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Hardware- und Nachrichten-Links des 20./21. Februar 2016

WCCF Tech zeigen den neuesten AMD-Teaser zur kommenden DualChip-Lösung Raden R9 Fury X2 in Form von im Bild gezeigten Komplettsystemen namens "Tiki" seitens PC-Hersteller Falcon North West. Echte neue Informationen gibt es bis auf dieses eine Bild nicht – der Rest der ganzen Story bei WCCF Tech ist eine Zusammenfassung früher bekanntgewordenener Details – darunter solcher wichtiger wie der direkten AMD-Aussage von nur 12 TeraFlops Rechenleistung. Damit hätte die Radeon R9 Fury X2 aber gerade einmal nur 50% mehr Rechenleistung als die Radeon R9 Fury X, was auf arg niedrige Taktraten bei dieser DualChip-Lösung schließen lassen würde. Zurückkommend zu den "Tiki" Komplettsystemen: An diesen fällt auf, daß man den "Radeon Technologies Group" Schriftzug an der Gehäuseseite nunmehr weitaus größer hat ausfallen lassen als das AMD-Logo samt AMD-Schriftzug. Daneben ist das komplette Gehäuse in ATI-rot und nicht im AMD-grün gehalten – deutliche Zeichen für eine stärkere Emanzipation der Radeon-Gruppe innerhalb von AMD.

Damit entspricht AMD einer langjährigen Forderung von Marktbegleitern, welche schon früher auf die eher ungünstige Verbindung der Marken ATI und AMD hingewiesen haben – man hat hier in einer Zeit, wo die Marke AMD immer schwächer wurde, die eigentlich gängige Marke ATI immer weiter zurückgedrängt, was letztlich dem ganzen Grafikkarten-Geschäft von AMD geschadet hat. Ob ATI als Marke jemals zurückkommt, wäre zwar zu bezweifeln, aber AMD versucht es nunmehr mit der besseren Herausarbeitung der "Radeon"-Verkaufsmarke, womit man womöglich beide Pole (ATI & AMD) besser miteinander verbinden kann. Eine geschäftliche Herauslösung der ehemaligen ATI-Sparte aus dem AMD-Unternehmen ist dagegen auch weiterhin nicht zu sehen, dafür ist die ganze Grafikchip-Technologie für AMD inzwischen viel zu (elementar) wichtig sowohl für die eigenen Mainstream-Prozessoren als auch für das lukrative (und AMD derzeit wirtschaftlich den Hals rettende) Geschäft mit Konsolen-Chips.

In unserem Forum wird auf frühere wie aktuelle Nennungen von "HBM" auf nVidia-Präsentationsfolien zum Pascal-Chip GP100 hingewiesen – womit dann bestätigt wäre, das nVidia tatsächlich auf diese Schiene geht und für den GP100 nicht GDDR5X oder andere eingebettete Speicher wie HMC verwenden wird. Irritierend ist allerhöchstens, daß andere nVidia-nahe Folien immer mal wieder von "HMC" reden, wie beispielsweise noch im letzten Sommer. Aber womöglich entstammt dies auch (sehr) frühen Projektionen, wo HBM noch nicht bekannt war, HMC allerdings (als Forschungsprojekt seitens Micron) hingegen schon seit einigen Jahren. Möglich auch, daß der Begriff "HMC" einfach als Oberbegriff für eingebettete Speicher eingesetzt wurde, obwohl dann konkret HBM eingesetzt werden wird. Die angepeilte Speicherbandbreite von grob 1 TB/sec wird man so oder so nur mit HBM erreichen können – konkret mit einem 4096 Bit DDR Speicherinterface samt einer Taktrate von 1000 MHz QDR.

Desweiteren wird in unserem Forum aus einer eher kryptische/verwirrenden AMD-Aussage bei Twitter über 8,6 Milliarden Transistoren bei Polaris 11 spekuliert – gemessen an der Annahme, der kürzlich genannte 232mm² große 14nm-Chip von AMD wäre Polaris 11. Dies würde eine Packdichte von immerhin 37 Millionen Transistoren pro mm² Chipfläche ergeben – was eine Verbesserung um den Faktor 2,5-2,6 gegenüber der 28nm-Fertigung ergeben würde, wo AMD zuletzt Packdichten im Bereich 14-15 Mill. Transistoren pro mm² erreicht hatte. Ganz die Transistorenmenge des Fiji-Chips mit seinerseits 8,9 Mrd. Transistoren würde man damit aber nicht erreichen – und unterhalb dieser Menge wird es kaum werden, schließlich muß Fiji geschlagen werden, eigentlich sogar der GM200-Chip von nVidia (~8 Mrd. Transistoren). Bislang liegt dies alles eher noch im Status erster, fehlbarer Spekulationen, zumal es auch gänzlich andere Auslegungen jener AMD-Aussage gibt.

Golem beschäftigen sich eingehend mit der nunmehr erstinstanzlich gescheiterten Klage der VG Media gegen Google bezüglich des Presse-Leistungsschutzrechts bzw. der konkreten Frage, ob die Verlage von Google zu kostenlosen Nutzungslizenzen genötigt werden dürfen. Jenen primär das Kartellrecht berührenden Vorwurf sah das Landgericht Berlin allerdings nicht als erfüllt an, sondern sprach sogar die Zeit vor dem Leistungsschutzrecht als "ausgewogenes System" an – ein deutlicher Hinweis darauf, daß die Richter das Leistungsschutzrecht nicht gerade als sinnvolle Rechtserweiterung ansehen. Gleichzeitig hat zudem genau diese Begründung auch dazu geführt, die sicherlich gewisse "Erpressung" der Verlage durch Google nicht gerichtlich anzuerkennen – weil andersherum wohl auch das komplette Leistungsschutzrecht als eine Erpressung von Google durch die Verlage angesehen werden kann. Das Gericht hat hierbei also eine (seltene) Entscheidung zugunsten des "gesunden Menschenverstands" getroffen – was beide Streitparteien sicherlich nicht davon abhalten wird, den Streit in der nächsten Rechtsinstanz und auf anderen Ebenen weiterzuführen.