4

Hardware- und Nachrichten-Links des 3./4. Oktober 2015

Mehrere Meldungen berichten über das aktuelle Ringen der werbetreibenden Industrie mit den Adblockern – die neuen Meldungen No1., No.2 und No.3 zeigen, das hier von beiden Seiten her Bewegung hineinkommt: So wollen die Adblocker-Anbieter ihre Idee der "unaufdringlichen Werbung" als möglichst allgemeingültigen Standard durchsetzen, während die Gegenseite an technischen Lösungen gegen Adblocker arbeitet. Zudem kommt auch aus den Kreisen der werbetreibenden Industrie Kritik an den aktuellen Werbeformen und den dafür zumeist angehäuften Datenbergen – ob allerdings Sonntagsreden daran etwas im praktischen Sinne ändern, darf bezweifelt werden. In der Realität ist es schlicht so, daß Werbung seitens der werbetreibenden Industrie primär daran beurteilt (und bezahlt) wird, wie oft jene zählbar wahrgenommen wurde – unaufdringliche Werbung hat hierbei geringere Chancen, wird deswegen schlechter bezahlt und dementsprechend automatisch seltener eingesetzt. Wichtig ist an dieser Stelle vor allem die Höhe des Preisunterschieds zu realisieren: Mit einer hübschen Layer- und PopUp-Kampagne sind schnell vierstellige Beträge drin, für die gleiche Webseitengröße bringt unaufdringliche Textwerbung mit Mühe und Not dreistellige Beträge zusammen.

Bei diesen Dimensionsunterschieden ist klar, in welche Richtung die Webseiten sich gedrückt gezwungen sehen. Andererseits ist die Heute als aufdringliche wahrgenommene Werbung Morgen schon wieder Standard, welche wenig beachtet und daher auch immer schlechterwerdend bezahlt wird. Dann muß ein neues, noch aufdringlicheres Werbeformat her, nur dieses sichert erneut (kurzfristig natürlich nur) die Aufmerksamkeit und die Einnahmen – hier ergibt sich ein böses Hase- und Igelrennen. In diesem Sinne wohl aus Sicht von Webseiten-Betreibern und -Lesern interessant sind Ideen, aus dieser Falle zu entkommen und (trotz aller Schwierigkeiten) andere Finanzierswege zu etablieren. Die ComputerBase versucht dies nunmehr mit dem Abo-Angebot "ComputerBase Pro", welches werbefreies Surfen gegen einen Monatsbetrag verspricht. Ähnliches hat auch Golem mittels "Golem pur" schon seit gut einem Jahr im Angebot. Hier ist aller Anfang schwer, weil es kaum Erfahrungswerte oder/und etablierte Verfahrensweisen gibt. Im Sinne dessen, daß die letzten Offensiven der Werbebranche mit deren neuesten, extrem aufdringlichen Werbemitteln keineswegs der Weisheit letzter Schluß sein können (und schließlich trotzdem nur eine Eskalationsstufe darstellen, auf welche unweigerlich eine weitere, noch schlimmere folgen muß), sind alle Versuche zu abweichenden Finanzierungswegen nur zu begrüßen bzw. jenen Nutzerzuspruch zu wünschen.

Mehr dem Streit um die Netzneutralität zuzuordnen sind die Versuche einzelner Internet-Provider, mittels der Installation netzweiter Werbeblocker etwas vom Kuchen der großen Webseiten und deren Werbeeinnahmen abzubekommen. Hier sieht man am Ende eine neue Ausprägung dieses Streits: Ist das Blocken von Google, Facebook & Co. durch die Internet-Provider letztlich keine gute Idee, weil dies zu viel öffentliches Ärgernis nach sich zieht und am Ende das Einschreiten der Politik forciert, wirbelt man mit dem Blocken allein der Werbung auf Google, Facebook & Co. weit weniger Staub auf, setzt die großen Webseiten aber dennoch genauso gut unter Druck. Als Testballon hierfür kann ein Mobilfunk-Anbieter in Jamaika gelten, aber auch die Deutsche Telekom denkt über eine ähnliche Vorgehensweise nach. Da in Deutschland die Adblocker-Betreiber von Gerichtssieg zu Gerichtssieg eilen, gäbe es hier gegenüber (zumindest in Deutschland) auch keine rechtliche Handhabe – damit würde aber durchaus das Finanzierungsmodells des gesamten Internets in Frage stellen, denn diese Maßnahmen betreffen in der Praxis dann natürlich nicht nur Google, Facebook & Co., sondern alle Webseiten und Dienste, die Werbung anzeigen. Hier dürfte es sicherlich zu einem harten Kampf hinter den Kulissen kommen – wenn die Lobbyisten beider Seiten bei der Politik aufschlagen und jene vom jeweiligen Standpunkt zu überzeugen versuchen.

WinFuture berichten über eine interessante Änderung der Verbraucherschutzgesetze zu Videospielen in Großbritannien. Danach soll auch die vorhergehende Werbung Bestandteil des vom Verkäufer zu erfüllenden Angebots werden bzw. kann im Zweifelsfall als Rückgabegrund herangezogen werden. Wenn also ein Spiel in vorherigen Trailern gänzlich anders aussah, wenn vor Verkaufsstart die Grafikqualität reduziert wird oder Spielinhalte plötzlich fehlen, könnten sich die Spielekäufer auf das vorher gezeigte Werbemateral berufen und das Spiel legal zurückgeben. Da die Spielepublisher eine solche Situation sicherlich vermeiden wollen, dürften jene durch das neue Gesetz letzlich dazu angehalten werden, bei ihrer Werbung und Vorab-Informationen etwas zurückhaltender zu sein und nicht mehr das Blaue vom Himmel zu versprechen. Auch Entscheidungen, wie zuerst versprochene oder gezeigte Inhalte aus reinen Zeitgründen nicht mehr ins Hauptspiel zu integrieren, müssten unter der Maßgabe dieser Gesetzgebung seitens der Spielepublisher neu überdacht werden. Jene Gesetzgebung ist zwar derzeit auf Großbritannien beschränkt, könnte aber durchaus auch als Vorbild für andere EU-Staaten gelten – zudem könnten die letztlich für den internationalen Markt produzierten Spiele-Trailer auch nur wegen dieser nationalen Gesetzgebung angepasst werden, extra Trailer nur für Großbritannien wird man eher nicht erstellen wollen.