auf demselben System) zulassen. Ein weiterer Diskussionspunkt sind die Taktfähigkeiten des GP104-Chips, wo die Gerüchte über Taktraten von 2400-2500 MHz im Overclocking-Betrieb einige derart hypnotisieren, das da gleich der Realitätssinn baden geht. Zumindest diese Overclocking-Gerüchte erscheinen nicht nur als unglaubwürdig, sondern werden von kundiger Stelle auch ziemlich klar zurückgewiesen – insofern sollte man lieber die zwei Tage abwarten, was es dann aus der Hand von erfahrenen Hardwaretestern mit (anscheinend) ausreichend Zeit zu einem (vielen) soliden Hardwaretests zu erfahren gibt. Bezüglich der ganz großen Übertaktungs-Wunderkarten muß sowieso etwas abgewartet werden, da die allerersten Herstellerdesigns zur GeForce GTX 1080 gerade erst in zwei Wochen zu erwarten sind.

Als eher brauchbaren Teaser zeigen Videocardz vorab schon einmal das Pressedeck zum Launch der GeForce GTX 1080 – aus welchem sich auch noch einige dato unbekannte Informationen ergeben bzw. sich selbige bestätigen lassen: So kommt es tatsächlich zu 160 TMUs und 64 ROPs – allerdings auf Basis der Anordnung der Maxwell-Shader-Cluster: 128 Shader- und 8 Textureneinheiten pro Shader-Cluster, nicht 64 Shader- und 4 Textureneinheiten pro Shader-Cluster wie beim GP100-Chip. Die gestern schon genannte Chipfläche von 314mm² bestätigt sich nun auch aus den nVidia-Unterlagen, ist also eine offizielle Angabe. Vor allem aber kommt der GP104-Chip wieder mit 4 Raster-Engines daher – wie der vorhergehende GM204-Chip und damit weniger als beim GM200-Chip (6). Da der GP104-Chip aber nur 25% mehr Shader-Einheiten mit sich bringt und die hohen Taktraten natürlich auch auf den Raster-Engines wirken, geht dies wohl in Ordnung und wird den GP104-Chip keine Performance kosten. Ganz generell betrachtet darf gerade der GP104-Chip schließlich gar nicht so perfekt ausfallen, weil die Luft nach oben dünner wird und nVidia natürlich auch noch eines Tages den GP102-Chip oben drauf setzen will – dies sicherlich nicht nur mit einem unbeachtbaren Performanceplus.

The Motley Fool vermelden den Start der Massenfertigung von Intels Kaby Lake in diesem Juni – damit dürfte sich das angepeilte Releasedatum von drittem Quartal halten lassen, was allerdings in der Praxis wie bekannt eher denn ein fließender Launch zwischen drittem Quartal 2016 und zweitem Quartal 2017 werden wird. Kaby Lake wird offiziell Intels siebente Core-Generation darstellen – ein Unterschied zum Haswell-Refresh, wo es keine offizielle neue Generation gab, sondern nur neue Prozessoren-Modelle innerhalb derselben Generation. Dabei stellt Kaby Lake allerdings wohl wirklich ein eigenes Stück Silizium dar, selbst wenn die Unterschiede zu Skylake nur minimal sein dürften – gerade, da Kaby Lake vergleichsweise kurzfristig aus der Taufe gehoben wurde und damit gar keine Zeit für großartige Designerarbeit daran war. Bekannt sind derzeit eigentlich nur Verbesserungen an den Features der Video-Einheit – hoffentlich ist es etwas mehr, ansonsten wären die ideellen Anforderungen an eine "neue Generation" kaum zu erfüllen. Intel könnte natürlich deutlich mehr oben drauf packen, ist derzeit durch den Wettbewerb aber bei weitem nicht dazu gezwungen – und hebt sich wohlweislich immer etwas für zukünftige Prozessoren-Generationen auf.

In der Frage der Störerhaftung bei freien WLANs gab es unter der Woche einige Jubelmeldung über eine kommende Gesetzesänderung – wobei jene wohl besser abzuwarten wäre, eher hier schon das Fell des Bären verteilt wird. Dabei geht es auch weniger um die regelrechte Abschaffung der Störerhaftung – jene wird es auch weiterhin geben, da sie sich aus einem ganz anderen Gesetzwerk ergibt – sondern das jene Störerhaftung eben nicht auf Fälle wie das Bereitstellen von Internet-Zugang angewandt werden kann. Prinzipiell könnte man den Gesetzestext durchaus so formulieren, das damit ein klares Haftungsprivileg etabliert würde – aber ob der Gesetzesgeber so weit gehen will, bliebe zu bezweiflen bis abzuwarten. Wichtig ist aber auch der Unterschied zwischen Gesetzestext und letztlicher Rechtspraxis – die Netzpolitik hat hierzu beispielsweise einen Rechtsanwalt im Interview, welcher eine Störerhaftung schon zur aktuellen Rechtslage abstreitet. Eine wirklich klare Rechtsnorm wäre demzufolge langsam aber sicher einmal angebracht, denn die Gerichte urteilen nach wie vor äußerst unterschiedlich in völlig vergleichbaren Fällen – von überraschenden Freisprüchen bis hin zu (bezüglich der Rechtspraxis) widersprechenden Schuldsprüchen ist alles möglich.