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Hardware- und Nachrichten-Links des 21./22. März 2015

In unserem Forum wird derzeit intensiv darüber diskutiert, inwiefern die Preislage der GeForce GTX Titan X zu rechtfertigen ist. Hier spielt natürlich auch der psychologische Effekt mit hinein, daß die Titan X durch den schlechten Dollar/Euro-Kurs in Euro nun deutlich mehr kostet als seinerzeit die originale GeForce GTX Titan – selbst wenn der US-Listenpreis identisch ist. Als ein gutes Ausgangsargument kann gelten, daß der Sprung der Titan X gegenüber der schnellsten Karte der Vorgänger-Generation (der GeForce GTX 780 Ti) weit weg von der Performance-Verdopplung ist, welche nVidia in früheren Zeiten an dieser Stelle geboten hat. Andererseits stand nVidia für die Titan X bzw. den GM200-Chip auch keine neue Fertigungstechnologie zur Verfügung – gut zu sehen an den Transistoren-Zahlen, welche zwischen 780 Ti und Titan X nur eher geringfügig nach oben gingen. Am Ende ist die Preissituation in erster Linie durch ein Marktversagen begründet: Mangels schlagkräftiger Konkurrenzangebote in diesem Preisbereich konnte sich nVidia diese Preise bisher einfach leisten – was dann auch zu einer langfristigen Erhöhung der Grafikkarten-Durchschnittspreise führte.

Daneben wäre eine interessante Frage, wann und und in welcher Form eine abgespeckte GM200-Variante daherkommt – schließlich steht im nVidia-Portfolio nach der GeForce GTX 980 für 549$ dann nur noch die GeForce GTX Titan X für 999$. Spätestens mit dem Launch des Fiji-Chips und seiner prognostizierten Preispunkte genau in diesem Zwischenbereich könnte dann eine (spekulativ so genannte) GeForce GTX 980 Ti für nVidia notwendig werden. Jene sollte 10-15% langsamer als die GeForce GTX Titan X werden – wobei dies nicht ganz einfach auszutangieren sein wird, denn bei 15% langsamer ist man der GeForce GTX 980 zu nahe, bei 10% langsamer besteht kaum ein Unterschied zur GeForce GTX Titan X. In jedem Fall wird es eine Abspeckung beim der Speichermenge auf 6 GB geben, damit wenigstens optisch ein gewisser Unterschied zur großen GeForce GTX Titan X gewahrt bleibt. Die DoublePrecision-Fähigkeit läßt sich dann nicht mehr beschneiden (wie beispielsweise bei der GeForce GTX 780 Ti), da der GM200-Chip nicht über eine solche verfügt (zumindest nicht über 1/32 hinausgehend).

Eine andere denkbare Variante wäre, wenn nVidia jene GeForce GTX 980 Ti aus dem GM204-Chip zieht, sprich eine taktstärkere GeForce GTX 980 auflegt. Die notwendige Taktreserven hat der GM204-Chip dafür sicherlich, zusammen mit gleich 8 GB Speicher würde sich auch eine pro Forma sehr schnelle Grafikkarte basteln lassen. Jene hätte sogar den Vorteil, der GeForce GTX Titan X nicht das Wasser abzugraben: Denn trotz aller Schnelligkeit eines höher getakteten GM204-Chips würde jener in höheren Auflösungen immer noch bedeutsamen Nachteile gegenüber dem GM200-Chip der GeForce GTX Titan X haben. Einziges Problem an dieser Möglichkeit wäre, daß auch der kommende Fiji-Chip primär zur Bewältigung höherer Auflösungen geschaffen wurde – und eine GeForce GTX 980 Ti auf GM204-Basis dann also noch stärker gegenüber dem Fiji-Chip verlieren würde als eine GeForce GTX 980 Ti auf GM200-Basis. nVidia muß sich hier also zwischen zwei Übeln entscheiden – und hat eigentlich schon den grundsätzlichen Fehler gemacht, die GeForce GTX Titan X nicht mit noch etwas mehr Performance in den Markt zu entlassen: Preislich fehlt sicherlich eine weitere Grafikkarte zwischen GeForce GTX 980 und Titan X – von der Performance her wird es dagegen knapp, dazwischen noch eine weitere Grafikkarte zu pressen.

Spielerecht und Spielkultur beschäftigen sich mit den neuen IARC-basierten Jugendschutz-Kennzeichnungen im Play Store von Google. Die International Age Rating Coalition (IARC) ist ein Zusammenschluß verschiedener nationaler Jugendschutzwächter, darunter auch der deutschen USK, welche sich an einem internationalen Jugendschutz-System versucht. Da sich die verschiedenen nationalen Auffassungen darüber, welche Altersgrenzen nun für einzelne Jugendschutz-"Delikte" angemessen sind, sowieso nicht unter einen Hut bringen lassen, ist man hierbei jedoch einen anderen Weg gegangen: Die Spielepublisher können ihr Spiel zwar bei einer einzigen Stelle – der IARC – anmelden, bekommen dafür jedoch regionsspezifische Alterseinstufungen je nach nationalen Befindlichkeiten. Dasselbe Spiel kann also beispielsweise im Play Store dem deutschen Nutzer mit "ab 16" angezeigt werden, dem US-amerikanischen Nutzer dagegen mit "T" (aka ab 13 Jahren).

Dies entspricht sicherlich nicht der eigentlich antrebenswerten Internationaliserung des Jugendschutzes, sondern bringt in erster Linie nur Vereinfachungen für die Spielehersteller mit sich – wobei die daraus zu gewinnende Rechtssicherheit natürlich auch wieder dem Spieler zu gute kommt. Offen bleibt noch ein wenig der legale Status dieser Ratings in Deutschland: Denn trotz daß die USK bei der IARC mitarbeitet und die Ratings im Sinn und sogar mit Logo der USK vergeben werden, basieren jene IARC-Ratings dennoch nur auf einem vom Spielehersteller auszufüllenden Fragebogen – und nicht wie bei der USK ansonsten üblich einem ernsthaften, unabhängigen Prüfvorgang, bei welchem die USK-Tester auch selber zum Joystick greifen. An dieser Stelle wäre sicherlich eine Gesetzesänderung anzuraten, welche jene IARC-Ratings in Deutschland offiziell anerkennt – dann könnten sich auch andere Jugendschutzsysteme bzw. von dem Thema Jugendschutz tangierte Bereiche (einfaches Beispiel: Spieleberichterstattung oder Lets-Play-Videos) rechtssicher auf diese IARC-Ratings berufen.