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Hardware- und Nachrichten-Links des 15./16. Dezember 2018

Von PC Games Hardware und ComputerBase kommen Technik-Tests mit Benchmarks zu Fallout 76, wobei letztere sich das Spiel leider noch vor der Verfügbarkeit der Vsync-Deaktivierung angesehen haben, was sich dann arg limitierend auf die (im Benchmark gemessenen) Frameraten unter FullHD sowie WQHD auswirkt. Denn Fallout 76 bringt üblicherweise satte Frameraten auf den Monitor, für durchschnittlich 50 fps unter FullHD sollten GeForce GTX 1050 Ti oder Radeon R9 380X ausreichend sein, unter WQHD geht dies immerhin auf GeForce GTX 970 oder Radeon RX 480 hinauf. Nur unter UltraHD fallen die Frameraten (sehr) massiv ab, hierfür wird man dann GeForce RTX 2070 oder Radeon RX Vega 64 LC ansetzen müssen. In allen Fällen ist eine deutliche Tendenz des Spiels pro nVidia zu sehen, welche erst in der UltraHD-Auflösung dann in einen negierbaren Bereich zurückgeht. Aufgrund der zumeist erreichten hohen fps-Zahlen unter FullHD und WQHD macht dies allerdings keinen besonders relevanten Unterschied aus.

Grafikkarten-Empfehlung für Fallout 76
FullHD WQHD UltraHD
Ø 35 fps GeForce 950 "SE" oder Radeon R7 270X GeForce GTX 1050 Ti oder Radeon R9 380X GeForce GTX 1070 oder Radeon RX Vega 56
Ø 50 fps GeForce GTX 1050 Ti oder Radeon R9 380X GeForce GTX 970 oder Radeon RX 480 GeForce RTX 2070 oder Radeon RX Vega 64 LC
Gfx-Speicher nicht unter 4 GB, empfohlen 6 GB 6 GB empfohlen Richtung 8 GB (?)
jeweils bestmögliche Bildqualität, interpoliert gemäß der Benchmarks von PC Games Hardware und ComputerBase

Die offiziellen Systemanforderungen zu Fallout 76 scheinen gemäß dieser Benchmark-Resultate allerdings wenig zu passen: Für eine erstklassige FullHD-Performance werden die offiziell empfohlenen GeForce GTX 970 4GB oder Radeon R9 290X 4GB eigentlich nicht benötigt, geht es rein von der Performance her auch eine ganze Klasse niedriger. Allerdings wird wohl der Grafikkartenspeicher der empfohlenen Grafikkarten benötigt, denn laut der PC Games Hardware sollte es unter FullHD wenigstens eine 4-GB-Grafikkarte sein, zur Vermeidung von Nachladerucklern wird (selbst schon unter FullHD) sogar eine 6-GB-Karte empfohlen. Wirklich Nonsens dürfte allerdings die vom Spielepublisher notierte Minimum-Anforderung von GeForce GTX 780 3GB oder Radeon R9 285 2GB sein, denn für durchschnittlich 35 fps unter der bestmöglichen Bildqualität unter FullHD dürften schon (die klar langsameren) GeForce 950 "SE" oder Radeon R7 270X genug sein – und üblicherweise gilt die Minimum-Anforderung für eine abgesenkte Auflösung und Bildqualität. Fallout 76 ist also bei weitem nicht so Hardware-fordernd, wie es die offiziellen Systemanforderungen fälschlicherweise andeuten.

Golem haben sich in zwei Meldungen – No.1 & No.2 – erneut mit dem Presse-Leistungsschutzrecht beschäftigt. Zumindest im bundesdeutschen Rahmen könnte das bisherige Leistungsschutzrecht bald als ungültig erklärt werden, da der EU-Generalanwalts bei diesem die Formalie der "Notifizierung" bei der EU als fehlend angemängelt hat – setzt sich diese Rechtsauffassung beim Europäischen Gerichtshof durch, wäre das bundesdeutsche Presse-Leistungsschutzrecht von anno 2012 automatisch aufgehoben. Aber natürlich gibt es inzwischen auch entsprechende EU-Regularien bzw. wäre der Weg zu einem neuem bundesdeutschen Leistungsschutzrecht nicht weit – die großen Presseverlage legen augenscheinlich eine durchsetzungsfähige Lobbyarbeit an den Tag, die Bundesregierung läßt sich in dieser Frage "ihre" Standpunkte weitgehend von der Industrie diktieren. Es läuft also weiterhin auf den irgendwann einmal fälligen Showdown mit Google hinaus – welcher zwischen den Eckpfeilern der Marktmacht Googles, der (indirekten) gesetzgeberischen Macht der Presseverlage und den Anforderungen aus kartellrechtlicher Sicht, wonach Google als marktbeherrschende Suchmaschine nicht einfach Presseverlage komplett auslisten darf, hin- und herschwanken.

Die großen Presseverlagen dürften (mit Dollar-Zeichen in den Augen) ihr Ansinnen sicherlich weiterhin energisch verfolgen – während die Zielsetzung Googles schlicht darin liegt, generell nicht zahlen zu wollen, womit kurz- und mittelfristig die Stragie des reines Abwartens noch vollkommen ausreichend ist. Um diese Zielsetzung jedoch auch langfristig durchziehen zu können, müsste Google vor allem auf eine Ausnahme von der vorgenannten Monopolismus-Regelung drängen: Der Schutz anderer Anbieter vor der Marktmacht eines Monopolisten soll somit letztlich nicht dazu führen, den Monopolisten (gesetzlich verbrieft) automatisiert schröpfen zu können. Sofern es also um Geld geht, sollte Google das Recht, keine Geschäftstätigkeit mit einzelnen Unternehmen führen zu wollen, trotz des Monopolisten-Status also wieder zurückerhalten (normalerweise hat jedes Unternehmen dieses Recht, aber für Monopolisten gelten halt andere Regelungen). Sobald man diesen Punkt erreichen kann, wäre die Position von Google wiederum vollkommen solide und alle Bemühungen der Presseverlage nur unnütze Geldverschwendung.

Dabei ergibt sich im übrigen an dieser Stelle die leichte Ironie, das man durchaus auch aus inhaltlichen Gründen die Angebote der großen Presse-Verlage bei Google auslisten könnte: Denn insbesondere im Bereich der politischen Berichterstattung wird derzeit seitens der bekannten Massenmedien fast nur noch eine Einheitsmeinung verbreitet, basierend auf die Journalisten gängelnde redaktionelle Vorgaben sowie der immer wieder gleichen Abpinselungen der Pressemitteilungen der bekannten großen Presseagenturen. Die dabei herauskommende Meldungen sind in der vorhandenen Masse weitgehend verzichtbar bzw. würden bei deren Fehlen kleineren und alternativen Nachrichtenquellen Raum geben, deren oftmals qualitativ viel höherwertige Berichterstattung einem größeren Publikum zu offerieren. Für Google wie auch die Nutzer könnte sich der Verzicht auf die großen Presseverlage somit nur positiv auswirken – insofern dürfen letztere mittels des Leistungsschutzrechts gern weiter an ihrer Selbstabschaffung arbeiten.