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Hardware- und Nachrichten-Links des 1./2. Juli 2017

In der Frage des Siggraph-Launches der Radeon RX Vega gibt es eine totale Entwarnung, Videocardz weisen diesbezüglich auf mehrere sehr eindeutige Twitter-Statements von AMD hin. Mittels diesen verspricht AMD nun noch einmal explizit den Launch der Gaming-Lösungen auf Vega-10-Basis zur vom 30. Juli bis 3. August in Los Angeles stattfindenden Siggraph-Konferenz – und damit die Erfüllung des früheren Versprechens von AMD-CEO Lisa Su. Zum Launch-Desaster der Radeon Vega Frontier Edition hatte AMD leider nur die wenig befriedigende Aussage zur Hand, das man selbige Karte doch bitte nicht an ihrer Gaming-Performance bewerten sollte. Angesichts dessen, das die Karte von AMD höchstselbst für Spieleentwickler zum Entwickeln und Testen gedacht wurde, kann Gaming-Performance auf der Vega FE allerdings kein unbedeutsames Thema sein. Zudem sind Vega FE und Radeon RX Vega nun auch nur formal unterschiedliche Produkte – die Hardware ist vom Grundsatz her dieselbe, selbst die Treiber werden am Ende gleich sein, allenfalls wird die Vega FE ein paar Funktionen mehr bieten. Von der Vega FE auf die Radeon RX Vega schließen zu wollen, ist also regulär gesehen vollkommen in Ordnung, denn sofern eines Tages ausgereifte Treiber vorliegen, dürften sich beide Varianten des letztlich selben Produkts nicht viel in der Gaming-Performance nehmen.

Dieser Quervergleich wird derzeit eher durch bei der Vega FE nicht aktivierte Architektur-Features behindert – ein Punkt, welcher AMD allerdings aktuell noch keinen Kommentar wert war. Erstaunlicherweise wurde dieser Punkt bislang auch in der Presse noch nicht breit thematisiert – dabei besteht doch ein erheblicher Unterschied zwischen noch nicht optimierten Treibern und hingegen Treibern, wo nach ganze Feature-Klassen komplett fehlen. Die Ausnahmen in der Berichterstattung sind mit PC Games Hardware, Reddit & DigiWorty arg mager – scheinbar liest kaum jemand der Pressemacher die jeweiligen anderen Presseerzeugnisse, was im Sinne des Effekts von "im eigenen Saft schwimmen" nicht gerade gut ist. Dabei wäre es (aus unserer Sicht) durchaus wichtig, dem Leser gegenüber zu kommunizieren, das man mittels derzeit nicht aktiver Features bei der Vega FE eben nicht auf einen imaginären "Wundertreiber" warten muß, sondern das die Feature-Aktivierung durchaus in der Lage sein wird, gewaltige (derzeit noch vorhandene) Bremsen bei allen Vega-Produkten zu lösen.

Dies gilt dann sofort und direkt beim zweiten Test der Radeon Vega Frontier Edition (Vega FE oder RV-FE) seitens Gamers Nexus, wo auf diesen Punkt leider wiederum überhaupt nicht eingangen wurde. Die angestellten Spiele-Benchmarks fallen dementsprechend aus: Vega FE liegt sogar hinter der GeForce GTX 1070 zurück, trotz das die Skalierung merkbar schwächer ist als beim (schon ausgewerteten) Test von PC Perspective. Spätestens damit sollte klar sein, das hier etwas grundsätzliches und vor allem auch bedeutsames nicht stimmt: Schließlich ist dies nur etwas besser als eine Radeon R9 Fury X – aber noch nicht einmal genauso gut wie eine Radeon R9 Fury auf ~1400 MHz Chiptakt, selbst eine solche Karte würde näher an die GeForce GTX 1080 herankommen als derzeit Vega FE. Es kann unmöglich AMDs Planungen entsprochen haben, eine solche Hardware mit dieser Performance-Charakteristik aufzulegen – weil, dann wäre man mit einem weiteren Polaris-Chip mit mehr Shader-Einheiten und breiterem Speicherinterface (grobe Verdopplung von Polaris 10) wesentlich besser gekommen, hätte in kürzerer Entwicklungszeit und auf kleinerer Chipfläche in jedem Fall die Performance der GeForce GTX 1080 schon überboten.

RX480 (OC) Vega FE 1070 1080 1080Ti
Schnitt aus 5 Spiele-Benchmarks @ UltraHD 69,0% 100% 91,0% 113,9% 146,8%
basierend auf den Benchmarks von Gamers Nexus

Und letztlich gibt es noch neue Angaben zur Chipfläche des Vega-10-Chips: PC Perspective haben hierzu noch einmal nachgemessen und kommen nunmehr auf nur noch 513mm² – ein ziemlich heftiger Unterschied zu den vorher angegebenen 564mm², welcher leider nicht direkt erklärt wurde. In diesem Punkt hat sich AMD auf Twitter allerdings dann doch noch einmal gemeldet – und bestätigt zuerst die Korrektheit dieser frühere AMD-Aussage (und das jene somit kein Fehler oder Versprecher gewesen ist). Die reale Die-Size soll laut AMD nunmehr nahezu einem perfekten Quadrat entsprechen – angenommen, die früheren "unter 500mmm²" dürfen hierfür weiterhin als Grenzwert dienen, würde dies auf grob 484mm² Chipfläche für Vega 10 hinauslaufen (knapp größer als die 471mm² von nVidias GP102). Hiermit gibt es gegenüber der Nachmessung seitens PC Perspective allerdings immer noch eine gewisse Differenz, deren Ursache derzeit leider nicht geklärt werden kann. Interessant wäre hierbei vor allem auch, wie diese Diskrepanzen entstehen – es muß ja faktisch mit abweichenden Bezugspunkten gemessen worden sein, die reine Messung selber kann kaum derart falsch ausfallen.

Golem berichten über eine kommende Änderung der EU-Verbraucherschutzgesetzgebung, welche im Endeffekt den nationalen Verbraucherschutzbehörden die Möglichkeit zu Websperren an die Hand gibt. Auch wenn dies nur das letzte Mittel der Behörde sein soll, darf jene diese Entscheidung ohne jede Gerichtverhandlung oder aber einen Richtervorbehalt ansetzen – und dies logischerweise auch gegenüber Angeboten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten, welche in ihrem Heimatland ohne jede Beanstandung operieren. Der Zweck in Form Zwangs des Wettbewerbs auf den rechten Pfad mag dabei ehrbar sein, aber wenn es Websperren ohne Gerichtsverhandlung noch nicht einmal angesichts erheblicher strafrechtlicher Bedenken gibt, dann ist es "leicht" irrational, wenn dem deutlich niederrangigen Verbraucherschutzrecht plötzlich eine solch heftige Sanktionsmaßnahme zugebilligt wird. Vor allem wären hierzu zwei Punkte zu bedenken: Unter "Verbraucherschutzrecht" kann man bei weiter Auslegung des Rechtsrahmens sehr viel einschließen, am Ende könnte man über diesen Weg auch schlicht nur mißbeliebige Webseiten aus dem Internet tilgen. Und zweitens würde die Existenz von Websperren auf diesem Gebiet den Verfechtern von generellen Websperren natürlich neuen Auftrieb geben, jene somit anspornen, über Gesetzesausweitungen sowie "Angleichung der Möglichkeiten" für Websperren im Laufe der Zeit immer neue Themengebiete zu erschließen.

Einen erheblichen Deutungsstreit gibt es um ein Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld zur Datenweitergabe von WhatsApp – während man bei WBS-Law gleich von einer drohenden Abmahnwelle spricht, sieht man dies bei Internet-Law und Recht 2.0 deutlich gelassener – die Massenmedien neigen generell zu ersterer Auslegung, weil nur dies natürlich für eine knallige Schlagzeile gut ist. Nach Studium aller dieser Berichte und Anwerfens von "GesunderMenschenverstand.exe" kann man allerdings sagen, das hierzu keinerlei Abmahnungen zu befürchten sind – ganz besonders nicht, da es gar nicht mehr so viele Nichtnutzer von WhatsApp geben dürfte (und nur jene sinnvollerweise als Kläger in Frage kommen würden). Im Fall des Falles müsste sich eine Abmahnung oder Klage aber vielmehr gegen WhatsApp selber richten – wobei es dennoch schwierig sein dürfte, für einen konkreten Datensatz nachzuweisen, das jener über den Abgleich von Kontaktlisten gewonnen wurde und nicht eventuell aus anderer Quelle stammt. Den generellen Rechtsbruch, welchen WhatsApp mit dieser Methodik des Abgleichs von Kontaktlisten begeht, könnte man sowieso nicht aus der Welt schaffen, wenn man nur bezüglich seiner eigenen persönlichen Daten klagt – dies könnte am Ende nur Vater Staat. Jener macht sich üblicherweise ungern neue Baustellen auf, wo kein Gewinn drin liegt – ergo ist der Fall eher denn akademisch, selbst wenn diese Rechtsverletzung ziemlich klar ist. Am Ende ist WhatsApp hier aber auch nur eine unter vielen Apps, welche sich mit Zugriff auf die Kontaktliste die Daten anderer Personen beschafft – hier noch versuchen eine Regulierung anzusetzen, kommt dann tatsächlich ein paar Jahre zu spät.