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Hardware- und Nachrichten-Links des 20./21. August 2015

Etwas Irritationen gibt es derzeit um den Launchtermin der Radeon R9 Nano: Gemäß Videocardz soll die Karte in der nächsten Woche antreten – was aber eventuell auch nur gut geraten ist angesichts des Punkts, daß AMD früher schon einen August-Start angekündigt hatte und dafür nun ja nicht mehr viel Zeit bleibt. Die PC Games Hardware vermeldet hingegen zuerst einen Releasetermin vom 27. August, basierend auf einer fernöstlichen Quelle – und gibt dann etwas nebulös von sich, daß man "nicht unbedingt von einem umfassenden Informationsfluss in diesem Monat" ausgehen würde, was auch immer dies genau bedeuten mag. Möglicherweise steht die PCGH an dieser Stelle schon unter NDA (seitens AMD) und darf daher nicht klar sagen, daß der August-Termin nicht mehr real ist. Man kann sich an dieser Stelle nur überraschen lassen – wobei man nicht auf Leaks von Grafikkartenherstellern und Händler warten sollte, jene sind beim Launch der bisherigen Fiji-basierten Grafikkarten auch nicht aufgetreten (weil AMD diese Karten bis kurz vor Launch extrem unter Verschluß gehalten hat).

Gemäß dem Tech Report wird Intel bei seinen zukünftigen integrierten Grafiklösung den "Adaptive Sync" Standard der VESA unterstützen – und damit indirekt AMDs FreeSync, denn "Adaptive Sync" ist letztlich nichts anderes. Damit sollten dann auch Displays, welche für AMDs FreeSync aufgelegt werden, mit Intel-Grafklösungen unter Adaptive Sync funktionieren – ein deutlicher Zugewinn für den AMD-Standard, welcher natürlich auch von Anfang an offen sowie frei von Lizenzkosten konzipiert war. Intels Aussage bezieht sich allerdings allein auf zukünftige Intel-Grafiklösungen, da die aktuellen Intel-Grafiklösung bis einschließlich der Skylake-Grafik die für Adaptive Sync nötigen Hardware-Änderungen augenscheinlich noch nicht tragen. Da die Skylake nachfolgende Intel-Generation "Kaby Lake" wohl das Skylake-Silizium unverändert weiterbenutzen wird, dürfte es in dieser Frage frühestens mit der Cannonlake-Generation im Jahr 2017 so weit sein.

Gegenüber Heise hat Intel bestätigt, daß die Skylake-Prozessoren nicht mehr für die Nutzung mit normalem DDR3-Speicher bestimmt sind – sondern nur noch für DDR4- oder DDR3L-Speicher. Der Unterschied zwischen DDR3 und DDR3L liegt dabei allein in der angesetzten Speicherspannung: 1.5V bzw. 1.35V – regulär unterstützt Skylake nur noch letzteres. Stark Intel-konforme Mainboards dürften sich daran halten, womit der Einsatz von handelsüblichem DDR3 ein Risiko zu Lasten des Anwenders darstellen würde. Die Mainboard-Hersteller können natürlich eigene Lösungen ersinnen und dann mit dem Support von normalem DDR3-Speicher werben. Die Frage ist, ob dies wirklich passiert – denn die Enthusiasten schauen eher auf DDR4-Speicher und für den OEM-Markt muß sich jeder Mehraufwand centgenau rechtfertigen lassen. Andererseits kann man davon ausgehen, daß typische Retail-Mainboards derart solide ausgelegt sind, daß auch ohne expliziten Support vor normalem DDR3 dieses darauf läuft – ein wenig mehr Speicherspannung halten schließlich die allermeisten Retail-Mainboards problemlos aus. Daher käme es erst einmal auf den Versuch an, ehe man hier ein wirkliches Problem sieht. Mit den jüngsten Preissenkungen bei DDR4-Speicher dürfte aber sowieso nur noch eine Minderheit an Nutzern zu DDR3/L-Speicher für Skylake greifen, in absehbarer Zeit sollte sich dieses "Problem" automatisch erledigt haben.

Nochmals Heise berichten über eine Intel-Aussage zu den Kosten von "3D XPoint": Jene neue Speichertechnologie soll "halb so teuer wie DDR4" sein – was wohl eine Angabe pro Gigabyte sein soll. Dies bedeutet allerdings auch, daß richtig große Speichermengen wie bei heutigen SSDs dann ganz schnell ins Geld gehen würden – eine 512 GB große 3D-XPoint-SSD würde dann auf einen Preis von ca. 1800 Euro kommen, echte Massenspeicher mit mehreren Terabyte Größe würden dann fünfstellige Beträge kosten. Als kleinerer Zwischenspeicher im Rahmen von 64 GB wäre es immer noch rund 220 Euro – nicht gerade wenig für einen gewissen zusätzlichen Beschleunigungseffekt. Intel hat diese Preisangabe sicherlich sorgfältig ausgewählt, weil jene bestmöglich verschleiert, was auf alle neu aufkommenden Speichertechnologien am Anfang prinzipgebunden zutrifft – sie sind meist sehr teuer. Nur über Weiterentwicklung und erste Markterfolge kann demzufolge erreicht werden, daß diese Preise auf ein verträgliches Niveau absinken. Deswegen kommt "3D XPoint" auch zuerst ins Serversegment – weil man dort die hohen Anfangspreise eher zahlt, wenn einfach nur der Beschleunigungseffekt vorhanden ist.

Netzpolitik bringen eine Auswertung des eMail-Providers Posteo zu den Behördenanfragen gemäß der Bestandsdatenauskunft, welche die Kritik an der Vorratensdatenspeicherung mit belegbaren Argumenten untermauert: Denn schon jetzt, noch ohne gesetzliche Vorratsdatenspeicherung halten sich die Ermittlungsbehörden nicht an die bestehende Gesetzeslage und fordern Daten ohne ausreichende Begründung, ohne passende Form und Datenschutzvorkehrungen sowie teilweise sogar ohne ausreichende Rechtsgrundlage an. Nach Einschätzung von Posteo sind fast alle eingereichten Ersuchen rechtswidrig – diese Aussage aus dem Mund eines Geschäftsführers ist dann schon etwas gewichtiger als bei anderen Meldungen, die immer wieder gern als "bedauerliche Einzelfälle" abgebügelt werden können. In der Summe der Dinge läuft schon die jetzige Bestandsdatenauskunft "chaotisch" ab – wie es dann werden würde, wenn die Vorratsdatenspeicherung dazukommen sollte, kann sich jeder selber ausmalen.

Zudem wird seitens Netzpolitik noch angemerkt, daß der Richtervorbehalt als gesetzlich so gedachtes Kontrollgremium diese Aufgabe nicht wirklich erfüllt, wenn nur in absolut krassen Fällen es teilweise dazu kommt, daß Richter ihre Unterschrift verweigern. Das zugrundeliegende Problem ist hier durchgehend, daß den Ermittlungsbehörden keinerlei Sanktionen bei rechtswidrigem Verhalten drohen – jene gleichzeitig aber das unterschwellig immer vorhandene Drohpotential einer Amtsmarke aus dem Justizbereich genüßlich ausspielen. So lange den Beamten hier keine klaren Grenzen gesetzt werden und wiederholte Verstöße nicht justizabel werden, wird es immer Mißbrauch geben. Wenn man es dagegen – wie derzeit – einfach unbeachtet weiterlaufen läßt, wird der Mißbrauch gar zum Normalzustand. Daneben begünstigt das Mißachten von Regeln und Gesetzen ausgerechnet durch den Justizapparat auch nicht gerade die Rechtstreue des normalen Bürgers – insbesondere das Argument, doch speziell den Ermittlungsbehörden "etwas Spielraum" zu lassen, ist deshalb niemals valide.