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Hardware- und Nachrichten-Links des 26. März 2019

Seitens Tum Apisak @ Twitter (via Hartware) kommt der Hinweis auf einen ersten Benchmark-Wert zur GeForce GTX 1650, welchen man in der Benchmark-Datenbank zu Final Fantasy XV einsehen kann. In diese fließen alle jemals mit der Benchmark-Version von FF15 erzeugten Benchmark-Werte ein – was bedeutet, das für alle bereits veröffentlichten Karten der Mittelwert aus tausenden Benchmarks zu sehen ist (natürlich auch von werksübertakteten Versionen sowie Overclocking-Versuchen, aber auch Mobile-Ausführungen), während von noch nicht veröffentlichten Karten üblicherweise nur wenige oder gar nur ein einziger Benchmark-Wert vorliegt. Nichtsdestotrotz hat sich die FF15-Benchmarkdatenbank in der Vergangenheit immer wieder ganz gut als Performance-Indikator gemacht – ob dies auch im Fall der GeForce GTX 1650 zutrifft, ist dagegen eher zu bezweifeln, denn dafür schaut der Benchmark-Wert sehr deutlich zu niedrig aus. Wie Tum Apisak schon vermutet, könnte es sich hierbei auch nur um dem Wert einer Mobile-Lösung auf Basis der GeForce GTX 1650 handeln – welche dann natürlich immer etwas langsamer läuft als deren Desktop-Pendant.

FF15 WQHD "Lite" FHD-Index Listenpreis Straßenpreis
GeForce GTX 1660 7026 690% 219$ 220-250 Euro
GeForce GTX 1060 6GB 5949 590% 249$ 200-220 Euro
GeForce GTX 1650 (Mobile?) 3553 geschätzt ~400-480% 179$ erwartet für ab 180 Euro
GeForce GTX 1050 Ti 3585 360% 139$ 145-170 Euro
GeForce GTX 1050 3127 310% 109$ 130-150 Euro
Final Fantasy XV Benchmark-Resultate aus der FF15-Benchmarkdatenbank vom 26. März 2019

Denn die GeForce GTX 1650 wird wohl kaum langsamer als die vorhergehende GeForce GTX 1050 Ti herauskommen – zumindest nicht, wenn der Preispunkt der neuen Karte mit 179 Dollar Listenpreis deutlich höher liegt als der Preispunkt der alten Karte (nur 139$). Hier muß nVidia vielmehr einen deutlichen Performancesprung bringen, da die älteren Pascal-Modelle in diesem Vergleich einen erheblichen Preisvorteil innehaben. Insofern ist eher zu erwarten, das nVidia eine vergleichsweise starke GeForce GTX 1650 herausbringt, welche in die große Performancelücke zwischen GeForce GTX 1050 Ti (Perf.Index 360%) und GeForce GTX 1060 3GB (Perf.Index 530%) geht. Wo genau hin, ist noch weitgehend offen, die angesetzte Hardware läßt sich mit dem passenden Power-Limit in viele Richtungen hin auslegen. Der vergleichsweise hohe Listenpreis für eine Mainstream-Grafikkarte (zumindest basierend auf einem Mainstream-Grafikchip) deutet allerdings eher auf das obere Ende der Erwartungen hin – denn immerhin gibt es die GeForce GTX 1060 6GB (Perf.Index 590%) inzwischen schon für knapp 200 Euro zu erstehen, da darf die GeForce GTX 1650 auf ihrem Preispunkt von vermutlich ab 180 Euro nicht dramatisch langsamer sein.

Bei Tom's Hardware hat man ein erstes Testsample zum Core i9-9900KF mit also deaktivierter Grafiklösung einem umfangreichen Test der Übertaktungseignung unterzogen. Dabei ging es darum, zu ermitteln, inwiefern der grafiklose Prozessor sich vielleicht besser übertakten läßt als der reguläre Core i9-9900K – trotz ansonsten identischer Spezifikationen zwischen beiden Prozessoren. Dabei konnte sich das einzelne Testsample des Core i9-9900KF in der absoluten Spitzengruppe aus 200 getesteten Core i9-9900K positionieren, bei der reinen Taktrate war es sogar die absolute Nummer 1 (5400 MHz unter Wasser). Sofern es sich hierbei nicht um einen Werteausreißer handeln sollte (was ja beim Core i9-9900KF aufgrund des einzelnen Testsamples durchaus noch möglich ist), zeigt dies auf eine leicht bessere Übertaktungseignung der grafiklosen Modelle hin. Eher sieht man hierbei allerdings schlicht den üblichen Produktionsfortschritt, welchen Intel im Laufe der Zeit erreicht – beispielsweise haben sich auch die testweise neu gekauften Core i9-9900K bei Tom's Hardware nun besser übertakten lassen als Engineering Samples, welche noch aus der Zeit des Launchs stammen. Anders formuliert muß sich der Core i9-9900KF nicht zwingend besser übertakten lassen als der Core i9-9900K – sondern es kommt einfach darauf an, letzteren aus derselben Produktionszeit zu bekommen wie den Core i9-9900KF.

Die PC Games Hardware berichtet über herumfliegenden Gerüchte über eine Playstation 5 für die 8K-Auflösung bzw. die dafür notwendige Hardware. Die hierzu genannten 14 TFlops mit 20 GB GDDR6-Speicher sollten dafür jedoch (klar) zu schwach sein, dies ist nur minimal besser als die bei der Radeon VII gebotene Rechenleistung (13,4 TFlops). Rein nominell wird man für die 8K-Auflösung zumindest auf dem PC wiederum einen deutlichen Hardware-Schub benötigen, jene Auflösung hat immerhin 4mal so viel Pixel wie reguläres UltraHD bzw. 4K (sowohl 4K als auch 8K sind beiderseits Teil des UltraHD-Standards). Dies ist normalerweise als in weiter Ferne befindlich zu betrachten – und dennoch hat die These etwas für sich. Denn speziell Sony verkauft auch Fernseher, hier versucht man gerade ein Marketing für 8K aufzubauen. Eine Spielekonsole ist zudem nirgendwo zu nativem Rendering in der Zielauflösung gezwungen, niedrigere Render-Auflösungen samt durchaus wirkmächtiger Upscaler haben sich hier schon voll etabliert. Insofern könnte man durchaus die PS5 schon als "8K-Konsole" bewerben, auch wenn kaum ein Spiel diese Auflösung dann nativ rendert, sondern alle modernen Spiele bestenfalls 4K als Rendering-Auflösung benutzen würden. Möglicherweise klingt dieser Ansatz dem Sony-Marketing aber auch zu vermessen oder/und will man sich das Thema "8K" für eine weitere Spielekonsole aufheben. Doch vielleicht sieht man sich auch durch Googles Stadia bedroht und will daher von Anfang an gleich groß auf die Pauke hauen – denkbar wäre es zumindest.

Wie nicht unbedingt anders zu erwarten war, hat das EU-Parlament die umstrittene EU-Urheberrechtsreform nunmehr beschlossen, wie u.a. Netzpolitik und Telepolis ausführen. Damit steht nunmehr für die nationalen Parlamente die Aufgabe an, jene Reform ins jeweilige nationale Recht zu transformieren – dies dürfte dann das eigentliche Gefecht geben, denn in diesem Fall wird es dann kaum mehr funktionieren, sich hinter dem Stichwort "EU-Direktive" zu verstecken, wenn man vorher eigenaktiv in Brüssel (bzw. im Fall des EU-Parlaments in Straßburg) noch für die (unveränderte) Reform gestimmt hatte. Bei dieser Gelegenheit zeigt sich noch ein weiterer Irrsinn der ganzen Aktion: Wenn hierbei wirklich 28 teils unterschiedliche nationale Rechtslagen herauskommen – wie sollen dann selbst die großen Plattformen dies alles noch handeln können? Schon kleine Detail-Unterschiede, was an Nutzeruploads noch gestattet ist, würden die Plattformen letztlich dazu zwingen, für 28 EU-Staaten dann auch 28 (leicht) unterschiedliche Filter-Regeln zu etablieren.

In jedem Fall darf man gespannt sein, wie das konkrete bundesdeutsche Recht in dieser Frage aussehen soll – dann muß die Politik die Hosen runterlassen und zeigen, wie man sich die Praxis dieser Urheberrechts-Regelung wirklich vorstellt. Das es im EU-Parlament keinen schnellen Erfolg geben würde, war hingegen aufgrund der Mehrheitsverhältnisse (und eines kleinen Kuhhandels) kaum anders zu erwarten. Mit den kommenden nationalen Gesetzeswerken dürfte dann auch der Widerstand der Plattformen selber (deutlich) zunehmen, weil die nationalen Gesetzes dann zum einen konkreter sein müssen als die EU-Reform, zum anderen die Nationalstaaten für Facebook, Google & Co. doch einfach anzugehen sind als die EU im ganzen. Einem Nationalstaat können die großen Plattformen halt auch schon einmal mit Angebots-Stopp drohen, wenn vollkommen unsinnige Regelungen im Gespräch sind. Der Kampf hierum geht also weiter – und kann durchaus auch bis zu dem Punkt führen, wo dies alles noch einmal grundsätzlich in Frage gestellt wird. Denn was von der EU kommt, gilt zwar sicherlich erst einmal als bindend – was aber auch nicht bedeutet, das wirklich alles umgesetzt worden wäre, was jemals aus der EU kam.