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Hardware- und Nachrichten-Links des 25./26. Oktober 2014

Die PC Games Hardware berichtet über angebliche Aussagen eines Ubisoft-Mitarbeiters, wonach die Konsolenhersteller Microsoft & Sony die Spieleentwickler dazu auffordern würden, auch auf dem PC Frameraten-Limits von 30 fps einzusetzen – wohl, damit dasselbe Spiel auf dem PC nicht als klar flüssiger als auf den aktuellen Spielekonsolen wahrgenommen wird, wo es aufgrund deren begrenzter Leistungsfähigkeit nur mit 30 fps laufen kann. Dies könnte das eine oder andere fps-Limit in PC-Spielen erklären – denn daß man nicht die Zeit gefunden hat, beim PC-Port dieses einzelne Engine-Kommando zu deaktivieren, ist dann doch eher unglaubwürdig. Andererseits erscheinen auch viele PC-Ports in guter Qualität und ohne solch unsinnige Begrenzungen – wenn es solcherart Forderungen der Konsolenhersteller wirklich gibt, dann kommen sie nur in den wenigstens Fällen bei den Spieleentwicklern damit durch.

Unter anderem iRights berichten über einen Beschluß des Europäischen Gerichtshofs, wonach das Einbetten von fremden Videos keine Urheberrechtsverletzung darstellt – sofern das bewußte Video an seiner originalen Stelle rechtmäßig (in aller Regel vom Urheber) eingestellt wurde bzw. keine direkten Maßnahmen gegen das Einbetten ergriffen wurden. Insbesondere YouTube, wo es eine vom Uploader pro einzelnem Video regelbare Einbett-Funktion gibt, ist damit ein klares Positivbeispiel für diesen Fall: Wenn der Uploader das Einbetten nicht wünscht, kann er es pro einzelnem Video deaktivieren. Der Beschluß dürfte hoffentlich eine lange Phase der latenten Rechtsunsicherheit bezüglich des Einbettens von fremden Videos abschließen und ist in diesem Sinne nur zu begrüßen.

Als reichlich übertrieben erscheinen sowohl das Ausmaß des staatlichen Eingriffs als auch die Berichterstattung in den üblichen Massenmedien über den Fall Kinox.to: Mit einem Sondereinsatzkommando gegen ein paar Webmaster vorzugehen, die bei ihren Eltern leben (und für die kein Waffenbesitz bekannt ist), läßt den Verdacht aufkommen, es gäbe keine gefährlicheren Kriminellen in Deutschland mehr bzw. die Polizei wäre in ihren Mittel überversorgt – was von Kriminalistik-Experten sicherlich zurückgewiesen wird, aber so sieht es nun einmal aus. Genauso auch stellte sich der Fall dem nicht Internet-affinen Normalbürger laut den Massenmedien als herausragenden Schlag gegen schwerste Kriminalität dar – und nicht primär als Nutzung der Staatsmacht für die privatwirtschaftlichen Zwecke von Rechteinhaber. Daß es sich bei gewerblichem samt organisiertem Urheberrechtsverstoß um Straftaten nicht gerade kleiner Güte handelt, soll dabei gar nicht in Zweifel gezogen werden – und dennoch wurde der Fall bewußt derart aufgebauscht, daß man denken könnte, die deutsche Polizei hätte sich endlich einmal an einem der wirklichen Mafiabosse versucht.

Noch aufzuarbeiten wäre der schon am Freitag verlinkte Fall der per Werbenetzwerk verbreiteten Trojaner: Wie Heise hierzu ausführen, handelt es sich hierbei nun nicht mehr nur um Einzelfälle, sondern einen regelrechten Trend – welcher oftmals dazu benutzt wird, ganz gezielt gewisse Nutzer oder Firmen anzugreifen, aber sich durchaus auch generell gegen den normalen Nutzer richten kann. Die großen Werbenetzwerke versuchen so etwas natürlich auszuschließen, werden aber dennoch hier und da einmal übertölpelt. Für den Webseiten-Surfer stellt sich damit natürlich die Frage, wieso man überhaupt noch Internet-Werbung akzeptieren soll, wenn jene potentiell gefährlich ist und selbst die größten und bekanntesten Webseiten demgegenüber keinen Schutz garantieren können. Für den Webseiten-Betreiber steht dagegen die Frage im Raum, wie man Webseiten finanzieren kann, wenn man aus Sicherheitsgründen seine Leser nicht mehr mit Werbung traktieren wollte – ein bislang glatt ungelöstes Problem.