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Hardware- und Nachrichten-Links des 15./16. Februar 2020

Von Phoronix kommt ein umfangreicher Test zur Kern-Skalierung des Ryzen Threadripper 3990X mit verschiedenen Betriebssystemen. Unter den hierbei eingesetzten Workstation-Benchmarks zeigte sich ein Clear Linux als deutlich besser geeignet in allen Lebenslagen – sowohl bei der grundsätzlichen Performance unter "nur" 16 CPU-Kernen, als auch bei den Steigerungsraten (aka Skalierung) mit hochgehender Kern-Anzahl, als letztlich auch beim Vollausbau der CPU mit 64 CPU-Kernen samt SMT. Die Differenzen zu Windows fangen dabei vergleichsweise klein an, unter 16 CPU-Kernen sind es weniger als 10% gegenüber Windows 10 Enterprise. Da die Skalierung mit steigender Kern-Anzahl unter Windows jedoch bemerkbar schlechter ist, wird auch die Performance-Differenz zwischen Linux und Windows mit steigender Kern-Anzahl immer größer – von -7,4% unter 16 CPU-Kernen bis auf bemerkbare -22,6% unter 64 CPU-Kernen samt SMT. Auf dieser Kern-Anzahl reicht ein 48-Kerner ohne SMT unter Linux aus, um schneller als ein 64-Kerner mit SMT unter Windows herauszukommen.

Differenz Clear Linux Windows 10 Enterprise Windows 10 Pro
16 CPU-Kerne  (ohne SMT) - 100% 92,6% 89,6%
32 CPU-Kerne  (ohne SMT) +100% Kerne 182,8%  (+82,8%) 161,4%  (+74,2%) 153,8%  (+71,7%)
48 CPU-Kerne  (ohne SMT) +50% Kerne 244,8%  (+33,9%) 207,6%  (+28,7%) 195,5%  (+27,1%)
64 CPU-Kerne  (ohne SMT) +33% Kerne 285,0%  (+16,4%) 237,8%  (+14,5%) 221,5%  (+13,3%)
64 CPU-Kerne + SMT +100% Threads 328,6%  (+15,3%) 254,4%  (+7,0%) 245,2%  (+10,7%)
gemäß den Ausführungen von Phoronix; alle Performance-Werte bezogen auf Clear Linux @ 16C = 100%; alle Differenz-Werte bezogen auf die jeweils kleinere Kern-Anzahl

Allen Betriebssystemen gleich ist allerdings der Punkt, das selbst unter diesen Workstation-Benchmarks die Kern-Skalierung mit steigender Kern-Anzahl sehr stark sinkt und mehr CPU-Kerne dann immer weniger effektiv eingesetzt werden können: So kann Linux beim Sprung vom 16-Kerner auf den 32-Kerner noch mit einer Skalierungs-Effizienz von +83% glänzen, was für +100% mehr CPU-Kerne ein gutes Ergebnis nahe am optimal erreichbaren darstellt. Der Sprung vom 48- auf den 64-Kerner sieht dagegen bei +33% mehr CPU-Kernen nur noch einen Performance-Sprung von +16,4%, ergo eine Skalierungs-Effizienz von 49% (grob die Hälfte der Mehrkerne wird in Mehrperformance umgesetzt). Bei Windows sind diese Skalierungen dann allesamt jeweils etwas schlechter, aber zumeist auch nicht grundsätzlich anders. Zu beachten wäre, das die zurückgehende Skalierung nicht zwingend etwas mit dem Betriebssystem selber zu tun haben muß: Schließlich limitiert bei höherer Kern-Anzahl irgendwann das Power- und das Temperatur-Limit, kann die CPU also mit 64 CPU-Kernen sicherlich niemals so hoch takten wie mit 16 CPU-Kernen. Eine perfekte Skalierung wäre immer nur bei unlimitiertem Power-Limit samt durchgehend identischer CPU-Temperatur (theoretisch) überhaupt denkbar.

Zudem gibt dieser Artikel dann auch noch eine eigene Wertung zur Frage von Windows 10 Pro vs. Enterprise bezüglich dieser ManyCore-Prozessoren von AMD ab: Danach liegt bei Phoronix die Enterprise-Version zwischen 4-7% vorn, je nach Kern-Anzahl – was wiederum beachtbar anders ist als beim kürzlichen Test von Tom's Hardware, wo keinerlei beachtbare Differenzen zwischen Windows 10 Pro und Enterprise vermessen wurden. Dass dies an den leicht unterschiedlichen Windows-Versionen beider Tests (Phoronix: v18363, Tom's Hardware: v18362) liegen mag, ist nicht besonders plausibel – eher wahrscheinlich dürften hierfür die eingesetzten Benchmarks maßgeblich sein: Denn der Test von Phoronix ist ein reiner Workstation-Test, zeigt ja auch hier und da erstklassige Skalierungs-Ergebnisse auf, welche bei allgemeinen CPU-Tests auf dieser Kern-Anzahl eher selten in dieser Höhe gesehen werden. Die Benchmarks von Tom's Hardware entsprechen da eher einem üblichen CPU-Test, auch wenn sicherlich noch eine Kelle an Adobe- und Office-Messungen fehlt. Gänzlich sicher sein kann man sich diesbezüglich aber noch nicht – dies würde dann weitere Nachtests erfordern. Klar wird nur mit diesen Messungen, das die Ergebnis-Streubreite bei diesen ManyCore-Prozessoren doch vergleichsweise hoch ist, jederzeit also solche voneinander abweichenden Aussagen zur gleichen Fragestellung herauskommen können.

Die "Klarnamenspflicht für Gamer & Foren" ist inzwischen ein breit diskutiertes Thema in den Foren selber, auch wenn die gesetzgebenden Parteien das ganze eher versuchen ohne jede Diskussion als reine Gesetzesänderung (im Rahmen des NetzDG) an der Öffentlichkeit vorbei durchzuziehen. Dabei liegt ein Augenmerk der Diskussion sicherlich auf der Problematik weiterer zukünftiger Gesetzesänderungen: Denn wenn jetzt die Foren & Plattformen mit mehr als zwei Millionen bundesdeutscher Nutzer angegangen werden, dann kann diese Grenze natürlich auch im Rahmen zukünftiger Gesetzesänderungen jederzeit heruntergesetzt werden – gerade wenn erst einmal ein technisches & organisatorisches Modell etabliert wurde, um dem Gesetz in der Realität genüge zu tun. Diskussionen um eine konkrete Nutzerzahl bzw. wann es denn endlich genug ist, sind zudem sicherlich weit schwieriger zu führen als die grundsätzliche Diskussion, welche sich jetzt zu dieser Gesetzesänderung aufgetan hat. Dabei wird von den Betroffenen primär in Frage gestellt, ob das ganze überhaupt zielführend ist, denn ausländische Anbieter dürften sich dieser Regelung weitgehend zu entziehen versuchen, insbesondere wenn es sich um thematisch grenzwertige Foren handelt.

In der Diskussion wird zudem zu Recht darauf hingewiesen, dass hiermit auch wieder nur Adress-Datenbanken quer durch die Republik verteilt werden, welche dann nach den (inzwischen doch häufiger vorkommenden) Hacks auch irgendwann in die Hände Unbefugter fallen dürften. Interessant (und bezeichnend) ist, woher überhaupt der Anlaß zu dieser Gesetzesverschärfung gekommen ist: Es ging hierbei schlicht darum, das drei (!) Twitch-Zuschauer nicht ermittelt werden konnten, welche den Anschlag von Halle seinerzeit live bei Twitch gesehen hatten. Einmal abgesehen davon, das dies angesichts der erkannten ausländischen IP-Adressen wahrscheinlich sowieso zu nichts geführt hätte, wird man diesen (passiven) Twitch-Zuschauern kaum etwas konkretes vorwerfen können – insbesondere nicht bei einer Live-Veranstaltung, wo man vorher nicht weiss, was da kommen mag. Aller Vermutung nach stören sich die Ermittlungsbehörden wohl schlicht daran, das man jene drei Twitch-Zuschauer nicht als "Radikale" identifzieren und somit zukünftig weiteren Überwachungsmaßnahmen zuführen konnte. Im konkreten Fall würde also mittels der Klarnamenspflicht eine Überwachungsmaßnahme eingeführt, welche dann nur dazu dient, weitere Überwachungsmaßnahmen anzustoßen.