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Hardware- und Nachrichten-Links des 21. Juli 2014

SemiWiki bringen interessante Anmerkungen zu den Kosten- und Flächenvorteilen der kommenden 20nm- und 14/16nm-Fertigungen. So soll der Flächenvorteil von 20nm gegenüber 28nm bei faktisch 100% liegen, sprich grob die doppelte Anzahl an Transistoren in derselben Chipfläche untergebracht werden können (andere Quellen sprachen früher von +90%). Die Waferkosten steigen bei der 20nm-Fertigung bekannterweise stark an, jedoch immer noch nicht so stark, daß jene den genannten Flächenvorteil komplett auffressen würden – sprich, 20nm-Wafer kosten nicht das Doppelte wie 28nm-Wafer. Allerdings dürfte zumindest anfänglich trotzdem vieles für 28nm sprechen: Denn die Produktionsausbeute beim ausgefeilten 28nm-Verfahren dürfte nahe des Optimums liegen, während für das neue 20nm-Verfahren anfänglich kaum eine ähnliche gute Produktionsausbeute zu erwarten ist. Gut möglich, daß sich rein vom Kostenpunkt her zumindest am Anfang 20nm und 28nm kaum etwas nehmen – je länger 20nm läuft, um so problemloser und damit interessanter wird dieses Fertigungsverfahren natürlich werden.

Die nachfolgende 14/16nm-Fertigung soll hingegen kaum Flächenvorteile gegenüber 20nm bieten (nur Richtung 5-10%), dafür aber auch kaum höhere Produktionskosten verursachen. Hauptursache hierfür ist sicherlich, daß sowohl bei TSMC (16nm) als auch bei Samsung & GlobalFoundries (14nm) die jeweiligen 14/16nm-Prozesse nur zum geringsten Teil wirklich in 14nm und 16nm Strukturbreite ausgeführt werden, sondern vielmehr eigentlich "20nm mit 3D-Transistoren (FinFETs)" darstellen. Interessant sind diese 3D-Transistoren nicht aus Gründen der Flächenersparnis, sondern weil hiermit schnellere Schaltzeiten (aka höhere Taktraten) sowie geringere Leckströme möglich werden – letzteres ist insbesondere für HighEnd-Designs wie Performance-Prozessoren und Grafikchips wichtig. Genau in dieser technischen Erklärung dürfte letztlich auch der Grund dafür liegen, falls die Grafikchip-Entwickler die 20nm-Fertigung tatsächlich komplett links liegenlassen sollten.

Wie Golem berichten, will die Bundesregierung im Streit um die konkrete Auslegung des Leistungsschutzrechts nicht mit irgendwelchen Klarstellungen eingreifen – sondern erst nach vorliegenden (jahrelangen) Erfahrungen eine Neufassung angehen. Wirkliche Erfahrungen können sich jedoch derzeit überhaupt nicht ergeben, da die laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Verlagen und Google eine rechtsaufschiebende Wirkung haben. In der Praxis läuft dies darauf hinaus, daß sich der Gesetzgeber darum drückt, das unbestimmt formulierte Gesetz derart umzuarbeiten, daß es klare Richtlinien und Grenzen vorgibt – und diesen Streit den Gerichten überläßt, welche aber eigentlich dafür gar nicht zuständig sind, zu erraten, was denn nun der Gesetzgeber genau gemeint haben könnte. Demzufolge darf man sich nunmehr auf jahrelangen gerichtlichen Streit "freuen", währenddessen eine generelle Neufassung des Leistungsschutzrechts seitens des Gesetzgebers erst einmal auf die lange Bank geschoben wird.

Nochmals Golem berichten über Hoffnungen des Bitkom-Chefs, die nahezu Monopolstellung von Google in Europa würde mittel- und langfristig durch neue Kontrahenten geschwächt werden. Hierzu werden als Ansatzpunkte russische und chinesische Kontrahenten Googles genannt – welche sicherlich durch ihre starke Stellung auf ihren jeweiligen Heimatmärkten den Wettbewerb mit Google angehen können, speziell in Westeuropa allerdings aufgrund ihrer Herkunft kaum eine Chance haben dürften. Das US-Unternehmen Google mit russischen oder chinesischen Alternativen zu ersetzen, würde das Sprichwort "vom Regen in die Traufe gekommen" sicherlich vollkommen erfüllen, selbst wenn es anfängliche Vorteile gäbe. Bemerkenswert ist, daß nicht von europäischen Alternativen gesprochen wurde – und dies sicherlich nicht mangels Interesse, sondern mangels Verfügbarkeit solcher. Leider haben die bestehenden Strukturen effektiv das Entstehen wirklich großer Internet-Unternehmen mit europäischen Ursprung verhindert – ein Punkt, welchen sich die europäischen Politiker anheften dürfen.