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Hardware- und Nachrichten-Links des 4./5. Juli 2015

Ein paar kleine Infobrocken zur Radeon R9 Fury X aus unserem Forum: Zuerst hat jemand einen DisplayPort-zu-DVI-Adapter getestet – was auch bis zu FullHD @ 144 Hz einwandfrei funktioniert hat. Unter 2560x1440 hat es bei einem anderen User dann aber nur bis zu 82 Hz Bildfrequenz gereicht. Zum Ende des Jahres haben dann diverse Hersteller sogar DisplayPort-zu-HDMI-2.0-Adapter angekündigt – was bei Erscheinen einen weiteren Kritikpunkt an den neuen AMD-Grafikkarten auflösen würde. Spannungs-Übertaktung ist auf der Radeon R9 Fury X – trotz eines um 50% erhöhbaren Power-Targets – zwar eigentlich nicht vorgesehen, funktioniert aber technisch gesehen mittels des MSI Afterburners dennoch. Tiefergehende Tests hierzu fehlen allerdings noch, nach dem ersten Test bleibt der Verdacht, daß diese Funktion noch nicht ganz rund läuft. Und letztlich läßt sich zur Stückzahl der initialen Lieferung der Radeon R9 Fury X zum Launch sagen, daß jene wohl sehr gering war, Zitat: "Manche Boardparter haben bisher nur an die 100 Karten bekommen, andere sogar noch weniger". Dies erklärt die weiterhin schlechte Lieferbarkeit und hohen Preise der Karte – was wiederum derzeit (noch) verhindert, daß die Radeon R9 Fury X ihren eigentlichen Preispunkt etwas unterhalb der GeForce GTX 980 Ti findet.

Telepolis und Sueddeutsche betrachten den weiter schwelenden Rechtsstreit zwischen GEMA und YouTube. Hierbei gab es kürzlich zwei interessante Gerichtsurteile: Im ersten hat das Oberlandesgericht Hambung entschieden, daß YouTube teilweise auch vorbeugend Videos sperren muß – also in Ausnahmefällen nicht auf den Zuruf der GEMA oder dritter Parteien zu warten braucht. Wie diese Ausnahmefälle definierbar sind, darüber dürfte jetzt noch größerer Streit ausbrechen. Im zweiten Verfahren hat das Landgericht München dem Ansinnen der GEMA, von YouTube Geld nach der Preisliste der GEMA einzutreiben, erneut einen Riegel vorgeschoben – womit der eigentliche Hauptstreitpunkt weiterhin offen bleibt. Inzwischen ist es ja so, daß man in YouTube Videos mit (GEMA-geschützter) Musik-Untermalung einstellen kann, welche dann rund um den Globus angezeigt werden – nur und allein in Deutschland nicht. YouTube hat es also faktisch geschafft, sich mit allen Rechteinhabern auf dem Planeten zu einigen (zumindest dort, wo es solcherart Rechtskontrukte gibt) – nur eben in Deutschland nicht.

Zur Ehrenrettung der GEMA sei erwähnt, daß jene nicht 100%ig störrig ist – sondern vielmehr sogar vom Gesetzgeber verpflichtet ist, jedem Interessenten eine Standard-Lizenz anzubieten, was auch im Fall von YouTube geschehen ist. Das eigentliche Problem liegt darin, daß diese Standard-Lizenz auf die Bedingungen der Offline-Welt hin ausgerichtet sind: Pro Abspielung eines Videos ein gewisser Cent-Betrag – kürzlich wurden hierzu 0,375 Cent pro Abspielung genannt, wobei allerdings nicht klar ist, ob dies der Standard-Tarif ist oder schon ein verbessertes Angebot. Trotz des nominell geringen Betrags kann YouTube dieses Angebot jedoch kaum annehmen – einen Festbetrag zu zahlen, wenn die einzige Einnahmequelle Werbung zu vollkommen schwankenden (und tendentiell immer niedrigeren) Preisen ist, wäre wirtschaftlich viel zu riskant. Nur um dabei die Größenordnungen besser zu begreifen: YouTube hat täglich Milliarden Video-Aufrufe, welche zu ca. 10% aus Deutschland kommen. Selbst mit nur 0,375 Cent pro Abspielung kommt hierbei im Jahr ein Betrag von mehreren hundert Millionen Euro zusammen, unter Umständen geht es sogar in den Milliarden-Bereich (allein für Deutschland) hinein.

Wenn YouTube der GEMA solche Zahlungen leisten wollte, würden schnell auch die anderen Verwertungsgesellschaften kommen – und dann werden vielfache Milliarden-Beträge fällig, welche mehrfach oberhalb des reinen Umsatzes von YouTube (2014: 4 Mrd. $) liegen. Anders formuliert: Die GEMA-Forderungen liegen in einem Bereich, den YouTube selbst gar nicht einnimmt, einfach weit unrealistisch sind. Deswegen bietet YouTube den Verwertungsgesellschaften rund um den Globus auch Beteilungsverträge an, wo jene also prozentual an den Werbeeinnahmen partizipieren. Bis auf Deutschlands GEMA sind auch alle anderen Verwertungsgesellschaften weltweit darauf eingegangen – nur die GEMA pokert weiter, weil sie es leider ja eben auch nicht als ihre Aufgabe ansieht, Musik zu verbreiten, sondern nur bei Verbreitung abzukassieren. Aufzulösen wäre dieses Dilemma wohl nur mit gesundem Menschenverstand (in Form einer zwangsweisen Schlichtung) – rein dem Gesetzestext entsprechend hat die GEMA schließlich bereits alles notwendige getan, als man YouTube eine Standard-Lizenz anbot.

Der Spiegel "beklagt" in einer Kolumne, daß die BigData-gesteuerte personalisierte Werbung immer noch haufenweise Fehler macht – was für lustige Anekdoten gut ist und hier und da vielleicht auch dahingehend gedeutet wird, daß die allumfassende Überwachung vielleicht doch nicht so bedrohlich ist (dabei wird das Gegenargument vergessen, was passiert, wenn sich BigData nicht bei der personalisierten Werbung, sondern beim Drohneneinsatzbefehl irrt). Der eigentliche Trick bei der ganzen Sache ist aber sowieso, daß es sich bei personalisierter Werbung weitgehend nur um ein Verkaufsmodell handelt – um andere Werbeanbieter auszustechen, die dies nicht im Angebot haben. Ob die Personalisierung dabei wirklich funktioniert – oder wie im Beispiel des Spiegels nicht vielleicht sogar schlechtere Resultate als vorher erbringt – spielt dabei keine Rolle, denn der größte Teil der Wirkungsweise liegt in der Beschreibung der Methode selber: Es ist Werbung mit einem Extra, der Personalisierung, was allein schon vom Wortlaut her eine höhere Zielgenauigkeit suggeriert.

Damit wird personalisierte Werbung aber auch bedingungslos vorgezogen, egal ob die dafür eingesetzten BigData-Tools aufgrund zu wenig Daten oder/und zu schlechter Auswertemethoden eine katastrophal schlechte Erkennungsquote bei der Personalisierung haben. Und da die Firmen ihre BigData-Bestände und -Tools natürlich an niemanden weitergeben, gibt es auch keine effektive Kontrolle der von den BigData-Firmen vorgegebenen Versprechungen und Präsentationen. Aber die eigentliche Aufgabe haben BigData und personalisierte Werbung damit dennoch schon erfüllt: Dem Werbetreibenden das gute Gefühl zu geben, richtig investiert zu haben – und alle Wettbewerber, die keinen Zugang zu BigData haben, vom Markt zu fegen. Ob personalisierte Werbung wirklich wirkt oder wenigstens ausreichend "personalisiert" ist, spielt dabei für die BigData- und Werbevermarkter-Unternehmen sicherlich keine Rolle, ihr Geschäft ist zu diesem Zeitpunkt bereits getan.

Bei der Welt klagt ein Jugendforscher über die "Verblödung der Jugend" – und macht als Hauptgrund das Bildungssystem aus, welches allein nur nach den "ökonomischen Gesichtspunkten von OECD und Pisa funktionieren muss". Die grundsätzliche Klage über die Jugend gibt es so lange wie es Zivilisationen gibt (Sokrates im 5. Jahrhundert v.Ch.) – und trotzdem ist die Welt trotz unzähliger störriger Jugend-Generationen nicht untergegangen. Zudem darf gerade in der heutigen Zeit gelten, daß die älteren Generationen der Jugend kein gutes Beispiel abgeben: Der Planet taumelt von einer Krise in die nächste, trotzdem macht die übergroße Mehrheit einfach weiter und sorgt sich primär um Statuswahrung des eigenen faktischen Nichtbesitzes. Was soll man daraus als Jugendlicher lernen?! Die älteren Generationen müssen sich wohl eher dem Punkt stellen, daß man nur das erntet, was man gesät hat: Egoismus, Lüge, Ellenbogen, Selbstausbeutung und Eigenvermarktung bis hin zu zur Persönlichkeitsaufgabe prägen unsere "Erfolgsgesellschaft" seit einigen Jahrzehnten. Auf der anderen Seite lassen wir uns eine Politik bieten, die ohne jegliche Zukunftsvisionen alle Probleme einfach nur aussitzt und allein auf die nächste Wiederwahl (und damit die weitere Bewahrung des "Status quo") hin arbeitet. Es ist damit absolut kein Wunder, daß die nachfolgenden Generationen nun ganz genauso werden.