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Hardware- und Nachrichten-Links des 12./13. Mai 2018

Beim PCGamer weist man auf den Einfluß der steigenden Speicherpreise auf die Preisentwicklung bei Grafikkarten hin: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung von GeForce GTX 1070 & 1080 im Frühling 2016 haben die dort benötigten 8 GB GDDR5-Speicher nur 40-50 Dollar gekostet – heute sollen es nahezu 100 Dollar sein (was im übrigen noch etwas höher ist als kürzlich genannt). Einzurechnen soll hierbei auch der Effekt sein, das eine Verteuerung auf der Einkaufsseite den Endverkaufspreis an die Grafikkarten-Käufer entsprechend stärker trifft – hierbei soll aus einer Kostensteigerung von 50 Dollar durchaus ein höherer Endverkaufspreis von 100 Dollar resultieren. Dies ist aus unserer Sicht aber nur in wettbewerbsschwachen Situationen haltbar (wie es jene durch den Mining-Boom durchaus gab) – sobald der Wettbewerb wieder anzieht, dürfte aus einer Kostensteigerung von 50 Dollar eher ein höherer Endverkaufspreis von 60 Dollar werden (die Mehrwertsteuer nicht beachtend). Im Gegensatz zum derzeit zum Erliegen gekommenen Mining-Boom dürfte uns diese Preissteigerung allerdings weiterhin begleiten – und gerade, wenn die nächste Grafikkarten-Generation einen Sprung bei der Speichermenge macht, sich durchaus sichtbar auswirken.

Sofern nVidias nächste HighEnd-Generation wirklich mit gleich 16 GB Speicher antritt, ist eine (weitere) Steigerung der Listenpreise um 100 Dollar eine durchaus denkbare Variante. Selbst wenn es "nur" 12 GB werden, so könnte es dennoch zu einer gehörigen Preissteigerung langen, immerhin dürfte nVidia bei der "Turing"-Generation erstmals auf den neuen GDDR6-Speicher setzen. Die GeForce GTX 1080 kam seinerzeit mal zu einem Listenpreis von 599$ für die Herstellerdesigns und 699$ für die "Founders Edition" heraus, wobei anfänglich nur letztere verfügbar war. Zuletzt ist nVidia zwar von diesen Preisunterschieden zwischen Hersteller- und Referenzdesign weggegangen, ein gewisser Early-Adopter-Aufschlag wäre aber auch bei der kommenden "GeForce GTX 1180" oder "GeForce GTX 2080" anzunehmen. Günstiger als eine GeForce GTX 1080 Ti würde die Karte sowieso werden, schneller und mit mehr Speicher ausgerüstet höchstwahrscheinlich auch – da könnte man durchaus versucht sein, die exzellenten Unternehmensergebnisse von nVidia nochmals positiv zu beeinflussen. Zwar darf es nVidia auch nicht übertreiben – aber andererseits droht von AMD keinerlei Gegenwehr und kann man jederzeit auch später noch die Preise senken (wie bei der GeForce GTX 1080 passiert).

Bevor nVidia den Umschwung auf die Turing-Generation eingeleitet hat, stand noch die Ampere-Generation auf dem Plan – welche nunmehr auf Turing nachfolgen wird, womöglich dann wieder HPC- und Gaming-Segment zusammen bedient. Hierzu gab es in diesem Februar an dieser Stelle mal das Gerücht über die Einstellung des GP102-Chips und damit das wahrscheinliche Nahen der Ampere-Generation – was sich inzwischen als falsch herausgestellt hat. Zurückblickend läßt sich nunmehr sogar aufklären, wie es zu diesem falschen Gerücht kam: Die ursprüngliche Information lautet wohl darauf, das der Pascal-Topchip "End of Life" (EOL) gehen sollte. Dies wurde dann leider bei der Informationsübertragung in den GP102-Chip umgedeutet, obwohl dies nicht der originalen Aussage entsprach. Und seitens der ursprünglichen Quelle war eben nicht der GP102-Chip, sondern vielmehr der GP100-Chip gemeint – nVidia hatte also schlicht die Fertigung des HPC-Chips GP100 zugunsten des Volta-Nachfolger GV100 eingestellt. Die Schlußfolgerung, das nach der Einstellung des GP102-Chips eine nachfolgende Chip-Generation nahen sollte, konnte demzufolge auch nicht mehr funktionieren. An dieser Stelle ist gut zu sehen, wie wichtig die möglichst originalgetreue Weitergabe solcherart Informationen ist – nur eine falsche Annahme und die Deutung der Information kann sich vollkommen verändern. Wir bitten diese Falschmeldung im Nachhinein zu entschuldigen.

Bei VDVC berichtet man über den Verlauf der Anzeige gegen das Spiel "Bundesfighter II Turbo" wegen der Darstellung von NS-Symbolen. Jene Anzeige war selbst eingebracht, man wollte hiermit einfach Rechtssicherheit erlangen bzw. eine Revision der bisherigen Rechtslage erreichen, welche durch ein Gerichtsurteil von anno 1998 gegenüber dem originalen "Wolfenstein" geprägt ist. Selbiges Vorhaben ist allerdings (vorerst) gescheitert, denn zwei Staatsanwaltschalten haben entsprechende Ermittlungen abgelehnt. Die Begründung der Generalstaatsanwaltschaft ist jedoch recht interessant, wird damit doch das seinerzeitige Gerichtsurteil als "überholt" bezeichnet sowie darauf verwiesen, das seinerzeit die USK-Prüfung noch nicht gesetzlich vorgeschrieben war. Halb könnte man dies als Hoffnungsschimmer ansehen – aber eine echte Hinderung für andere Staatsanwaltschaften, nicht in anderen Fällen auch völlig anders ab den Fall heranzugehen, ist diese letztliche Einzelfall-Entscheidung leider auch nicht. Weiterhin fehlt es damit an einem aussagekräftigen Präzedenzfall, wo idealerweise auch ein richterliches Urteil gefällt wird. Bis dahin ist das seinerzeitige Gerichtsurteil weiterhin in der Welt – und kann somit auch weiterhin als wohlfeile Begründung herangezogen werden.