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Hardware- und Nachrichten-Links des 17. Dezember 2014

Ein weiterer Test der Radeon R9 290X 8GB bei Hardware Heaven zeigt deutlich geringere Performance-Gewinne durch den Mehrspeicher der 8-GB-Grafikkarte als zuletzt seitens Tom's Hardware dargelegt. Im Schnitt der 5 Spieletitel bei Hardware Heaven sind es unter UltraHD nur 6,9% Mehrperformance durch die 8-GB-Karte, bei Tom's Hardware waren es unter der gleichen Auflösungen noch wesentlich freundlichere 14,1%. Wenn man beide Tests platt miteinander verrechnet, sind es wenigstens 10,5% Mehrperformance durch die 8-GB-Karte – was angesichts des vertretbaren Mehrpreises und der höheren Zukunftstauglichkeit solcherart Modelle dann schon eher passend klingt. Nach Performancegewinnen unter 1920x1080 durch den Mehrspeicher sollte man aber eher nicht fragen, selbige muß man derzeit mit der Lupe suchen.

PCGamer berichten über einen Fehler auf nVidia-Grafikkarten, welche beim Anschluß eines Monitors an HDMI stur davon ausgehen, ein TV-Gerät vor sich zu haben und jenen Monitor demzufolge nicht mit der vollen RGB-Farbpalette beliefern. TV-Geräte können offenbar ganz regulär nicht die volle RGB-Farbpalette darstellen (Farben 16-235, nicht darstellbar ist besonders helles Weiß und besonders tiefes Schwarz) und werden demzufolge auch nur so beliefert, bei Computer-Monitoren ist dagegen natürlich die originale RGB-Farbpalette (Farben 0-255) darstellbar – und sollte demzufolge auch dann dargestellt werden, wenn diese Geräte per HDMI an eine nVidia-Grafikkarte angesteckt werden. Als kleinen Selbsttest für nVidia-Nutzer wird im übrigen auf eine Test-Grafik verwiesen – sieht man vier Quader in verschiedenen Farben, ist alles in Ordnung, sieht man nur zwei unterschiedliche Farben, dann ist man von diesem Fehler betroffen. Allerdings will nVidia diesen Fehler schon mit einem der nächsten Treiber-Releases fixen.

Die kürzliche Meldung zu AMDs kommenden Feature "Dynamic Frame Rate Control" ist in Bezug auf die Wirkungsweise von Vsync leider falsch geschrieben und in der Folge dessen das neue AMD-Feature bezüglich seiner Wirkungskraft womöglich zu positiv bewertet worden. Denn bei aktivem VSync werden natürlich keine Frames verworfen oder Arbeiten an Frames eingestellt – es wird schlicht so lange gerendert, bis der Buffer (zur Monitorausgabe) mit zwei Frames (Double Buffering) bzw. drei Frames (Triple Buffering) voll ist, danach pausiert der Grafikchip. Diese Frames werden nachfolgend auch angezeigt, verworfen wird da nichts. Das von AMD gebrachte Beispiel bezog sich wohl in erster Linie auf VSync=off, wo die Grafikkarte also unlimitiert beispielsweise 150 fps rendert, welche aufgrund der Refreshrate von nur 60 fps natürlich nicht auf dem Monitor sichtbar sind.

Der Effekt des "Dynamic Frame Rate Control" Features beschränkt sich somit auf eine klassische Frameraten-Limitierung, großartige Stromspargewinne gegenüber VSync=on dürfte es nur bei stark limitierter Framerate geben. Trotzdem wird eine Frameraten-Limitierung gemäß der Leserkommentare zu dieser Meldung überaus begrüßt, kann man damit glattere Frameraten und somit ein subjektiv höheres Flüssigkeitsgefühl erreichen. Zwar gibt es hierfür schon die eine oder andere Lösung mittels diverser Tweaktools, eine Lösung direkt im Treiber erscheint natürlich eleganter – zudem darf man davon ausgehen, daß AMDs Treiber-Lösung dann auch unter wirklich jeder Situation funktioniert. Es handelt sich hierbei sicherlich nicht um ein weltbewegendes Features, aber dennoch um einen im Enthusiasten-Feld gern entgegengenommenen Bonuspunkt.

Gemäß Netzpolitik geht aus den mittels des Sony-Hacks geleakten Dokumenten hervor, daß Hollywood weiterhin an DNS-Sperren zu Urheberrechtszwecken laboriert bzw. lobbyiert. Konkret will man dafür das DNS-System aus seiner bisherigen Rolle als reine technische Grundlage herausargumentieren und als reinen Index bzw. Verzeichnis einstufen lassen. Gelingt es irgendwelche US-Richter hiervon zu überzeugen, dürften nachfolgend die Hollywood-Studios den Internet Service Providern (ISPs) Sperrverfügungen für unliebsame Domains zukommen lassen, worauf die ISPs jene Domains in ihren DNS-Servern dann entsprechend sperren bzw. umleiten müssten. Dies wäre dummerweise allerdings nur der Einstieg in eine generelle Manipulation des DNS-Systems, denn wenn das Recht zur privaten Zensur den Hollywood-Studios zugestanden würde, werden nachfolgend auch noch (viele) andere kommen und die ISPs mit Sperranforderungen bombardieren.