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News des 24. August 2007

Hartware berichten über die Anstregungen der Hersteller Asus und MSI bezüglich deren Gehäuse für externe Grafikkarten. Seitens Asus wurde das unter dem Namen "XG Station" bekannte Projekt allerdings inzwischen wieder verworfen, da in den Grafikkarten-Treibern von nVidia keine Unterstützung für externe Grafikkarten unter Windows Vista mehr vorgesehen ist. Ob dies jetzt am Unwillen von nVidia hängt oder eher eine technische Limitierung von Windows Vista darstellt (Kopierschutzfunktionalität?), ist bislang nicht bekannt. Demzufolge ist auch unklar, wie MSI dieses Problem mit seinem bislang "Luxium" genannten Projekt lösen will, welches auf der Games Convention unter dem Namen "Notebook Station" gezeigt wurde. Allerdings wird es diese auch erst im nächsten Jahr geben, angeblich wartet man wohl auf eine bessere Anschlußtechnologie als den auf PCI Express x1 limitierten ExpressCard-Slot.

Nach dem Test eines Penryn-basierenden QuadCore-Prozessors Anfang des Monats haben AnandTech nun gleiches für ein DualCore-Modell anzubieten. Verglichen wurde dabei wieder auf 2.33 GHz (scheint der Standard bei den von Intel eigentlich nur an ausgewählte OEMs herausgegebenen Testsystemen zu sein) gegen einen aktuellen Core 2 Duo Prozessor auf gleichem Takt und FSB-Taktung. Dabei kam im Schnitt der Messungen ein 5prozentiger Vorteil für die neue Architektur heraus, was dann doch etwas weniger ist als beim vorgenannten ersten Test, zudem zeigte sich bei AnandTech auch kein besonderer Effekt unter Spielen. Angesichts der schon berichteten Zurückhaltung von Intel bei den Taktraten zum Penryn-Launch öffnet sich hier also durchaus eine gewisse Flanke für AMDs K10-basierende Prozessoren.

Denn schließlich dürften die Penryn-Prozessoren mit (wie gesagt zum Launch) 5 Prozent mehr Takt und 5 Prozent mehr Pro/MHz-Leistung zumindestens aus Performance-Sicht nicht gerade der große Straßenfeger werden. Auf der anderen Seite scheint Intel mit der Penryn-Architekur und deren 45nm-Fertigung nochmals einige Wunder bei der Verlustleistung vollbracht zu haben – unter Last erreichten AnandTech satte 29 Watt weniger Leistungsaufnahme mit dem Penryn-basierenden Prozessor gegenüber einem aktuellen Core 2 Duo, welcher wie bekannt ja eigentlich auch nicht viel Saft zieht. Auch beim Übertakten zeigte das Penryn-Sample durchaus schon gute Ansätze: 3.22 GHz ohne Spannungszugabe deuten auf einiges an Potential, wobei die derzeit von Intel verteilten Samples gerade bei den maximal erreichbaren Taktraten sicherlich noch ein gutes Stück von der Serienfertigung entfernt sein dürften.

Fudzilla berichten von einem in Japan verfügbaren PCI Express x1 zu x16 Adapter, mit welchem man also aus einem PCI Express x1 Steckplatz einen PCI Express x16 Steckplatz machen kann. Interessant dürfte das ganze allerdings nur im Ausnahmefall sein, denn abgesehen von mechanischen Probleme mit dem zu hoch angesetztem Slotblech (der Adapter bringt schließlich noch seine eigene Höhe mit sich) ändert sich durch diesen Adapter natürlich nichts an der MultiGrafikkarten-Fähigkeit eines Mainboard-Chipsatzes. Zudem ist insbesondere bei Grafikkarten von einem elektrische Anschluß über einen x1-Steckplatz abzuraten, denn dessen Datentransferrate (ungefähr wie AGPx1) ist einfach zu langsam und limitiert damit die Grafikkarte. Somit ist ein solcher Adapter eigentlich nur für Fälle interessant, wo eine Steckkarte verbaut werden soll, welche zwar als x16-Karte ausgeführt ist, die höhere Bandbreite dieser Anbindung aber nicht wirklich benötigt – da dürfte die Auswahl doch arg begrenzt sein ;).

Wie der Heise Newsticker ausführt, hat die GEZ im gestern berichteten Streitfall mit Akademie.de angeblich ein gewisses Einlenken gezeigt – und bringt sich damit unserer Meinung nach noch stärker in die Bredouille. Denn die Aussage der GEZ, es bei diesem Fall zu belassen und nicht die hunderttausenden anderen "fälschlichen" Namensnennungen der GEZ-Begrifflichkeiten im Internet ebenfalls per Abmahnung zu "korrigieren", läßt faktisch nur den Schluß zu, daß hier eben nur Akademie.de angegangen wurde – weil deren Seiten mit Hilfestellungen für GEZ-Geschädigte der GEZ nicht in den Kram passen. Folgt man diesem Schluß, hätte die GEZ das Mittel der Abmahnung wissentlich mißbräuchlich zur Verhinderung von Kritik (und damit der Meinungsfreiheit) eingesetzt.

Hieraus könnte man durchaus auf eine automatische Ungültigkeit der Abmahnung plädieren, da der Abmahner (GEZ) offensichtlich nicht wirklich am Inhalt der Abmahnung (der Unterlassung gewisser Begriffe) interessiert ist. Es ist Akademie.de um so mehr anzuraten, die Abmahnung der GEZ demonstrativ in der Luft zu zerreißen und die ganze Sache vor Gericht auszufechten – sofern die GEZ überhaupt so weit gehen will. Denn aufgrund des in kurzer Zeit doch erheblichen Medienechos dürfte die GEZ sowieso viel eher den Schwanz vor einem Verfahren einziehen. Nicht unwahrscheinlich ist hier die Variante, daß die GEZ über kurz oder lang von ARD/ZDF oder irgendwelchen Regierungsstellen zurückgepfiffen wird, denn das, was die GEZ eigentlich verhindern wollte (das negative Image für die GEZ), würde mit einem Gerichtsverfahren nur zementiert werden ;).

GameCaptain berichten über den neuesten "Killerspiele"-Beitrag seitens Frontal 21, inklusive auch eines Links zu YouTube mit einem entsprechenden Mitschnitt. Inhaltlich gibt es nichts neues und langsam ist es auch ermüdend, immer wieder neu gegen diese offenbar Argument-resistenten Falschdarstellungen anzureden. Schade ist in diesem Zusammenhang wiederum erneut nur, daß in Deutschland keine schlagkräftige Lobby der Computerspieler existiert: Denn wenn das ZDF derart journalistisch abgrundtief schlecht recherchierte Beiträge zu einer x-beliebigen anderen Industrie verbrochen hätte, würde der Gebührenzahler zusätzlich zu den (nicht verdienten) Gehältern der Macher auch noch für Schadensersatzsummen in Millionen-Höhe aufkommen müssen, welche jener x-beliebigen anderen Industrie mit fliegenden Fahnen vor Gericht zugesprochen würden.

Gemäß des Heise Newstickers spricht das Bundesinnenministerium nun wieder von einem Verbreitungsweg des Bundestrojaners über das Anhängen an eine eMail. Aus der Formulierung "kann je nach Einzelfall ein geeignetes Mittel darstellen" ist allerdings eher zu schließen, daß man – wie früher schon angedeutet – für jeden Fall eine Einzelanalyse vornehmen und dann das jeweils passende Mittel einsetzen wird, um den Bundestrojaner an den Mann (oder die Frau) zu bringen. Bei als technisch unversiert einzuschätzenden Zielpersonen kann dies sicherlich über den Trojaner per eMail erfolgen – will man allerdings wirklich die schweren Jungs fangen, um die es (angeblich) immer geht, dürfte dies jedoch eher die Ausnahme bleiben und man eher zu "handfesteren" Methoden greifen.