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Hardware- und Nachrichten-Links des 19./20. September 2015

Die ComputerBase hat sich die Grafikkarten-Performance unter Trine 3 angesehen: Das Rollen- und Puzzlespiel kommt mit der (etwas aufgebohrten) Engine des Vorgängers daher und verlangt daher keine große Grafik-Hardware. Damit es wenigstens ein wenig fordernd ist, hat die ComputerBase auf der Anti-Aliasing-Stufe "High" getestet, welche sich aus FXAA samt 2x Supersampling zusammensetzt. Moderne Hardware hat damit aber auch kein Problem, selbst ältere HighEnd-Beschleuniger wie Radeon R9 280X oder GeForce GTX 770 werfen unter FullHD noch Frameraten über 70 fps ab. Selbst klare Mainstream-Modelle wie Radeon R7 370 und GeForce GTX 950 kommen hier mit über 40 fps noch in den Genuß von Supersampling Anti-Aliasing. Sollte die Performance irgendwo dennoch nicht reichen (beispielsweise unter höheren Auflösungen), kann man dies fix mit dem Zurückschalten auf einfaches FXAA kontern, was die Frameraten um ca. 40-50% erhöht. Vermutlich kommen damit auch ältere Grafikkarten noch sehr gut unter Trine 3 mit – bei den Prozessoren scheint es ähnlich zu sein, da keinerlei Performance-Unterschiede zwischen 2 oder 4 CPU-Kernen, HyperThreading on/off sowie CPU-Taktraten von 2.5 oder 4.4 GHz gemessen werden konnten.

Die kürzliche Meldung zu den Grafikkarten-Verkäufen bei Mindfactory ist natürlich nach einigen Gründen arg ungenau schon in ihrer Datenbasis: Es fehlen die Verkäufe der Radeon R9 200 Serie, welche derzeit schließlich immer noch laufen und einigen potentiellen Umsatz von der Radeon R300 Serie abziehen. Diese Verkäufe zu ermitteln, wäre erst einmal einfach – läuft jedoch in die Gefahr potentieller Fehler hinein, wenn innerhalb der Radeon R200 Serie vielleicht bereits eingestellte Modelle existieren. Jene würden dann seitens der Mindfactory nicht mehr gelistet und somit deren Verkäufe in der Aufsummierung fehlen. Dabei muß es sich nicht einmal um jetzt zum allgemeinen Verkaufsende der Radeon R200 Serie auslaufende Modelle handeln – auch früher kann es schon Karten gegeben haben, die aufgrund beispielsweise eines neuen Platinenlayouts o.ä. nicht mehr hergestellt werden und damit dann aus der öffentlich sichtbaren Verkaufsstatistik (längst) herausgefallen sind.

Aber primär deswegen, weil diese Radeon R200 Serie derzeit ausläuft, lassen sich die Verkaufsdaten dieser Grafikkarten-Serie derzeit nicht mehr korrekt ermitteln. Man kann ganz aktuell sehen, daß das Angebot an Modellen der Radeon R200 Serie deutlich geringer ist als das Angebot an Modellen der (erst vergleichsweise kurz im Markt stehenden) Radeon R300 Serie – was klar darauf hindeutet, daß es im Feld der Radeon R200 Grafikkarten schon viele nicht mehr gelistete Modelle gibt. Gleiches trifft in noch stärkerem Maße auf die GeForce 700 Serie zu, welche derzeit schon regelrecht ausgelaufen ist und daher bei der Mindfactory fast gar nicht mehr gelistet wird. Diese Daten sind leider verloren – zumindest wenn man diese öffentlich einsehbare Quelle betrachtet, intern dürfte Mindfactory jene Daten sicherlich haben (und darf uns jene auch gern mitteilen). Für den Augenblick muß man mit der vorhandenen Datenbasis leben – welche sowieso erst bei späterer, erneuter Betrachtung (über den Differenzwert) zu wirklich guten Aussagen taugt.

Netzpolitik berichten über eine wichtige Gerichtsentscheidung zugunsten der "Fair Use" Ausnahme im US-Copyright: Hierbei konnte gerichtlich festgestellt werden, daß das plumpe Löschen eines Videos durch YouTube nach einer DMCA-Aufforderung ohne der vorherigen Prüfung auf eine eventuelle Fair-Use-Ausnahme bereits dieses Recht verletzt – sprich, YouTube hätte dies prüfen müssen, anstatt sinn- und verstandlos zu löschen. Dabei wurde sogar eine Haftung von YouTube gegenüber einer solcherart widerrechtlichen Löschung aufgestellt – ein sehr interessanter Punkt, denn ohne wirkliche Konsequenzen nützt die beste Rechtslage nichts. Wenn nun also YouTube etwas ohne Prüfung auf eine eventuelle Fair-Use-Ausnahme löscht (oder aber diese Fair-Use-Prüfung maßgeblich vergeigt), kann ein US-Bürger sogar Schadensersatz von YouTube einklagen. Hiermit wird YouTube also dazu gezwungen, nicht einfach so widerstandslos zu löschen, sondern sich mit den angezeigten Fällen auch wirklich zu beschäftigen.

Aufgrund dieser Prüfungen dürfte YouTube auch besser erkennen können, aus welcher Richtung eher rechtskonforme Löschanfragen kommen – und aus welcher Richtung oftmals nicht rechtskonforme. Letztere "Kunden" könnte YouTube dann an den Kosten des ganzen Prüfverfahrens beteiligen – oder alternativ könnte eben jene steigenden Prüfkosten YouTube auch dazu animieren, mittels seiner Lobbyisten gegen diese Rechtslage vorzugehen und ein praktibleres Urheberrecht einzufordern. Zwar gilt diese Rechtssprechung samt der darauffolgenden Auswirkungen erst einmal nur für die USA – sobald sich bei YouTube aber irgendwann einmal ein System etablieren könnte, was nicht einfach nur bedingungslos auf Zuruf der Rechtsinhaber löscht, sollte dies auch positive Auswirkungen für Europa haben können. Deutschland ist dann leider wieder ein Sonderfall aufgrund fehlender Fair-Use-Gesetzgebung und des nach wie vor schwelenden Grundsatz-Streits zwischen YouTube und der GEMA.