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Hardware- und Nachrichten-Links des 29./30. März 2014

Von Techsoda kommt ein interessanter Artikel mit der nachdenkenswerten These, daß eventuell gar keine 20nm-Grafikchips anstehen, weil die bei GlobalFoundries und TSMC geplante 20nm-Fertigung keine HighPerformance-Chips zulassen würde – sondern nur eher kleinere mit maximal mittelgroße Chips, welche zudem auf niedrige Leistungsaufnahmen (wie für das Mobile-Segment) optimiert wären. Und in dieser Frage sind die Unterschiede in der Tat enorm groß: Mag sein, daß große SoCs derzeit auch auf eine Chipfläche von 100 bis maximal 150mm² kommen – aber trotzdem verbrauchen die gefertigten SoCs im Einsatz dann klar unterhalb von 5 Watt. Bei Grafikchips ist dies noch nicht einmal bei absoluten LowCost-Modellen mit kleinerer Chipfläche als 100mm² möglich – da fangen die Leistungsaufnahmen bei 30 Watt an und gehen mit wachsender Chipfläche dann schnell in Richtung von über 200 Watt.

SoCs und Grafikchips sind also völlig verschiedene Welten – und wurden bisher auch in unterschiedlichen Fertigungsverfahren hergestellt: Für die SoCs wurde in aller Regel ein LowPower-Prozeß verwendet, für die Grafikchips kam dann ein HighPerformance-Prozeß zum Einsatz. Problematischerweise fehlt diese Trennung bei der 20nm-Fertigung von GlobalFoundries und TSMC jedoch – angeblich, weil es keinen großen Unterschied ergeben würde. Ob dies so trifft, ist schwer zu ermittelt – in jedem Fall ist es der Aufhänger für Techsoda, darüber nachzudenken, ob die Grafikchip-Entwickler angesichts dieser mageren Aussichten die 20nm-Fertigung nicht links liegen lassen und gleich auf die 16nm-Fertigung warten. Jene 16nm-Fertigung wird – weil es real eigentlich 20nm mit 3D-Transistoren ist – nur ungefähr ein Jahr nach der 20nm-Fertigung antreten und sollte dann einen größeren Sprung (gegenüber 28nm) mit sich bringen.

Folgt man der These von Techsoda, ist damit jedoch vor Ende 2015 kaum mit Grafikchips in einer neuen Fertigungstechnologie zu rechnen – die Grafikchip-Entwickler müssten die 20nm-Technologie ein weiteres Jahr lang melken. Dabei muß dies nicht unbedingt zum Stillstand führen, nVidias Maxwell-Architektur ist auch unter der 28nm-Fertigung derart effizient, daß man notfalls eine komplette Maxwell-Riege in 28nm auflegen könnte. Nur an der Leistungsspitze wird es knapp, weil dort wegen der maximalen Größenbeschränkungen von Grafikchips (unterhalb von 600mm² Chipfläche) die neue Fertigungstechnologie am stärksten fehlt. Die Möglichkeit einer Performance-Verdopplung gibt es eben nur mit einer (durchschlagskräftigen) neuen Fertigungstechnologie. Andererseits ist das ganze derzeit eine reine These, mit sicherlich vernünftigen Argumenten – aber eben dennoch nur Überlegungen ohne einen konkreten Hinweis darauf, daß die Grafikchip-Entwickler die 20nm-Fertigung wirklich auslassen könnten.

Online.Spiele.Recht berichten über ein Urteil des Landgerichts Berlins gegenüber Keyselling – dem Verkauf rein von Lizenzkeys ohne Datenträger. Meist werden hierbei die Lizenzkeys aus anderen Weltregionen importiert, wo ein anderes, niedrigeres Preisniveau herrscht und damit mit dem Unterschied zwischen ausländischem und inländischem Preis ein Geschäft gemacht werden kann. Zwei Details führten hierbei zur gerichtlichen Niederlage dieses Geschäftsmodells: Erstens einmal greift der "Erschöpfungsgrundsatz", mittels welchem gebrauchte Dinge weiterveräußert werden können, nur bei innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums in den Handel gebrachten Verkaufsgegenständen (was für diesen Fall nicht zutraf). Und zweitens gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen Software, welche digital und damit ohne Datenträger vertrieben wird – und solcher Software, wo es immer auch einen Datenträger gibt. Hierbei sieht die aktuelle Rechtslage vor, daß Datenträger und Lizenzkey nur zusammen weiterverkauft werden dürfen – was im konkreten Fall nicht getan wurde, womit der Key-Händler letztlich verlor.

Für den grauen Markt an Lizenzkey-Angeboten ist dieses Urteil ein schwerer Schlag – allerdings muß notiert werden, daß jenes Urteil eben nicht auf alle Fälle zutrifft: Dort, wo die Lizenz nicht an einen Datenträger gebunden ist (beispielsweise Windows 7/8 Lizenzen oder auch alle Download-Spiele) – oder auch dann, wenn Lizenzkey und Datenträger gemeinsam verkauft werden. Generell betrachtet ist aus diesem Urteil aber eher eine Aufgabe für die Politik zu sehen, die Gesetzeslage derart zu ändern, daß der Mißbrauch des Urheberrechts zu wettbewerbsverhindernden Zwecken unterbunden wird. Denn am Ende wurde hier seitens der Keyseller sowie der Käufer solcher Lizenzen keineswegs versucht, den Hersteller um den Lohn seiner Mühe zu bringen – vielmehr wurde seitens des Herstellers versucht, eine regional differiende Preisgestaltung durchzudrücken bzw. generell den Gebraucht- und Zwischenhandel auszuschalten. Die Gesetze zum Schutz des Urheberrechts sind jedoch nicht dafür da, dieses prinzipiell wettbewerbs- und verbraucherfeindliche Verhalten zu ermöglichen.