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Hardware- und Nachrichten-Links des 24. August 2017

WCCF Tech wollen über eine AMD-nahe Quelle in Erfahrung gebracht haben, wie AMD in Zukunft Straßenpreise zur Radeon RX Vega 64 ermöglichen möchte, die eher derem Listenpreis entsprechen. Dies würde für Deutschland Preislagen ab 500 Euro ergeben, nachdem der aktuelle Dollar/Euro-Kurs den Mehrwertsteuer-Aufschlag gegenüber dem (in den USA üblicherweise ohne MwSt. angegebenem) Listenpreis von 499 Dollar nahezu perfekt ausgleicht. Demnach will AMD zukünftig ausgesuchten 10-20 Einzelhändlern interne Rabatte auf die nackte Karte anbieten – und damit deren Verkaufspreise in die Richtung des Listenpreises drücken. Die von dieser Aktion ausgeschlossenen anderen Einzelhändler müssten dann logischerweise nachziehen, womit sich ein insgesamt niedrigeres Preisniveau etablieren könnte – zumindest so lange wie die Kartenangebote der 10-20 rabattierten Einzelhändler nicht umgehend ausverkauft sind. Die Praxis wird zeigen müssen, ob diese Methode funktioniert – und ob WCCF Tech überhaupt Recht behalten mit dieser Meldung. Auf Deutschland bezogen müsste es erst einmal Angebote der nackten Karte selber überhaupt geben – bislang sind alle (lieferbaren) Preislistungen reine "Radeon Packs", auch wenn dies bei den Einzelhändlern manchmal nur im Kleingedruckten notiert wird.

Interessanterweise werden laut dieser Meldung seitens AMD die Einzelhändler als "Übeltäter" an den hohen Straßenpreisen der Radeon RX Vega 64 benannt – jene würde sich nicht an AMDs (rechtlich natürlich nicht bindende) Preisvorgaben halten, sondern schlicht ein eigenes Geschäft zu machen versuchen. Andererseits kann so etwas natürlich nur in Phasen schlechter Verfügbarkeit bzw. eines unzureichend breit aufgestellten Angebots passieren – wie gerade jetzt bei der Radeon RX Vega 64 zu sehen, welche regelmäßig immer wieder nur von denselben 4-6 Einzelhändlern angeboten wird (wovon zudem noch mehrere zum gleichen Konzern gehören). Bei anderen Grafikkarten-Launches sind anderthalb Wochen nach Marktstart oft zwei Dutzend Einzelhändler mit Angeboten unterwegs, ist deren Preiskampf untereinander dann schon im vollen Gange. Genau diese Angebotsbreite fehlt der Radeon RX Vega 64 – damit kann einfach kein Preiskampf der Einzelhändler in Gang kommen, welcher (bei ausreichender Verfügbarkeit) die Straßenpreise dann ganz automatisch in Richtung der Listenpreise herunterdrückt. Aber vermutlich liegt das eigentliche Ärgerniß in der schwachen Verfügbarkeit der entsprechenden Vega-10-Chips von AMD, womit diese ganzen natürlichen Marktmechanismen einfach nicht mehr wirklich funktionieren (bzw. in die aus Konsumentensicht falsche Richtung hin funktionieren).

Laut einem Reddit-Nutzer pappt Grafikkarten-Hersteller Inno3D auf seine Grafikkarten aktuell den Warnhinweis, das jene nicht fürs Mining gedacht seien und das Schäden durchs Mining nicht von der Garantie gedeckt sind. Wie ernsthaft jener Warnhinweis zu nehmen ist, kann für den Augenblick nicht geklärt werden und käme wahrscheinlich sowieso auf die Praxis an. Der springende Punkt ist hierbei, ob man überhaupt Mining von der Produktgarantie ausschließen kann – dies wird für die USA und Europa mit deren gesetzlichen Gewährleistungs- und Garantiepflichten gern verneint. Ganz so sicher sollte man sich dabei aber nicht sein, immerhin bewerben die Grafikkarten-Hersteller jene Funktionalität in aller Regel nicht und wird auch jeder eventuell von einem Gericht bestellter Experte zugeben müssen, das diese Nutzungsmöglichkeit ganz gewiß nicht in der Zielrichtung der kompletten Grafikkarten-Entwicklung (von Consumer-Modellen) liegt. Zudem sind Grafikkarten auch nicht wie Prozessoren Allzweck-Geräte, die praktisch für jede Rechenoperation geeignet und gedacht sind – sondern eben vielmehr Spezial-Geräte mit einem sehr klar definierten Aufgabenfeld.

Die Verwendung einer Grafikkarte zum Minern könnte man daher rechtlich durchaus ähnlich ansehen wie Overclocking: Sicherlich rein technisch möglich, aber eben außerhalb dessen, was der Hersteller mit dem Gerät ursprünglich vor hatte – und damit außerhalb dessen Garantie bzw. sogar der Gewährleistung. Es gilt ja üblicherweise, das Garantie & Gewährleistung nur für den regelkonformen Betrieb gilt – und dauerhaftes Minern gehört bei einer Grafikkarte weder üblicherweise dazu (dafür ist das Thema zu neu), noch kann es als reguläre Seitennutzung-Möglichkeit angesehen werden, so lange es der Hersteller nirgendwo erwähnt oder bewirbt. Ob der Grafikkarten-Hersteller natürlich überhaupt die Möglichkeit hat, eine dauerhafte Mining-Nutzung festzustellen bzw. ob ein etwaiger Schaden auch wirklich davon herrührt, wäre dagegen eher zu bezweifeln. Insofern ist eher nicht zu erwarten, das Minern der Umtausch ihre regulär defekt gegangenen Grafikkarten verweigert wird, so lange es sich bei einer kurzen Augenscheinsprüfung als "normal" anzusehende Fälle handelt. Allenfalls könnte Inno3D mittels dieser Methode die Ansprüche von Profi- und SemiProfi-Minern zurückweisen, wenn diese einmal pro Woche mit einer neuen defekten Grafikkarte ankommen – möglicherweise ist das ganze auch nur für diesen Zweck gedacht.

Heise vermelden einen interessanten neuen Malware-Ansatz: Die Ransomware "SyncCrypt" versteckt ihren Schadcode in Bilddateien – und tarnt jenen somit vor üblichen Virenscannern, welche zwar den entpackten Schädling mit vernünftiger Quote erkennen, den in die Bilddatei eingepackten Schädling jedoch nur in einem einzigen Fall. Der Fehler liegt hier allerdings zuerst bei den Herstellern von Antiviren-Software, welche natürlich auch den in das Bild gepackten Schadcode scannen und erkennen sollten. Andererseits ist das ganze auch ein typischer Fall von "mit einfachen Hausmitteln wäre dies nicht passiert": Denn zum einen sollte der Downloaders (welcher dann die eigentliche Malware nachlädt) gar nicht erst ins Internet gelangen – dies ist erreichbar mit einer Firewall, welche jedes unbekannte Programm erst einmal automatisch blockiert. Und zum anderen muß der Downloader auch gar nicht erst starten, basiert jener doch auf dem Windows Scripting Host (WSH) – und zu dem kursiert schon seit Windows-XP-Zeiten der Hinweis, selbigen abzuschalten. Bis auf den seltenen Fall, das man eigene Scripte schreibt, ist bis jetzt auch keinerlei Software aufgefallen, die den WSH unbedingt benötigt – bei Malware ist der WSH dagegen überaus beliebt. Der Windows Scripting Host kann u.a. über das Tool "xp-AntiSpy" deaktiviert werden (welches trotz des Namens bis einschließlich Windows 10 läuft).