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Hardware- und Nachrichten-Links des 27. Juni 2017

Als kleine Korrektur zum Launch der Radeon Vega Frontier Edition wäre noch zu erwähnen, das jene Vega-10-basierte Grafikkarte nun doch DirectX 12 im Feature-Level 12_1 in vollster Schönheit (sprich mit allen "Top-Tiers") bieten wird. AMD hat auf seiner Webseite zwar nach wie vor nur "DirectX 12" ohne weiteren Anmerkungen notiert, aber ein Posting im Beyond3D-Forum von einem AMD-Mitarbeiter bestätigt diesen Fakt in klarstmöglicher Form. Hierbei sollen sogar alle Unterfeatures mit dem jeweiligen Maximum der DirectX-Spezifikation erfüllt werden – etwas, was nicht einmal nVidias Pascal-Chips bieten. Dieser Punkt darf dann zur Liste der bekannten Verbesserungen der Vega-Architektur (aka GCN5) hinzugefügt werden. Ein Praxisnutzen dessen ist derzeit zwar noch nicht vorhanden, aber es ist natürlich klar, das neue Spitzen-Hardware sich nur unter Erfüllung der höchsten Feature-Normen sehen lassen kann – gerade wenn nVidia DirectX 12 im Feature-Level 12_1 schon seit der Maxwell-Generation zur Verfügung hat und inzwischen sogar integrierte Grafiklösungen von Intel dasselbe aufbieten können.

Modelle DX11 Level DX12 Level Vulkan Level
AMD Terascale-2-Architektur Radeon HD 5000 & 6000 Serien 11.0 - -
AMD GCN1 Architektur Grafikchips Oland, Cape Verde, Pitcairn & Tahiti 11.2a 11_1 1.0
AMD GCN2 Architektur Grafikchips Bonaire & Hawaii 11.2b 12_0 1.0
AMD GCN3 Architektur Grafikchips Tonga & Fiji 11.2b 12_0 1.0
AMD GCN4 Architektur Radeon RX 400/500 Serien 11.2b 12_0 1.0
AMD GCN5 Architektur Radeon RX Vega Serie 11.2b 12_1 1.0
nVidia Fermi-Architektur GeForce 400/500 Serien 11.0 - -
nVidia Kepler-Architektur GeForce 600/700 Serien 11.0 11_0 1.0
nVidia Maxwell-1-Architektur Grafikchip GM107 (GeForce 750 Serie) 11.0 11_0 1.0
nVidia Maxwell-2-Architektur GeForce 900 Serie 11.1 (?) 12_1 1.0
nVidia Pascal-Architektur GeForce 1000 Serie 11.1 (?) 12_1 1.0

Hinzu kommen noch ein paar weitere Anmerkungen zum Launch der Radeon Vega Frontier Edition (RV-FE): Laut der PC Games Hardware wird die Karte mit einem Radeon-Pro-Treiber ausgeliefert, bei welchem die Spiele-spezifischen Optimierungen ganz fehlen. Selbst wenn man das ganze schaffen würde mit einem normalen Gaming-Treiber zu installieren, würden in dieser Konstellation zum jetzigen Zeitpunkt die Spiele-spezifischen Optimierungen für GCN5 fehlen – anders formuliert ist von der RV-FE derzeit fast nirgendwo eine sinnvolle Spiele-Performance zu erwarten, jene wird es erst nach dem Launch der Radeon RX Vega und damit deren Gaming-Treiber für Vega-basierte Grafikkarten geben. Interessanterweise verfügt die RV-FE laut Videocardz über einen "Gaming Mode", mittels welchem zwischen dem Pro- und dem Gaming-Treiber bzw. deren jeweiligen Optimierungen hin- und hergeschaltet werden kann. Dies unterstreicht nochmals, das AMD die Karte primär für Spieleentwickler gedacht hat – welche eben beides benötigen, Profi-Features und dann eben auch die Ergebniskontrolle mit einer "normalen" Gaming-Lösung. In der AMD-Strategie hierzu dürfte sicherlich auch mitschwingen, das Spieleentwicklungen auf AMD-Hardware langfristig eben auch generelle Vorteile zugunsten von AMD abwerfen werden.

Dann wirft AMD mit den RV-FE-Spezifikationen auch eine neue Kenngröße in die Runde: Der "Typical Engine Clock" der Karte liegt bei 1382 MHz – deutlich abweichend von den maximal 1600 MHz, mit welchen AMD ansonsten wirbt. Gut möglich, das diese 1382 MHz eine ehrliche Aussage zum Takt der luftgekühlten RV-FE sind – und das die 1600 MHz auch nur in Boosts von der wassergekühlten RV-FE erreicht werden. Dies kann durchaus neue Bedenken befeuern, ob Vega 10 denn die von AMD postulierten (und für den Zweikampf mit nVidia wohl auch notwendigen) hohen Taktraten wirklich aufbieten kann. Und letztlich soll das Vega-10-Package laut informierter Quelle rein mechanisch einigermaßen fragil gebaut sein: AMD gibt den Grafikkarten-Herstellern augenscheinlich explizite Anweisungen, extra vorsichtig mit dem Interposer umzugehen, die Wärmeleitpaste im Bedarfsfall nie komplett zu entfernen, wenig Anpressdruck zu verwenden und keinerlei Röntgentests durchzuführen. Letzteres bezieht sich wahrscheinlich aber nicht auf die üblichen Zoll- und Flughafentests, sondern echte Durchleuchtungen wie beispielsweise für Die-Shots. Für die Hardware-Modder bedeuten diese Anweisungen in jedem Fall ein zusätzliches Risiko auf Beschädigungen, sofern man beispielsweise eigene Kühllösungen anbringen will.

Reichlich Aufmerksamkeit zieht derzeit (und wohl auch in Zukunft) die hohe Strafsumme von 2,42 Milliarden Euro auch sich, zu welcher Google laut der Berichterstattung von Spiegel und Welt kartellrechtlich von der EU verdonnert wurde. Zu beachten ist, das es hierbei allein um die Benachteiligung in Suchergebnissen zugunsten anderer Shopping-Angebote gegenüber den Google-eigenen Shopping-Angeboten ging – zwei andere Wettbewerbsverfahren (zum Werbedienst Adsense sowie zum Betriebssystem Android) laufen noch, reichlich andere Wettbewerbsverfahren gegen Google wären zudem auch noch denkbar. Im Kern geht es überall darum, ob Google als integrierter Konzern mit sehr vielen Dienstleistungen jeweils andere Wettbewerber benachteiligt, weil Google in erster Linie immer wieder nur auf Google selber verweist. Für die EU war dies im Fall der Benachteiligung anderer Shopping-Angebote in der Google-Suche diese hohe Strafzahlung wert – würde man diese Argumentation auf andere Angebote und Konzern-Bereiche von Google ausdehnen, würde es schnell richtig teuer werden und letztlich sogar an Googles Substanz gehen können.

Eben deswegen ist auch ein harter Wiederstand seitens Google zu erwarten – notfalls auch über die Politik, dort könnte man sich wohl nur über die richtige Wortwahl ("böse EU-Bürokratie gegen US-Unternehmen") wahrscheinlich sogar präsidialen Beistand organisieren. Zudem dürfte Google das ganze versuchen so weit wie möglich zu verzögern, eine entgültige Entscheidung ist sicherlich nicht vor der nächsten Dekade zu erwarten. Problematisch für Google ist hierbei vor allem die Forderung der EU, ziemlich umgehend diese wettbewerbsrechtliche Praxis abzustellen, die Höhe der hierfür angesetzten Strafzahlungen bei Nichterfüllung dieser Forderung gehen in die Millionen pro Tag und könnten damit den Wert des Urteils noch einmal entscheidend nach oben treiben. Prinzipiell gesehen bahnt sich hier ein ganz großer Konflikt an – denn Google hat es sich derart gemütlich gemacht in seinen verschiedenen Monopolstellungen, das deren grundsätzliche Aufgabe kaum vorstellbar erscheint. Andererseits ist das EU-Urteil auch wieder zu eindeutig, als das hierbei ein größerer Rückzieher zu erwarten wäre – zumindest so lange wie die kritische Öffentlichkeit den Fall begleitet und nicht irgendwann versanden läßt.