Der Performance-bremsende Notebook-Akku

Bei einem älteren Notebook mit Core i7-4500U Prozessor (Haswell, 2C/4T, 1.8/3.0 GHz) ergab sich das Problem, dass der Prozessor (im Netzbetrieb) stur auf 800 MHz Takt festgenagelt war. Da dass Gerät im reinen Office-Einsatz und mit schneller SSD ausgerüstet war, ist dies dem Benutzer nur halb aufgefallen, ergab sich jedoch bei genauerer Inspektion des Gerätes. Dabei war es nicht einmal im Fall von Singlethread-Benchmarks möglich, wenigstens für ein paar Augenblicke einen höheren Takt zu sehen: Alles blieb konstant bei 0.8 GHz, mit maximaler CPU-Auslastung von 33% (alle Angaben bezogen auf den Netzbetrieb). Auch die Benchmark-Resultate waren demzufolge deutlich niedriger, als üblich wäre. Alle möglichen Änderungen an den Energiesparmodi und auch ein BIOS-Reset änderten hieran nichts.

Ein thermisches Problem wäre nicht ganz auszuschließen, allerdings lief das Gerät auch nicht wirklich warm (40-42°C Kern-Temperatur, keine auffällig warmen Flächen an Vorder- und Rückseite). Bevor dies weiter eruiert werden sollte, wurde allerdings die allereinfachste Lösung ausprobiert: Den Akku herauszunehmen – welcher sowieso durch eine vergleichsweise komische Anzeige (Ladezustand 266%) auffiel und zudem generell nicht funktionabel war (kein Akku-Betrieb möglich). Denn einzelne Berichte im Internet weisen darauf hin, dass ein defekter Akku einen solchen Taktraten-Effekt auslösen kann. Und in der Tat – allein mit dem Ausbau des Akkus konnte das Gerät wieder normale Performance-Werte bzw. höhere Taktraten als 800 MHz erreichen. Der Effekt dieser Maßnahme wurde durch mehrfachen Wechsel mit/ohne Akku verifiziert – das Problem liegt tatsächlich allein im Vorhandensein des Akkus im Notebook.

Eine besonders logische Erklärung hierfür gibt es natürlich nicht, denn ein defekter Akku muß sicherlich keinen solchen Effekt auslösen – wenn Windows selbigen nicht mag, sollte es den Akku einfach ignorieren und nicht derart Kapriolen schlagen. Interessant dürfte ein solcher Fall bei allen neueren Notebooks sein, wo der Akku nicht mehr Nutzer-seitig einfach herausnehmbar ist. Sofern dort ähnliches passiert, wäre es zu überlegen, die Rechnung für den den Akku ausbauenden Fachmann dem Geräte-Hersteller zu schicken – denn für mutwillige Fehlkonstruktionen, welche ohne Notwendigkeit zum (erheblichen) Nachteil des Nutzers führen, sollte der Hersteller auch nach Ablauf der Garantie- und Gewährleistungszeiten geradestehen müssen.

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