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Hardware- und Nachrichten-Links des 18./19. Mai 2019

Bei Gamers Nexus ist man den Vergleich zwischen 2 GB vs. 4 GB Grafikkartenspeicher anhand der GeForce GTX 960 angegangen – einer Grafikkarte, welche seinerzeit tatsächlich üblicherweise mit nur 2 GB verkauft wurde, obwohl es auch extra Varianten mit 4 GB gab. Seinerzeit war dies zwar auch schon Diskussionsthema, ergab die kleinere Speichermenge aber noch keine wirklich beachtbaren Nachteile, war einfach nur nicht zukunftsgewandt. Heuer nun ist diese Zukunft da, vier Jahre nach dem Launch der GeForce GTX 960 kann man dieser früheren Frage durchaus nochmals nachgehen. In selbigem Vergleich zeigt sich allerdings rein fps-technisch kein wirklich durchschlagender Effekt der größeren Speichermenge – gerade wenn man einrechnet, das hierbei noch ein kleiner Fehler zugunsten der 4-GB-Karte mitschwingen dürfte. Denn Gamers Nexus haben zwar die (nominellen) Taktraten beider GeForce GTX 960 Karte einander angeglichen, jedoch kein Wort über das differierende Power-Limit verloren. Jenes ist mit 130 zu 160 Watt jedoch einigermaßen abweichend zugunsten der 4-GB-Karte, womit jene in der Praxis durchaus höher boosten könnte. Mittels niedrig angesetzter Nominal-Taktraten kann man diesen Effekt zwar verkleinern, aber nicht gänzlich aus der Welt schaffen – und zur Gewinnung einer belastbaren Aussage hätte man diesen Störfaktor besser vorab ausgeschaltet.

(Modell) FullHD fps FullHD 1%min FullHD 0,1%min
GeForce GTX 960 4GB (EVGA SSC) 106,9% 115,7% 116,2%
GeForce GTX 960 2GB (Asus Strix) 100% 100% 100%
GeForce GTX 1050 Ti 4GB (MSI) 106,8% 110,0% 112,2%
basierend auf den Benchmarks von Gamers Nexus

Somit sind die aus diesen Benchmarks zu ziehenden Aussagen weit weniger solide als jene sein könnten – und zeigen zumindest nicht auf einen großen Effekt bei den nominellen fps-Werten hin. Unter den Minimum-Werten wird der Abstand dann größer, zeigt die 4-GB-Karte meßbare Vorteile. Selbige gibt es auch im Sichtvergleich, wo die 2-GB-Karte unter Streaming-Artefakten und automatisch heruntergeregelter Texturenqualität zu leiden hat. Hier dürften wohl eher die großen Nachteile dieser Speichermenge zu suchen sein, die reinen fps-Werte sind hingegen (zumindest unter der FullHD-Auflösung) noch ganz vernünftig. Wichtig ist hierbei allerdings auch der Punkt, das die erzielten fps-Werte zumeist bei zwischen 25-30 fps liegen – und damit in einem Bereich, wo man zugunsten der besseren Spielbarkeit sowieso diverse Abspeckungen an der Bildqualität vornimmt. Sobald man jene allerdings durchführt, verschwindet laut Aussagen von Gamers Nexus die Performance-Differenz von 2 GB vs. 4 GB – sprich, auf heute spielbaren Bildqualitätssettings für die GeForce GTX 960 macht die Grafikkartenspeichermenge dann eine nochmals geringere Differenz aus. Erstaunlicherweise führt dieser Vergleich somit eher zu der Wertung, das eine anno 2015 gekaufte GeForce GTX 960 mit nur 2 GB Grafikkartenspeicher durchaus keine verkehrte Anschaffung war, der kleine Grafikkartenspeicher in der Praxis weit weniger hinderlich ist als gedacht.

Auf Medium gibt es einen sehr aufschlußreichen Beitrag einer persönlichen Twitter-Geschichte – welche eigentlich alles enthält, was es zu sozialen Netzwerken zu sagen gibt. Hierbei geht es um einen Fall von Accountsperre, welche den Benutzer ratlos darüber läßt, was denn nun konkret falsch gewesen sein soll bzw. wie man die Sache wieder in Ordnung bringen könnte. Die eigentliche Erkenntnis liegt dann in der tieferen Funkionsweise von Twitter, was sich auch auf andere soziale Netzwerke übertragen läßt: Jene sind in der Flut der täglich abgegebenen Postings zumeist nicht in der Lage, eine qualifizierte Entscheidung zu einem Einzelfall zu treffen. Ergo bestimmen weitgehend Algorithmen darüber, wer wegen was gesperrt wird – und selbst wenn irgendwo noch ein Mensch in der Entscheidungskette sitzten sollte, hat der zumeist nur sehr begrenzt Zeit hierfür. Damit lassen sich zwar eindeutige Fälle und auch Spam recht gut bekämpfen, aber mehrdeutige Sachen, Satire, Ironie & grenzwertige Sachen sind damit nicht zuverlässig behandelbar. Doch für das soziale Netzwerk ist Zeit Geld, daher lohnt eine tiefere Beschäftigung nicht, trotz der damit einhergehenden Kollateralschäden.

Das sich bei den genannten "mehrdeutigen Sachen, Satire, Ironie & grenzwertigen Sachen" jederzeit auch viele Nutzer finden lassen, welche dies aus persönlicher Sichtlage gern gesperrt sehen wollen, kommt erschwerend hinzu – die sozialen Netzwerke müssten hierbei also für Sachen einstehen, die auch unter den eigenen Nutzern nicht unumstritten sind. Natürlich bedeutet dies letztlich das sanfte Abgleiten in eine Meinungs-Konformität – zugelassen sind nur noch weichgespülte Inhalte, eine Disneyfizierung setzt ein. Doch andererseits gewinnen die sozialen Netzwerke nichts mit Randgruppen – die sozialen Netzwerke sind meistens so groß, das man sich glatt auf die Mehrheitsmeinung konzentrieren kann. Und dies führt letztlich zur Auflösung der Frage, wie man es hätte richtig machen sollen: Man darf den sozialen Netzwerken nicht solcherart Macht über sich geben sollen, das eine simple Accountsperre nunmehr einen erheblichen Schaden im eigenen sozialen Leben anrichtet – was der konkrete Twitter-Nutzer am Ende seines Beitrags auch selber erkannt hat. Die Lösung des Problems war im übrigen schon weit vor Facebook, Twitter & Co. erfunden: Die eigene Webseite – damit nicht die mühsam aufgebaute Sammlung von Naturfotos aus dem Netz fliegt, nur weil Twitter meint, neben dem Erstaccount "sicherheitshalber" auch den (überhaupt nicht von den Anschuldigungen betroffenen) Zweitaccount mitsperren zu müssen.

Hierzu kann man auch eine zweite Betrachtungsweise aufmachen – jene, ob den sozialen Netzwerken nicht zu viel Macht gegeben ist, wenn selbige dann auch noch die Kontrolle über die Meinungsfreiheit übernehmen sollen. Aus Sicht von privatwirtschaftlichen Unternehmungen stellt dieser Anspruch schließlich nur einen Kostenfaktor dar – ergo wird jener so schnell und günstig wie nur möglich über die Bühne gebracht. Die Menge der dabei entstehenden Kollateralschäden spielt ironischerweise um so weniger eine Rolle, je stärker man seinen Markt im Griff hat – sprich, ist man nur groß genug, perlt das alles am sozialen Netzwerk ab. In der Klasse eines Facebooks spielt dies beispielsweise keine Rolle mehr, da können am Tag abertausende Fehlentscheidungen entstehen – aber nur die wenigsten Personen haben die Möglichkeiten, um dagegen ernsthaft vorzugehen. Natürlich kann man sich in Rechtssteitigkeiten mit den sozialen Netzwerken verstricken, aber jene dauern üblicherweise Jahre und entsprechen im Aufwand üblicherweise nicht dem entstandenen Ärgernis. Nur Personen mit eigener Lobby (Promis & Politiker) können hierbei wirklich zeitnah eine Entscheidungs-Korrektur erreichen – aber dieser Weg steht dem Normalbürger logischerweise nicht offen.

Was an dieser Stelle als Ausgleich gegenüber den Rechten der Nutzer & Konsumenten fehlt, ist ein wirkmächtiger Schutz gegenüber unberechtigten Postingfiltern & Accountsperren – wie jetzt in Form eines "Meinungsfreiheits-Durchsetzungsgesetzes" gefordert. Dies mag im konkreten Fall der Profilierungsversuch einer im Wahlkampf stehenden Partei sein, legt aber dennoch den Finger in die Wunde, das die sozialen Netzwerke derzeit eben keine unparteiische Entscheidung zwischen Löschen oder Nichtlöschen treffen bzw. sogar nicht einmal treffen können. Denn derzeit existieren allein Anreize zum Löschen – in Form drohender Klagen oder gleich Bußgeldern bei Nichterfüllung, während für die gegenteilige Entscheidung in der Masse der Fälle keinerlei Sanktionen zu erwarten sind. Dies ist ungefähr so, als würde man einem Richter potentielle Gehaltseinbußen für jeden Freispruch androhen – die herauskommende Verurteilsquote kann man sich vorstellen. Es fehlt hier also der Gegenanreiz, welcher sicherlich ähnlich harsche Geldstrafen bei unberechtigten Postingfiltern & Accountsperren beinhalten sollte – damit letztlich der eigentliche Anreiz darin besteht, diese Entscheidungen so korrekt wie möglich (und nicht so einfach wie möglich) abzuhandeln.